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Ein-Euro-Jobs | ||
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1-Euro-Pflichtarbeit: Tipps zur rechtlichen Gegenwehr 10.3.2005 – Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) weist daraufhin, dass viele der so genannten 1-Euro-Jobs, nach dem Wortlaut des Gesetzes sind das „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“, rechtswidrig sind. Arbeitsgelegenheiten sind nur zulässig, wenn sie im „öffentlichen Interesse“ liegen und „zusätzlich“ sind. Außerdem müssen 1-Euro-Jobs „erforderlich“ sein für die „Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit". Das heißt, sie sollen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen. Die KOS haben Tipps herausgegeben, die Betroffenen helfen sollen, sich erfolgreich gegen unzulässige Arbeitsgelegenheiten zu wehren. Download:
Info-Blatt Nur zulässig, wenn „erforderlich“!, (pdf-Datei, 35 KB) |
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