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Ab 19. Juli kommen die ALG II Antragsformulare

Datenschutz teilweise nicht berücksichtigt - »Eine Steuererklärung ist einfach dagegen« - Spätester Abgabetermin: 3.1.2005

5.7.2004 – Frank Steger - Hunderttausende von Berlinern werden vom 19. Juli an Post zum neuen "Arbeitslosengeld II" ins Haus bekommen. Absender für alle, die Arbeitslosenhilfe beziehen, ist die Bundesagentur für Arbeit. Wer Sozialhilfe bekommt und arbeitsfähig ist, erhält den Brief voraussichtlich vom Bezirksamt.

Der Wuppertaler Verein Tacheles e.V. hat auf seiner Internetseite die vermutlich endgültige Fassung der Antragsformulare schon einmal veröffentlicht. Außerdem finden sich dort auch Schulungsunterlagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für ihre Mitarbeiter zum Ausfüllen der Anträge: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/default.html 

Tacheles hat hinsichtlich der Anträge eine Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten gemacht, da aus Sicht des Vereins das Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung: gegen den Datenschutz verstößt. Tacheles hat die BA aufgefordert, dieses Formular zurückzuziehen.

Inzwischen hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bemängelt, dass bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II „einiges mit heißer Nadel gestrickt“ worden sei. Schaar wies gegenüber dem Tagesspiegel darauf hin, dass künftig Familienangehörige von Arbeitslosen auf den Erhebungsformularen ihren Verdienst vom Arbeitgeber bestätigen lassen und zugleich aber auch andere finanzielle Einkünfte angeben müssen. „Auf diese Weise erfährt der Arbeitgeber Dinge über die finanziellen Verhältnisse seines Mitarbeiters, die ihn gar nichts angehen“, sagte Schaar.“

Immer offensichtlicher wird unterdessen, dass das neue Arbeitslosengeld II zu einem riesigen Verwaltungsaufwand führt. Mehr als vier Millionen Seiten Papier werden allein in Berlin während der kommenden zwei Monate verschickt. Davon kommen rund zwei Millionen Seiten von den Berliner Agenturen für Arbeit, den Nachfolgern der Arbeitsämter. Sie müssen zwischen dem 19. Juli und 6. September 170 000 Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenhilfe anschreiben, damit die neue Unterstützung pünktlich zum 1. Januar 2005 gezahlt werden kann.

Jeder Antrag umfasst inklusive Zusatzblättern 14 Seiten. "Dagegen ist eine Steuerklärung einfach", sagte der Geschäftsführer der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Rolf Seutemann, letzte Woche gegenüber der Berliner Zeitung.

Abgefragt wird so ziemlich alles: Wie viel Geld jedes Mitglied des Haushalts ("Bedarfsgemeinschaft") auf welchem Konto hat, wie teuer die Wohnung ist, was man für ein Auto hat usw. usw.

Für die sicher zahlreichen auftauchenden Fragen verweist die BA die Arbeitslosenhilfebezieher auf ein Infotelefon bei den Arbeitsagenturen. Den Sozialhilfeempfängern muss voraussichtlich das Sozialamt zur Seite stehen.

In Presseberichten wird behauptet, die Antragsunterlagen müssten so schnell wie möglich eingereicht werden, da Hilfebedürftige sonst nicht rechtzeitig das Arbeitslosengeld II erhalten würden. Diese Berichte sind falsch. Spätester Abgabetermin ist laut Anschreiben der BA zu den Antragsunterlagen der 3.1.2005. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass der Antrag selbst an keine Form gebunden ist. Er kann schriftlich, aber auch mündlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen können notfalls auch nachgereicht werden. Wichtig ist: Leistungen setzen einen Antrag voraus. Und: Leistungen werden nur ab dem Tag der Antragstellung bewilligt. Das heißt, wer seinen ALG-II-Antrag beispielsweise erst am 15.1.2005 einreicht, bekommt erst ab diesem Tag ALG II - sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Kommentar „junge Welt“: „Arbeitsbeschaffung“: http://www.jungewelt.de/2004/07-03/004.php

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