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TIPPS UND HILFEN | ||
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Arbeitgeber
muss Zeit für Jobsuche einräumen 4.7.2003 - Wer seinen Job verliert, muss sich jetzt spätestens sieben Tage nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden – sonst wird das zu erwartende Arbeitslosengeld gekürzt. Das geht aus einer Änderung des Sozialgesetzbuchs hervor, die seit dem 1. Juli 2003 in Kraft ist. Damit Gekündigte aber möglichst schnell eine neue Stelle finden können, sollten sie sich bereits während der Arbeitszeit nach einer Alternative umsehen und bewerben. Dafür muss niemand seinen verbliebenen Resturlaub opfern, sondern kann vom Arbeitgeber freigestellt werden. Diesen Anspruch haben nicht nur Gekündigte, sondern diejenigen, die ihren Arbeitsplatz selbst aufgegeben haben. Und das nicht nur einmal, sondern bei mehreren Bewerbungsgesprächen auch häufiger. Mehr: http://www.felser.de/felser/download/dr_stellensuche.pdf |
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