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Senat
einigt sich auf Höchstmieten für Langzeitarbeitslose
Mieterverein kritisiert Richtwerte als zu niedrig
4.5.2005 -
Von Sigrid Kneist – Der Tagesspiegel - Nach mehrwöchigem Streit zwischen
Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner
(PDS) hat sich der Senat gestern auf die Richtwerte für angemessene Mieten
von Langzeit-Arbeitslosen geeinigt. Demnach kann ein zweiköpfiger Haushalt,
der Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, in einer Wohnung mit einer Miete
bis zu 444 Euro inklusive der Betriebs- und Heizungskosten wohnen. Bis zu
dieser Höhe werden die Kosten komplett von den Bezirksämtern übernommen. Bei
einem Single-Haushalt darf die Bruttowarmmiete 360 Euro betragen. Die
Wohnungsgröße als Kriterium spielt hingegen keine Rolle.
Knake-Werner bezeichnete die Regelung, die zum 1. Juli in Kraft treten soll,
als einen "nach langem, zähen Ringen" erzielten, vernünftigen Kompromiss.
Die Regelung werde gewährleisten, dass die Betroffenen in der Regel auch
künftig in ihrer gewohnten Umgebung wohnen können. "Wir wollen in Berlin
keine Massenumzüge", sagte Knake-Werner. Durch die festgelegten Miethöhen
würden 80 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes abgedeckt, so dass es nicht
zu einer Entmischung der Wohngebiete komme.
Die Richtlinie tritt zum 1. Juli in Kraft. Sie sieht zudem Übergangsfristen
vor. Im ersten Jahr des ALG-II-Bezugs wird jede Miete bezahlt; danach hat
ein Betroffener ein halbes Jahr, in besonderen Fällen sogar ein Jahr Zeit,
sich eine billigere Wohnung zu suchen oder selbst zu versuchen,
beispielsweise durch Untervermietung die Kosten zu senken. Außerdem gibt es
Härtefallregelungen etwa für alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern,
ältere, behinderte oder schwerkranke Menschen, bei denen auch zu hohe Mieten
weiter gezahlt werden. In anderen Fällen - etwa bei Schwangeren, Familien
mit kleinen Kindern und Menschen, die seit 15 Jahren in ihrer Wohnung leben,
- können die Kosten um bis zu zehn Prozent überschritten werden.
Knake-Werner konnte gestern jedoch nicht sagen, wie viele ALG-II-Empfänger
derzeit in zu teuren Wohnungen leben und einen Zwangsumzug fürchten müssen.
"Die Daten haben wir nicht", sagte Knake-Werner. Sie verwies aber darauf,
dass die durchschnittliche Miete weit unter den Richtwerten liege. Der
Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Hartmann Vetter, nannte es
"unverantwortlich", dass der Senat auf einer ungesicherten Datenbasis die
Miethöhen festgelegt habe. "Es wird sozial experimentiert, ohne die Folgen
für die Betroffenen und die Wohnquartiere abschätzen zu können", sagte
Vetter. Zudem seien Bemessungswerte nicht "sehr hoch".
In Berlin erhalten rund 280 000 Haushalte Arbeitslosengeld II. Betroffen
sind 490 000 Menschen. Der Senat gibt für die Wohnungskosten 700 Millionen
Euro aus; der Bund zahlt 300 Millionen Euro.
Weitere Infos
Die „Ausführungsvorschrift Wohnen“ im Wortlaut
(pdf-Datei, 48 KB
Tabelle: Wohnungskosten für Empfänger von ALG II
Pressemitteilung des Senats
Pressemitteilung des Berliner Mietervereins
Hartz IV und Wohnung - Hinweise des Berliner
Mietervereins für Betroffene
Unterkunftskosten bei Hartz IV: Mein gutes Recht –
Tipps des DGB (pdf-Datei, 100 KB)
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