TIPPS UND HILFEN
 

Neu ab 1. Juli - Frühzeitige Arbeitssuchmeldung wird Pflicht
Wer sich nicht rechtzeitig meldet, bekommt das Arbeitslosengeld gekürzt

25.6.2003 - In wenigen Tagen tritt eine kleine, in ihren Auswirkungen für die Betroffenen jedoch gravierende Änderung des Sozialgesetzbuches III (SGB III) in Kraft. Zukünftig müssen sich Personen nun bereits persönlich als arbeitssuchend melden, wenn sie zwar noch beschäftigt sind, jedoch den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kennen. Erfolgt diese frühzeitige Meldung nicht „unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes” (§ 37b SGB III), wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Die Minderung kann beträchtlich sein: zwischen 7,- und 50,- Euro für jeden Tag der verspäteten Meldung. Die Höchstsanktion beträgt 30 Tagessätze. Nur in Einzelfällen wird von solchen Strafen abgesehen. Voraussetzung: Der oder die Arbeitssuchende kann glaubhaft machen, dass eine persönliche Meldung nicht möglich war und er oder sie meldet sich am Tage nach der Beseitigung dieses Hindernisses beim Arbeitsamt.

Der Wuppertaler Selbsthilfeverein Tacheles e. V. hat eine umfassende Information zur neuen Arbeitssuchmeldung ins Internet gestellt, die wir allen Arbeitssuchenden zur Lektüre empfehlen, damit niemand aus Unwissenheit Leistungsminderungen in Kauf nehmen muss: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/meldepflicht.html