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SOZIALBERICHTE - SOZIALDATEN | ||
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Arbeitsagentur
streicht Hilfen 6.11.2004 - Matthias Loke und Hendrik Munsberg - Berliner Zeitung - Fast jeder vierte Bezieher von Arbeitslosenhilfe wird nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Beginn des Jahres 2005 keine staatliche Unterstützungsleistung mehr bekommen. Wie die Berliner Zeitung erfuhr, geht die Nürnberger Bundesagentur davon aus, dass rund 23 Prozent der derzeitigen Arbeitslosenhilfeempfänger das ab Januar gültige Arbeitslosengeld II nicht erhalten werden. Diese Größenordnung ist eine der Grundlagen des Haushaltsentwurfs der BA, der am Donnerstag beraten wurde und in der kommende Woche festgestellt werden soll. Damit werden insgesamt rund 500 000 der derzeit über zwei Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe künftig leer ausgehen. Anfang der kommenden Woche wird die Nürnberger Arbeitsverwaltung die ersten Bescheide für das Arbeitslosengeld II (ALG II) verschicken, das mit Jahresbeginn erstmals ausgezahlt wird. Die Bundesagentur rechnet damit, dass allein zehn bis 15 Prozent der Betroffenen erst gar keinen Antrag auf ALG II stellen werden, weil sie sich selbst keine Chancen auf Leistungen ausrechnen. Bei weiteren 200 000 bis 300 000 Antragstellern wird erwartet, dass der Bescheid über die Gewährung des ALG II abschlägig ausfallen wird. Grund dafür, dass die Betreffenden künftig als nicht mehr unterstützungsbedüftig gelten, ist dem Vernehmen nach, dass sie mit Partnern zusammenleben, die höhere Einkommen beziehen, oder dass sie über Vermögen verfügen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt zunächst selbst bestreiten müssen. Wie aus Kreisen der Bundesagentur verlautete, dürften insbesondere Frauen aus den neuen Bundesländern von der Neuregelung betroffen sein. Da die Beschäftigungsquote bei Frauen in den neuen Bundesländern höher als in den alten Ländern war, erhielten auch mehr Frauen im Osten Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Gewerkschaften und Sozialverbände hatten in der Vergangenheit massive Kritik an diesem Teil der Arbeitsmarktreform geübt und ihn als einschneidenden Sozialabbau kritisiert, der viele Familien in die Armut treiben werde. Das ALG II ist ein Ausfluss der Hartz-Reformen der Bundesregierung; durch sie sollen die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt werden. Prinzipiell anspruchsberechtigt für das neue Arbeitslosengeld sind rund zwei Millionen Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe, außerdem rund eine Millionen arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger. Bei den Sozialhilfeempfängern wird in der Regel damit gerechnet, dass ein Leistungsanspruch erhalten bleibt, weil diese Personengruppe mit der ALG II-Regelung besser gestellt wird. Bislang sind durch die Arbeitsagenturen 450 000 Anträge auf die Gewährung von ALG II erfasst worden, bei 200 000 davon ist bereits festgestellt worden, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht. Die BA-Zentrale konnte allerdings nicht angeben, wie hoch der Anteil der abgelehnten Anträge bisher ausfällt. Wie es hieß, habe man sich bisher vor allem einfache Fälle vorgenommen. Die Bundesagentur bat am Freitag alle Antragsteller, die Fragen zu ihrem Bescheid haben, sich an ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden. Allgemeine Fragen zum Arbeitslosengeld beantwortet die Infoline unter der Rufnummer 01801-012012. Quelle:
http://www.BerlinOnline.de/berliner-zeitung/politik/392692.html |
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