FÜR EIN SOZIALTICKET
 

Wie und wo bekommen Berliner das Sozialticket
Der Fahrausweis bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie für Asylbewerber


Seit dem 1. Januar 2005 können Berliner, die ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, das Sozialticket (Berlin-Ticket S) als nicht übertragbaren Fahrausweis erwerben.

Tarifbedingungen
Sie dürfen mit dem Berlin-Ticket S alle Verkehrsmittel der BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Teilbereich Berlin AB benutzen. Die Nutzung von Zügen der Deutsche Bahn DB-Regio AG ist ausgeschlossen. Auch ist es nicht möglich, den
Geltungsbereich des Berlin-Ticket S durch Lösen eines Anschlussfahrausweises für den Teilbereich C zu erweitern.

Die Kundenkarte "Berlin-Ticket S" wird nur in Verbindung mit einem für den laufenden Monat gültigen Wertabschnitt mit dem Aufdruck "Berlin-Ticket S" zu einem Preis von 33,50 EUR als Fahrausweis anerkannt.

Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt werden - ebenso Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kinder), jedoch kein Fahrrad.

Für die einmalige Mitnahme eines Fahrrads muss ein Einzelfahrausweis ermäßigt gelöst werden. Das Angebot ist nicht als Jahreskarte und nicht im Abonnement erhältlich.

Das Angebot gilt bis zum 31. Dezember 2005.

Berechtigter Personenkreis
Berechtigte zum Erhalt einer "Kundenkarte Berlin-Ticket S" sind:

  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (SGB II)

  • Empfänger/innen von Sozialhilfe (SGB XII)

  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften (z.B. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben)

Kundenkarte
Die Ausgabe der Kundenkarte "Berlin-Tickets S" erfolgt durch die jeweiligen Leistungsstellen.

Bei ALG II/Sozialgeld-Beziehenden sind dies die zuständigen Job-Center. Andere Berechtigte wenden sich an die Bezirksämter (Geschäftsbereiche Soziales, Jugend, Grundsicherungsämter) oder an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Wertabschnitte
Wertabschnitte werden an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH verkauft.

Zum Kauf des monatlichen Wertabschnitts "Berlin-Ticket S" ist die Vorlage der gültigen Kundenkarte "Berlin-Ticket S", ein Passfoto sowie eines Personaldokuments mit Lichtbild notwendig.

Quelle: Kundeninformationen der BVG und S-Bahn