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TIPPS UND HILFEN | ||
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Minijobs Für Arbeitslose keine Veränderung – Auch Minijobber haben Rechte 15.5.2003 - Zum 1. April sind Neuregelungen für geringfügige Arbeitsverhältnisse in Kraft getreten. Für Arbeitslose, die eine Nebenbeschäftigung haben oder neu aufnehmen, ändert sich durch die neue Minijobregelung aber nichts. Unabhängig von der Höhe des Verdienstes gilt weiterhin die 15-Stundengrenze pro Woche. Das bedeutet, dass Arbeitslose, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, nicht mehr arbeitslos sind und folglich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben. Bei Beschäftigungen unter 15 Stunden wöchentlich wird der Netto-Nebenverdienst nach Abzug eines Freibetrages von 20 Prozent der monatlichen Arbeitslosenunterstützung, mindestens aber 165 Euro monatlich, auf die Leistungen des Arbeitsamtes angerechnet. Detaillierte Informationen zu der neuen Minijob-Regelung hält das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bereit: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/mini/index.cfm Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale seit dem 1. April den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschalsteuer und informiert zu allen Fragen zum Thema Minijobs. Adresse: http://www.minijob-zentrale.de/ Welche Rechte Minijobber haben, darüber informiert Rolf Winkel („111 Tipps für Arbeitslose“) auf der Internetseite der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/berufstudium/artikel/290/10280/ sowie in einem Artikel für die IG Metall: „Arbeitsrecht gilt auch für 400-Euro-Jobs“ http://www2.igmetall.de/homepages/bonn-rhein-sieg/file_uploads/minijobsbis400.pdf |
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