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INFOS ARBEITSMARKT UND SOZIALPOLITIK | ||
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Ab 19. Juli kommen
die ALG II Antragsformulare Datenschutz
teilweise nicht berücksichtigt - »Eine Steuererklärung ist einfach
dagegen« - Spätester Abgabetermin: 3.1.2005 5.7.2004
– Frank Steger - Hunderttausende von Berlinern werden vom 19. Juli an
Post zum neuen "Arbeitslosengeld II" ins Haus bekommen. Absender
für alle, die Arbeitslosenhilfe beziehen, ist die Bundesagentur für
Arbeit. Wer Sozialhilfe bekommt und arbeitsfähig ist, erhält den Brief
voraussichtlich vom Bezirksamt. Der
Wuppertaler Verein Tacheles e.V. hat auf seiner Internetseite die
vermutlich endgültige Fassung der Antragsformulare schon einmal veröffentlicht.
Außerdem finden sich dort auch Schulungsunterlagen der Bundesagentur für
Arbeit (BA) für ihre Mitarbeiter zum Ausfüllen der Anträge: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/default.html
Tacheles hat hinsichtlich der Anträge eine Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten gemacht, da aus Sicht des Vereins das Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung: gegen den Datenschutz verstößt. Tacheles hat die BA aufgefordert, dieses Formular zurückzuziehen. Inzwischen
hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bemängelt,
dass bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II „einiges mit heißer
Nadel gestrickt“ worden sei. Schaar wies gegenüber dem Tagesspiegel
darauf hin, dass künftig Familienangehörige von Arbeitslosen auf den
Erhebungsformularen ihren Verdienst vom Arbeitgeber bestätigen lassen und
zugleich aber auch andere finanzielle Einkünfte angeben müssen. „Auf
diese Weise erfährt der Arbeitgeber Dinge über die finanziellen Verhältnisse
seines Mitarbeiters, die ihn gar nichts angehen“, sagte Schaar.“ Immer
offensichtlicher wird unterdessen, dass das neue Arbeitslosengeld II zu
einem riesigen Verwaltungsaufwand führt. Mehr als vier Millionen Seiten
Papier werden allein in Berlin während der kommenden zwei Monate
verschickt. Davon kommen rund zwei Millionen Seiten von den Berliner
Agenturen für Arbeit, den Nachfolgern der Arbeitsämter. Sie müssen
zwischen dem 19. Juli und 6. September
170 000 Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenhilfe anschreiben,
damit die neue Unterstützung pünktlich zum 1. Januar 2005 gezahlt werden
kann. Jeder
Antrag umfasst inklusive Zusatzblättern 14 Seiten. "Dagegen ist eine
Steuerklärung einfach", sagte der Geschäftsführer der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Rolf Seutemann, letzte Woche gegenüber
der Berliner Zeitung. Abgefragt
wird so ziemlich alles: Wie viel Geld jedes Mitglied des Haushalts
("Bedarfsgemeinschaft") auf welchem Konto hat, wie teuer die
Wohnung ist, was man für ein Auto hat usw. usw. Für
die sicher zahlreichen auftauchenden Fragen verweist die BA die
Arbeitslosenhilfebezieher auf ein Infotelefon bei den Arbeitsagenturen.
Den Sozialhilfeempfängern muss voraussichtlich das Sozialamt zur Seite
stehen. In
Presseberichten wird behauptet, die Antragsunterlagen müssten so schnell
wie möglich eingereicht werden, da Hilfebedürftige sonst nicht
rechtzeitig das Arbeitslosengeld II erhalten würden. Diese Berichte sind
falsch. Spätester Abgabetermin ist laut Anschreiben der BA zu den
Antragsunterlagen der 3.1.2005. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass
der Antrag selbst an keine Form gebunden ist. Er kann schriftlich, aber
auch mündlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen können
notfalls auch nachgereicht werden. Wichtig ist: Leistungen setzen einen
Antrag voraus. Und: Leistungen werden nur ab dem Tag der Antragstellung
bewilligt. Das heißt, wer seinen ALG-II-Antrag beispielsweise erst am
15.1.2005 einreicht, bekommt erst ab diesem Tag ALG II - sofern die
Voraussetzungen dafür vorliegen. |
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