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Gläserne
Leistungsempfänger 30.10.2004
- Von Rolf Gössner - Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
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Die behördliche Neugier
kennt keine Grenzen: Mit den Fragebögen zum neuen Arbeitslosengeld II
werden nach Ansicht von Datenschützern die Persönlichkeitsrechte von
Millionen Menschen ausgehöhlt. Deshalb verleihen Bürgerrechtsorganisationen
in diesem Jahr der Bundesagentur für Arbeit einen BigBrotherAward. Der BigBrotherAward in der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wird verliehen an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise für die Ausgabe eines 16seitigen Antragsformulars an Langzeitarbeitslose, mit dem hochsensible Daten teils unzulässig abgefragt werden und Informationen auch unbefugten Stellen zugänglich werden können. Damit verstößt die Bundesagentur massiv gegen den Sozialdatenschutz, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grundsatz der Datensparsamkeit. "Haben...
die mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Vermögen? Bank- und
Sparguthaben, Bargeld..., Kraftfahrzeug, Wertpapiere...,
Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge..., Wertsachen, Gemälde?"
oder "Kann... Ihrer Einschätzung nach mindestens drei Stunden täglich
einer Erwerbstätigkeit... nachgehen?" oder "Name, Anschrift und
Bankverbindung des Vermieters". Dies sind nur wenige Zitate aus dem umfangreichen Antragsbogen für das kommende Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Antragsteller müssen auf diesen Formularen entblößende Auskünfte über Einkommens-, Vermögens-, Wohn- und Familienverhältnisse offenbaren. Das betrifft Millionen Arbeitslose, denen seit Juli 2004 entsprechende Formulare zugesandt worden sind. Hartz
IV und ALG II stellen einen Generalangriff auf den Sozialstaat dar, der zu
massiven sozialen Verwerfungen führen kann. Doch allein schon die
datenschutzrechtlichen Probleme sind einen BigBrotherAward wert. Mit dem
Antragsbogen sind gravierende Eingriffe in die informationelle
Selbstbestimmung, die Persönlichkeitsrechte, die Privat- und Intimsphäre
der Antragsteller verbunden. Fünf
Beispiele 2. Mangelhafte Eingrenzung der Fragen: Darüber hinaus wird in den Antragsbögen an vielen Stellen nicht unterschieden zwischen einerseits der "Bedarfsgemeinschaft", zu der Eltern und Kinder gehören, und andererseits einer "Haushaltsgemeinschaft", also der bloßen Wohngemeinschaft, auch wenn es sich bei dem Mitbewohner um einen Onkel handelt. Zu reinen Haushaltsgemeinschaften müssen zumeist keine Angaben gemacht werden, aber dieser Hinweis fehlt in den Antragsformularen. Auf diese Weise werden Antragsteller hinters Licht geführt und zu Informationen verleitet, die sie weder machen müssen, noch eigentlich machen dürfen.(Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss klargestellt, dass Langzeitarbeitslose keine persönlichen Angaben über Mitbewohner ihrer Wohngemeinschaft oder Untermieter machen müssen, wenn diese keine Lebenspartner sind, d.Red.) 3. Einsicht Unbefugter in geschützte Daten: Vom Antragsteller sowie von dessen erwerbstätigen Angehörigen und Mitbewohnern wird verlangt, Verdienstbescheinigungen von den jeweiligen Arbeitgebern beizubringen. Dafür ist das so genannte Zusatzblatt 2 ("Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung") vorgesehen - und zwar die Rückseite. Auf der Vorderseite findet der Arbeitgeber oder irgendein ausfüllender Kollege aus der Personalabteilung die eigentlich zu schützenden Daten ihrer Mitarbeiter und der Antragsteller. Normalerweise
braucht aber niemand seinem Arbeitgeber zu offenbaren, was er sonst noch für
