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„Reform
verletzt Menschenwürde“
Verfassungsrichter
sieht im neuen Arbeitslosengeld einen Verstoß gegen das Grundgesetz
29.6.2004 - Von Heike Jahberg, Cordula Eubel und Ursula Weidenfeld –
Der Tagesspiegel - Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 ist nach Ansicht von Verfassungsrichter
Siegfried Broß verfassungswidrig. „Das Grundgesetz stellt einen ganz
engen Zusammenhang zwischen der Menschenwürde und dem Sozialstaat her“,
sagte Broß dem Tagesspiegel. „Dieser Zusammenhang wird verletzt, wenn
mindestens eine Million Arbeitslose auf einmal massiv schlechter gestellt
werden, ohne dass ihnen der Staat adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten
in Aussicht stellen kann“. Dass die so genannte Hartz-IV-Reform, in der
das neue Arbeitslosengeld II geregelt ist, letztlich beim
Bundesverfassungsgericht landen wird, ist sehr wahrscheinlich. „Falls
wir geeignete Fälle finden, werden wir klagen“, heißt es beim
Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Das Wirtschaftsministerium hält das
Gesetz jedoch für „verfassungsrechtlich einwandfrei“. Es sei von den
Verfassungsexperten im Justizministerium geprüft worden, sagte ein
Ministeriumssprecher.
Unberührt davon hält die SPD-Spitze am Zeitplan für die
Arbeitsmarktreform fest. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe soll wie geplant am 1. Januar 2005 in Kraft treten, sagte
SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter am Montag nach einer Präsidiumssitzung.
An die pünktliche Umsetzung knüpfte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang
Clement (SPD) sein politisches Schicksal geknüpft. „Wenn es scheitert,
bin ich gescheitert“, sagte Clement und drohte so indirekt mit Rücktritt.
Teile der SPD und die Gewerkschaften sehen in dem Reformwerk die Ursache für
die tiefe Krise der Sozialdemokratie. Der SPD-Linke Detlev von Larcher,
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der frühere SPD-Chef
Hans-Jochen Vogel forderten Nachbesserungen bei der Arbeitsmarktreform.
Insbesondere die Anrechnung von Sparguthaben und Altersvorsorgeverträgen
auf das Arbeitslosengeld II löste innerparteiliche Kritik aus. Am
Mittwoch geht es im Vermittlungsausschuss um die Frage, wie viel Geld der
Bund den Kommunen als Ausgleich für ihre Zusatzkosten im Rahmen der
Hartz-IV-Reform zahlt. Da die Kommunen künftig die Unterkunftskosten für
Langzeitarbeitslose tragen, wollen sie vom Bund dafür einen Ausgleich.
Die Bundesregierung hat bislang 2,56 Milliarden Euro angeboten. CDU-Chefin
Angela Merkel signalisierte Kompromissbereitschaft. Eine Verschiebung der
Reform sei seitens der Union nicht beabsichtigt, sagte die
Parteivorsitzende.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/
toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.06.2004/1213850.asp#
Siehe
auch den Artikel: Die Kritik an den Arbeitsmarktreformen nimmt zu. mehr
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