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AKTUELLES - KOMMENTARE | ||
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Ernste
Schieflage des Sozialstaates? 29.6.2004
- Der Tagesspiegel – Zwei Tage vor der entscheidenden Sitzung des
Vermittlungsausschusses zur Hartz-IV-Reform wächst die Kritik an der zum
1. Januar geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für
Langzeitarbeitslose. Siegfried Broß, Richter am Bundesverfassungsgericht,
sieht in dem neuen Arbeitslosengeld II eine Verletzung des
Sozialstaatsprinzips. Gerate der Sozialstaat in eine Schieflage, würden
auch die Demokratie und der Rechtsstaat geschwächt, sagte der Richter dem
Tagesspiegel. Das aber lasse die Verfassung nicht zu. Außerdem enthalte die geplante Reform strukturelle und systematische Widersprüche: So halte er es für sehr bedenklich, dass die Betroffenen gezwungen werden sollten, ihr Eigentum bis auf ein kleines Schonvermögen aufzulösen, bevor sie die neue Leistung in Anspruch nehmen dürften: „Damit macht der Staat das kaputt, was er selbst gefordert hat. Er bestraft die, die ihren Pflichten nachgekommen sind und belohnt diejenigen, die beispielsweise nichts für ihr Alter zurückgelegt haben.“ Beim neuen Arbeitslosengeld II wird Vermögen oberhalb bestimmter Freigrenzen angerechnet – mit Ausnahme von Sparverträgen zur Riester-Rente. Ein Arbeitsloser darf 200 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge zurücklegen, maximal 13 000 Euro. Darüber hinaus bleiben weitere 200 Euro pro Lebensjahr an Vermögen anrechnungsfrei – mindestens 4100 Euro, maximal 13 000 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro pro Person. Auch ein selbst genutztes Hausgrundstück, das als „angemessen groß" eingestuft wird, darf man behalten. Umstritten ist auch die
Regelung, dass das Arbeitslosengeld II gekürzt werden kann, wenn die Empfänger
„zumutbare“ Arbeit ablehnen. Als zumutbar gilt grundsätzlich jede Tätigkeit,
die nicht schlechter bezahlt wird als 30 Prozent unter Tariflohn.
Erworbene Qualifikationen spielen bei der Zumutbarkeit keine Rolle. Renate
Gabke, Referatsleiterin Sozialrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB), warnte am Montag vor einer „Spirale für Lohndumping“, Dorothee
Winden vom Sozialverband Deutschland kritisierte: „Man landet schnell
auf der Rutschbahn“. Ob die geplanten Maßnahmen aber tatsächlich gegen
das Grundgesetz verstoßen, ist unter Juristen umstritten. Noch nie habe
das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz wegen des Verstoßes gegen die
Menschenwürde oder das Sozialstaatsgebot aufgehoben, sagte der Bochumer
Verfassungsrechtler Friedrich Schnapp. „Daran könnte man vielleicht bei
Folter denken, nicht aber bei der Jobsuche.“ Das Bundessozialgericht könnte
schon bald für Klarheit sorgen. Dort sind mehrere Verfahren anhängig, in
denen sich Arbeitslose gegen die bereits nach heutigem Recht vorgesehene
Anrechnung von Erspartem und Rücklagen für die Altersvorsorge wenden. (ce/hej/uwe) |
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