Ombudsrat legt Zwischenbericht zu Hartz IV vor
25.7.2005 - Der Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende hat Ende Juni
seinen Zwischenbericht an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement, übergeben. Der Bericht enthält Empfehlungen zur Anwendung
und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Der Ombudsrat, dem die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann,
Sachsens früherer Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und der Ex-IG
Chemie-Chef Hermann Rappe anghören, begleitet seit 1. Dezember 2004 die
Einführung und Umsetzung des neuen Gesetzes. Für ihren Zwischenbericht haben
sie die Eingaben betroffener Bürgerinnen und Bürger ausgewertet und sich vor
Ort informiert. Die Ausführungen des Zwischenberichts beruhen zudem auf
Erkenntnissen aus der täglichen Beratungsarbeit vieler Einrichtungen und
Organisationen, die den Mitgliedern des Ombudsrates mitgeteilt wurden.
In seinem Zwischenbericht formuliert der Ombudsrat Empfehlungen zur
Anwendung und organisatorischen Umsetzung des SGB II u. a. zu den
Themenkomplexen:
-
Angleichung der
Regelsätze Ost an West
-
Höhe der
Unterkunftskosten
-
Klarheit der Bescheide
-
Anrechung von
Kindergeld für volljährige Kinder
-
Zusammenarbeit der
Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit.
Der
Ombudsrat hat angekündigt, dass er die Umsetzung seiner Empfehlungen
aufmerksam weiter begleiten und in einem Schlussbericht seine Bewertungen
darlegen wird.
Weitere
Infos:
Der Zwischenbericht (pdf-Datei, 250 KB)
Website des Ombudsrats:
http://www.ombudsrat.de
|