Einnahmen hat, dass er ALG II beantragen muss oder dass er mit einem
ALG-II-Empfänger zusammenlebt. Das wäre mit dem Sozialgeheimnis und dem
Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar und könnte sich im Einzelfall
nachteilig auswirken. Alles
über Vermieter 4. Die Antragsteller werden aufgefordert, auch Name, Anschrift und Bankverbindung des Vermieters anzugeben. Über diese Angaben könnte der Vermieter erfahren, dass der Antragsteller Bezieher von ALG II ist, was zu Nachteilen führen kann. So wird die Bankverbindung ohne Einschränkung abgefragt, obwohl eine Pflicht zur Beantwortung nicht besteht. Schließlich darf eine direkte Überweisung der Unterkunftskosten an den Vermieter nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller zuvor schriftlich eingewilligt hat. Mit den erhobenen Daten könnte illegalerweise die bundesweit größte Vermieterdatenbank mit mehreren Millionen Datensätzen entstehen - ob da ein bloßes Versprechen der Bundesregierung ausreicht, dass "Vermieterdaten nicht bundesweit automatisiert gespeichert" werden, ist fraglich. 5. Angaben zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung können das Arztgeheimnis aushebeln, zumal entsprechende Unterlagen verlangt werden, um die Unterbringung zu belegen. Das gleiche gilt für die Ärztliche Bescheinigung zur Anerkennung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung, in der die Art der Erkrankung/Diagnose, die Krankenkost und das Körpergewicht angegeben werden müssen. Angesichts der massiven Kritik an den Antragsbögen lud Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) Arbeitslose ein, sich doch an ihn persönlich zu wenden, falls Probleme beim Ausfüllen auftreten sollten: "Wer nicht zurecht kommt, soll mich anrufen", lautet sein saloppes Angebot. Das Ausfüllen dauere höchstens eine halbe bis dreiviertel Stunde. Ein - vielleicht willkommener - Nebeneffekt des flotten Ausfüllens ist: Wer so schnell ausfüllt, übersieht am ehesten die Tücken, auch die datenschutzrechtlichen. Dieser Beschwichtigungsversuch ist also so populistisch wie zynisch - denn die gravierenden Mängel der Fragebögen sind auch nach berechtigter Fachkritik nicht behoben worden. Seit
Juli 2004 wurden die Antragsbögen verschickt, im August gab es ein
dringendes Gespräch mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter
Schaar, wegen erheblicher rechtlicher Bedenken. Das Ergebnis: Die
Bundesanstalt für Arbeit hat die Kritik weitgehend eingesehen. Zukünftig
sollen datenschutzgerechte Antragsbögen verwendet werden. Das ist die
gute Nachricht - die schlechte: Vor Februar 2005 seien diese neuen Bögen
aber nicht einsetzbar. Millionen von Menschen müssen also, wenn sie im
Januar Geld zum Leben erhalten wollen, die alten, datenschutzwidrigen
Formulare verwenden. Zwar hat die Bundesagentur im September neue Ausfüllhinweise
(Stand 16.9.04) herausgegeben und darin etliche Fehler eingestanden und zu
korrigieren versucht; aber die kamen für manche Antragsteller zu spät,
sind vielen noch immer nicht bekannt. Unter
Generalverdacht Mit den Melde- und Nachweispflichten werden zukünftige Empfänger von Arbeitslosengeld praktisch unter den Generalverdacht des potentiellen Leistungsmissbrauchs gestellt - Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat es klar und deutlich ausgedrückt, als er von der "Mitnahme-Mentalität" bei staatlichen Sozialleistungen bis weit in die Mittelschicht hinein gesprochen hat. Auch nach Antragstellung müssen Leistungs-Empfänger damit rechnen, weiter durchleuchtet zu werden. Außerdem sind ihre personenbezogenen Daten nicht ausreichend geschützt. Hierfür drei Beispiele: 1.Fehlerhafte Software: Die geplante automatische Verarbeitung der mit den Antragsformularen erhobenen Daten stößt auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken - zumal inzwischen bekannt geworden ist, dass die Software mit systematischen Fehlern behaftet ist. Bisher weist alles darauf hin, dass es bei dem bundesweiten Datenverarbeitungssystem keinerlei Zugriffsbeschränkungen gibt. Dies bedeutet, dass nicht nur die örtliche Sachbearbeiterin, sondern sämtliche Sachbearbeiter aller Arbeitsagenturen bundesweit auf sämtliche hochsensiblen Daten aller Arbeitslosen Zugriff erhalten, ohne dass wirksame Missbrauchsvorkehrungen getroffen wären. Wir fragen uns, ob das ein Fehler in der Software ist oder ein gewünschter Effekt. 2.Geplanter
Datenabgleich: Die Bundesagentur hat angekündigt, im Falle von
"Ungereimtheiten" (z.B. Diskrepanzen zu früheren Angaben,
widersprüchliche Angaben aus der Bedarfsgemeinschaft etc.) die Auskünfte
der Betroffenen mit den Daten anderer Behörden, etwa der Finanzämter
oder Rentenversicherungsträger, abzugleichen. Um die Kontrolle zu
perfektionieren, lässt sich sogar auf "Antiterror"-Gesetze zurückgreifen:
Danach müssen alle Geldinstitute über eine Computer-Schnittstelle
jederzeit Informationen über sämtliche Konten und Depots von allen
Bankkunden zum Abruf für die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereithalten (§ 24c KWG -
Kreditwesengesetz) - ohne dass die Banken oder ihre Kunden von den
Online-Abfragen etwas merken. Den Arbeitsagenturen stehen ab 2005 solche
Finanz-Daten der Leistungsempfänger sowie der Kinder, Ehepartner,
Lebensgefährten und Mitbewohner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft zur
Verfügung, "wenn eigene Ermittlungen", etwa Nachfragen beim
Betroffenen oder bei Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft durch die
Arbeitsagenturen, "keinen Erfolg versprechen" (§ 93 Abs. 8 AO). Schnüffeln
bei Hausbesuchen 3.Hausbesuche: Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits angekündigt, dass zur Überprüfung von Vermögensangaben und Wohnverhältnissen auch Hausbesuche stattfinden könnten. Solche Heimsuchungen und Schnüffelmethoden stellen einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar und verletzen das Grund-recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Kontrollen in privaten Wohnräumen, um die Lebensverhältnisse der Antragsteller zu inspizieren, darf es ohne Einwilligung der Betroffenen nicht geben. Dabei stellt sich aber die Frage, welche Konsequenzen es haben kann, wenn jemand seine Einwilligung verweigert. Nach momentaner Rechtslage verletzt er damit seine Mitwirkungspflicht und macht sich erheblich verdächtig. Von Freiwilligkeit kann hier wohl kaum die Rede sein. Fazit: Der Umgang der Bundesagentur mit sensiblen personenbezogenen Daten ist erschreckend. Die behördliche Neugier macht vor kaum einem Lebensbereich der Millionen von Betroffenen halt. Mit den Erfassungsbögen und der weiteren Datenverarbeitung werden die Persönlichkeitsrechte von Langzeitarbeitslosen ausgehöhlt, sie mutieren zu gläsernen Leistungsempfängern. Die Datenerhebung ist in weiten Teilen rechtlich unzulässig, weil mehr personenbezogene Daten abgefragt werden, als für die Feststellung des Leistungsanspruchs unabdingbar sind. Zwar versicherte die Bundesregierung, nur die erforderlichen Daten würden gespeichert und überflüssige gelöscht (PM vom 24.08.2004). Doch sie hat nicht mitgeteilt, wie sie dafür sorgen will, dass die unzulässig erhobenen Informationen aus den Hunderttausenden von Akten wieder entfernt werden sollen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem datenschutzrechtlichen Desaster der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise! Quelle:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=558367 |
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