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PROTESTE GEGEN HARTZ | ||
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Informations- und Diskussionsveranstaltung 20.5.2005 - Gemäß Sozialgesetzbuch II werden die Kosten der Unterkunft und der Heizung übernommen, "soweit diese angemessen sind" (§ 22 SGB II). Über die Richtwerte der Miete, Nebenkosten und Heizkosten entscheiden die Kommunen. Am 3. Mai hat der Senat die Vorlage der Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner zu „Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung (AV Wohnen)“ „zur Kenntnis genommen“. Der Berliner Erwerbslosenausschuss der Dienstleistungsgesellschaft ver.di, Bezirk Berlin lädt in Kooperation mit dem DGB, Region Berlin und dem Berliner Arbeitslosenzentrum ein zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung über die „AV Wohnen“ und ihre Auswirkungen.
25. Mai 2005 um 18 Uhr mit
Moderation: Frank Steger, Vorsitzender Berliner Arbeitslosenzentrum |
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