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TIPPS UND HILFEN | ||
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Hinweise und Hilfen für
Existenzgründer 21.2.2003 - Das Zweite Hartz-Gesetz hat ab 1. Januar 2003 einen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung von so genannten Ich- bzw. Familien-AGs eingeführt. Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet sich an insbesondere an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe bzw. an Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Alternativ können Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung auch weiterhin ein Überbrückungsgeld erhalten. Ausführliche Infos zu den aktuellen Förderungsmöglichkeiten sowie eine Liste von Ansprechpartnern für Existenzgründungswillige hält das Arbeitsamt Berlin-Brandenburg auch im Internet bereit: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/berlin_brandenburg/901/importierter_inhalt/ pdf/MerkblattUEG-EXGZStandFebr.2004Aenderung.pdf |
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