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Neuer Zuverdienst bei ALG II: Was bleibt übrig?

6.6.2005 - Langzeitarbeitslose dürfen künftig mehr Geld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II verdienen. Der Bundestag billigte mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union eine entsprechende Neuregelung der Freibeträge.

Ab Oktober 2005 sind Brutto-Einkommen bis zu 100 € anrechnungsfrei. Der Absetzbetrag von 100 € ersetzt pauschal alle Aufwendungen für die Erzielung des Einkommens (zum Beispiel Fahrkosten), egal wie hoch sie waren. Ab einem Brutto-Einkommen von 400 € werden nachgewiesene Aufwendungen, die 100 € übersteigen, in der tatsächlichen Höhe übernommen.

Für Brutto-Einkommen, das 100 € überschreitet, wird ein zusätzlicher Freibetrag gewährt. Für den Einkommensanteil von mehr als 100 € bis zu 800 € beträgt er 20 Prozent, für den Anteil von mehr als 800 € 10 Prozent.

Die anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze liegt für Bedarfsgemeinschaften ohne Kind bei 1200 € und für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei 1500 € brutto. Darüber hinaus gehendes Einkommen wird vollständig angerechnet.
 

"Faustformeln" zur Berechnung des anrechnungsfreien Zuverdienstes ab 1. Oktober 2005

Brutto-Einkommen bis 800 €:
100 € + (20 Prozent vom Brutto-Einkommen minus 100 €) = anrechnungsfreier Zuverdienst

Brutto-Einkommen von 800 € bis 1200 €* /1500 €**:
240 € + (10 Prozent vom Brutto-Einkommen minus 800 €) = anrechnungsfreier Zuverdienst

Brutto-Einkommen über 1200 €* / 1500 €*
280 €* / 310 €** = anrechnungsfreier Zuverdienst

*Bedarfsgemeinschaften ohne Kind
** Bedarfsgemeinschaften mit Kind

 

Die Rechenschritte im Einzelnen:

  1. Ausgangspunkt:
    Brutto-Einkommen

    Absetzbetrag:
    bis 400 € Brutto-Einkommen: pauschal
    100 €
    mehr als 400 € Brutto-Einkommen: in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen, mindestens 100 €
     
  2. Freibetrag bis 800 €:
    20 Prozent vom den Absetzbetrag übersteigenden Brutto-Einkommen
     
  3. Freibetrag 800 bis 1200 €* / 1500 €**:
    20 Prozent vom den Absetzbetrag übersteigenden Brutto-Einkommen von bis zu 800 € zuzüglich 10 Prozent des Brutto-Einkommens über 800 €
     
  4. Anrechnungsfreier Zuverdienst
    Brutto-Einkommen minus Absetzbetrag und Freibetrag
     
  5. Anrechnungsbetrag auf das ALG II
    Brutto-Einkommen minus anrechnungsfreien Zuverdienst

 

Beispiele: Anrechnungsfreier Zuverdienst (voraussichtlich ab 1.10.2005)

Brutto-Einkommen

Absetz-
betrag

Frei-
betrag

 Anrechnungsfreier Zuverdienst

 BG ohne Kind

 BG mit Kind

                 100 €

                 100 €

                   -   €

                 100 €

                 100 €

                 200 €

                 100 €

                   20 €

                 120 €

                 120 €

                 300 €

                 100 €

                   40 €

                 140 €

                 140 €

                 400 €

                 100 €

                   60 €

                 160 €

                 160 €

                 500 €

  mindestens 100 €

                   80 €

                 180 €

                 180 €

                 600 €

  mindestens 100 €

                 100 €

                 200 €

                 200 €

                 700 €

  mindestens 100 €

                 120 €

                 220 €

                 220 €

                 800 €

  mindestens 100 €

                 140 €

                 240 €

                 240 €

 

 

 

 

 

                 900 €

  mindestens 100 €

 140 € + 10 €

                 250 €

                 250 €

              1.000 €

  mindestens 100 €

 140 € + 20 €

                 260 €

                 260 €

              1.100 €

  mindestens 100 €

 140 € + 30 €

                 270 €

                 270 €

              1.200 €

  mindestens 100 €

 140 € + 40 €

                 280 €

gilt auch für Einkommen  über 1200 €

                 280 €

 

 

 

 

 

              1.300 €

  mindestens 100 €

 140 € + 50 €

                

                 290 €

              1.400 €

  mindestens 100 €

 140 € + 60 €

                

                 300 €

              1.500 €

  mindestens 100 €

 140 € + 70 €

                

                 310 €

gilt auch für Einkommen  über 1500 € 

Anmerkung:

Der „anrechnungsfreie Zuverdienst“ steht als Haushaltseinkommen insoweit nicht zur Verfügung, als zum Beispiel tatsächlich Werbungskosten anfallen oder Beiträge in einen Riester-Sparplan gezahlt werden (siehe § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II).

Zum Nachlesen: Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz) (pdf-Datei, 72 KB)