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TIPPS UND HILFEN | ||
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Vermittlungsgutschein
für Arbeitslose (bis 31.12.2004) 16.7.2002 - Seit dem 27. März 2002 können Arbeitslose von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein erhalten, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und mindestens drei Monate arbeitslos sind und das Arbeitsamt sie bislang noch nicht vermitteln konnte. Geregelt ist der Anspruch in § 421g Drittes Sozialgesetzbuch (SGB 3) http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb03/sgb03x421g.htm |
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