Wie und wo bekommen Berliner das
Sozialticket
Der Fahrausweis bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe sowie für Asylbewerber
Seit dem 1. Januar 2005 können Berliner, die ALG II, Sozialgeld,
Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen, das Sozialticket (Berlin-Ticket S) als nicht übertragbaren
Fahrausweis erwerben.
Tarifbedingungen
Sie dürfen mit dem Berlin-Ticket S alle Verkehrsmittel der
BVG und S-Bahn Berlin
GmbH im
Teilbereich Berlin AB benutzen. Die Nutzung von Zügen der Deutsche Bahn
DB-Regio AG
ist ausgeschlossen. Auch ist es nicht möglich, den
Geltungsbereich des Berlin-Ticket S durch Lösen
eines Anschlussfahrausweises für den Teilbereich C zu erweitern.
Die Kundenkarte "Berlin-Ticket S" wird nur in Verbindung mit einem für
den laufenden Monat gültigen Wertabschnitt mit dem Aufdruck
"Berlin-Ticket S" zu einem Preis von 33,50 EUR als Fahrausweis
anerkannt.
Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt
werden - ebenso Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei
Fähren bis zu drei Kinder), jedoch kein Fahrrad.
Für die einmalige Mitnahme eines Fahrrads muss ein Einzelfahrausweis
ermäßigt gelöst werden. Das Angebot ist nicht als Jahreskarte und nicht
im Abonnement erhältlich.
Das Angebot gilt bis
zum 31. Dezember 2005.
Berechtigter
Personenkreis
Berechtigte
zum Erhalt einer "Kundenkarte Berlin-Ticket S" sind:
-
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (SGB
II)
-
Empfänger/innen von Sozialhilfe (SGB XII)
-
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-
Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften (z.B. Familien und
Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben)
Kundenkarte
Die Ausgabe
der Kundenkarte "Berlin-Tickets S" erfolgt durch die jeweiligen
Leistungsstellen.
Bei ALG II/Sozialgeld-Beziehenden sind dies die zuständigen Job-Center.
Andere Berechtigte wenden sich an die Bezirksämter (Geschäftsbereiche
Soziales, Jugend, Grundsicherungsämter) oder an das Landesamt für
Gesundheit und Soziales.
Wertabschnitte
Wertabschnitte werden an allen Verkaufsstellen der BVG und der
S-Bahn Berlin GmbH verkauft.
Zum Kauf des monatlichen Wertabschnitts "Berlin-Ticket S" ist die
Vorlage der gültigen Kundenkarte "Berlin-Ticket S", ein Passfoto sowie
eines Personaldokuments mit Lichtbild notwendig.
Quelle: Kundeninformationen der BVG und S-Bahn