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TIPPS UND HILFEN | ||
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Was
Arbeitslose beachten sollten, die in den Urlaub fahren 24.6.2004 - „Wenn vorher mit der Arbeitsagentur besprochen wurde, dass durch einen geplanten Urlaub die Vermittlung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird, können Arbeitslose bis zu drei Wochen im Jahr verreisen.“, darauf weist pünktlich zum Ferienbeginn die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit hin. „Während dieser Zeit werden Arbeitslosengeld oder -hilfe weitergezahlt. Fahren Arbeitslose ohne vorherige Genehmigung der Agentur für Arbeit in den Urlaub, verlieren sie den Leistungsanspruch für die Dauer der Abwesenheit und müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Arbeitslose sollten deshalb rechtzeitig vor Urlaubsantritt mit ihrem Arbeitsvermittler Kontakt aufnehmen - auch wenn sie die Reise vielleicht schon gebucht hatten, als sie noch beschäftigt waren.“ Die gesamte Pressemitteilung: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent? navId=1261&category=presse_info&docId=48093&rqc=10&ls=false&ut=0 |
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