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Ombudsrat legt Zwischenbericht zu Hartz IV vor

25.7.2005 - Der Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende hat Ende Juni seinen Zwischenbericht an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, übergeben. Der Bericht enthält Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Der Ombudsrat, dem die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann, Sachsens früherer Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und der Ex-IG Chemie-Chef Hermann Rappe anghören, begleitet seit 1. Dezember 2004 die Einführung und Umsetzung des neuen Gesetzes. Für ihren Zwischenbericht haben sie die Eingaben betroffener Bürgerinnen und Bürger ausgewertet und sich vor Ort informiert. Die Ausführungen des Zwischenberichts beruhen zudem auf Erkenntnissen aus der täglichen Beratungsarbeit vieler Einrichtungen und Organisationen, die den Mitgliedern des Ombudsrates mitgeteilt wurden.

In seinem Zwischenbericht formuliert der Ombudsrat Empfehlungen zur Anwendung und organisatorischen Umsetzung des SGB II u. a. zu den Themenkomplexen:

  • Angleichung der Regelsätze Ost an West

  • Höhe der Unterkunftskosten

  • Klarheit der Bescheide

  • Anrechung von Kindergeld für volljährige Kinder

  • Zusammenarbeit der Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit.

Der Ombudsrat hat angekündigt, dass er die Umsetzung seiner Empfehlungen aufmerksam weiter begleiten und in einem Schlussbericht seine Bewertungen darlegen wird.

Weitere Infos:

Der Zwischenbericht (pdf-Datei, 250 KB)

Website des Ombudsrats: http://www.ombudsrat.de