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TIPPS UND HILFEN | ||
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Für
Arbeitslose lohnt es sich, jetzt Wohngeld zu beantragen Wer sich noch in diesem Jahr den staatlichen Zuschuss sichert, wird auch beim Arbeitslosengeld II einen Zuschlag erhalten 26.7.2004 - Von Hans Nakielski - Frankfurter Rundschau - In den kommenden Monaten kann es sich für Arbeitslose gleich doppelt lohnen, einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten zu beantragen: Denn das Wohngeld bessert nicht nur die Haushaltskasse auf, es wirkt sich auch positiv auf das neue Arbeitslosengeld (ALG) II aus, das von 2005 an gezahlt wird. Der Hintergrund: Das ALG II soll nicht sofort auf das niedrige Niveau der Sozialhilfe fallen. Für diejenigen, die innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Antrag auf ALG II das reguläre Arbeitslosengeld bezogen haben, gibt es deshalb von 2005 an einen Zuschlag. Dieser wird allerdings nur dann gezahlt, wenn das ALG II niedriger ausfällt als das zuletzt bezogene reguläre Arbeitslosengeld und das Wohngeld (nach dem Bundeswohngeldgesetz) zusammen. Als Zuschlag werden ein Jahr lang zwei Drittel des Unterschiedsbetrages, höchstens allerdings 160 Euro pro Monat für allein Stehende und 320 Euro für Paare gezahlt. Für jedes minderjährige Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, erhöht sich der Zuschlag um höchstens 60 Euro. Im zweiten Jahr wird die Extrazahlung halbiert, danach fällt sie ganz weg. Für ehemalige Arbeitslosengeld-Empfänger, die 2003 oder 2004 kein Wohngeld bezogen haben, fällt der ALG II-Zuschlag ab 2005 in jedem Fall deutlich niedriger aus. Dazu ein Beispiel: Ein allein Lebender erhält ein monatliches Arbeitslosengeld von 625 Euro und er muss 255 Euro Kaltmiete zahlen. Damit stünde ihm nach der aktuellen Tabelle ein monatliches Wohngeld in Höhe von 68 Euro zu - wenn er beim Wohngeldamt einen Antrag stellen würde. Mit Arbeitslosen- und Wohngeld käme er dann auf insgesamt 693 Euro. Sein Arbeitslosengeld läuft Anfang Dezember 2004 aus. Bis zum Jahresende muss er - soweit er bis dahin keine Arbeit gefunden hat - Arbeitslosenhilfe und ab 2005 Arbeitslosengeld II beantragen. Dabei stehen ihm als Single die Regelleistung von 345 Euro zu und zusätzlich die Miete in Höhe von 255 Euro. Auch die Nebenkosten - einschließlich Heizung - übernimmt das Amt. Diese belaufen sich bei ihm auf 40 Euro. Das macht zusammen 640 Euro. So viel erhält er in jedem Fall. Die Arbeitsagentur muss allerdings prüfen, ob ihm noch ein Zuschlag zum ALG II gezahlt werden muss. Und das geht so: Mit Wohngeld erhielte er zurzeit insgesamt 693 Euro. Durch die Einführung des ALG II würde er sich dann also um 53 Euro verschlechtern. Zwei Drittel davon - das sind genau 35,33 Euro - könnte er zunächst monatlich als Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen. Bis zum Dezember 2005. Dann würde sein Zuschlag halbiert - und im Dezember 2006 ganz wegfallen. Wenn der Arbeitslose jetzt versäumt, das Wohngeld zu beantragen, wird er künftig gar keinen Zuschlag zum ALG II erhalten. Auch arbeitslose Haus- oder Wohnungseigentümer können auf ähnliche Weise einen höheren Zuschuss zum ALG II bekommen, wenn sie noch während des Bezugs des regulären Arbeitslosengeldes vom Wohngeldamt einen so genannten Lastenzuschuss erhalten. Dieser begrenzte Zuschuss steht einigen Eignern zu, die wegen ihres geringen Einkommens die finanziellen Belastungen ihres Eigentums nicht (mehr) allein tragen können. Bezieher von ALG II erhalten keinen Lastenzuschuss und kein Wohngeld. Dafür werden für sie aber die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt übernommen. Detaillierte Hinweise zum Wohngeld, Wohngeldtabellen und einen Wohngeldrechner findet man unter: http://www.recht-4u.de/Nr1.html Quelle: http://www.fr-aktuell.de/uebersicht/alle_dossiers/politik_inland/wie_viel_staat_braucht_der_mensch/ hartz_iv_ein_ueberblick/hilfe_zum_hartz_bogen/?cnt=476829 |
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