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Dubiose Telefonüberprüfung von Arbeitslosen
Erwerbslosenverbände raten: Einfach auflegen!
11.8.2005 -
Pressemittelung von BAG-SHI und Tacheles e. V. - Zuletzt hatte der
Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar bemängelt, dass
datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten würden, weil die
Betroffenen nicht schriftlich über die Telefonabfrage informiert worden
seien. Zudem seien viele Arbeitslose nicht aufgeklärt worden, dass die
Angaben am Telefon freiwillig sind. Das deckt sich auch mit den
Rückmeldungen, die bei Erwerbsloseninitiativen eingegangen sind. "Viele
Betroffene fühlen sich überrumpelt und unter Druck gesetzt. Von
Freiwilligkeit kann da keine Rede sein", sagt Harald Thomé vom
Erwerbslosenverein Tacheles e.V..
Der Überraschungseffekt am Telefon kann missverständliche Aussagen geradezu
provozieren. Es ist mehr fraglich, ob Betroffenen über die rechtlichen
Zusammenhänge der Überprüfung und mögliche Konsequenzen bis hin zum
Leistungsentzug hinreichend aufgeklärt werden. Zudem gibt es keine Garantie
dafür, dass zu Beginn der Telefonate wirklich klargestellt wird, alle
Auskünfte sind freiwillig, die Angerufenen können jederzeit auflegen.
Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen und
Tacheles e.V. rufen Arbeitslosengeld-II-Beziehende deshalb auf, ihre
Persönlichkeitsrechte zu wahren. "Legen Sie am besten sofort auf, wenn
Telefonschnüffler am anderen Ende der Leitung sind," so Frank Jäger von der
Bundesarbeitsgemeinschaft für die beiden Organisationen, "denn nur durch
einen konsequenten Boykott kann die Bundesagentur von solch unsensiblen
Methoden abgebracht werden". Leistungsrelevante persönliche Daten sind von
den Behörden selbst zu ermitteln und nicht durch Privatunternehmen am
Telefon. "Man stelle sich vor, was in diesem Land los wäre, würden die
Finanzbehörden Steuerzahler von Call Centern überprüfen lassen," gibt er zu
bedenken.
Die schroffe Reaktion der Bundesagentur auf die Kritik von
Erwerbslosenverbänden und Datenschützern belegt indessen, dass der Maßstab
im Umgang mit Arbeitslosen völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Die
Erwerbslosenvertreter vermuten hinter den zusätzlichen Kontrollen die Suche
nach Sanktionstatbeständen oder anderen Gründen, das Arbeitslosengeld zu
kürzen. Dies passe zusammen mit Minister Clements Anordnungen von Anfang
Juli, schärfer gegen Arbeitslosengeld-II-Beziehende vorgehen zu wollen und
insbesondere deren Anwesenheit in der Urlaubszeit "verschärft" zu prüfen.
Somit können unbedachte Äußerungen fatale Folgen für Betroffene haben.
Wenn Erwerbslose, die ohnehin fast jede Veränderung ihrer Lebensverhältnisse
dem Amt melden müssen, jetzt auch noch von privaten Stellen durchleuchtet
werden, kommt der Verdacht auf, dass die Behörden gar nicht in der Lage
sind, persönliche Daten ordnungsgemäß zu erheben und zu verarbeiten. Die
zahlreichen Pannen bei der überhasteten Einführung des neuen Leistungsrechts
scheinen gravierender zu sein, als man es in Nürnberg und Berlin zugeben
möchte. "Die verschleiernde Informationspolitik der Agentur für Arbeit im
Rahmen dieser Telefonüberprüfung verstärkt dieses Bild und zerstört das
ohnehin belastete Vertrauen der Erwerbslosen in die Behörde," beschreibt
Frank Jäger die Situation.
Harald Thomé weist darauf hin, dass kein Betroffener wegen Ablehnung der
Teilnahme an dieser Telefonschnüffelaktion sanktioniert werden darf. "Diese
fällt nicht unter die Mitwirkungspflicht, eine Sanktion ist daher
rechtswidrig." Sollte es daraufhin Probleme mit der
Arbeitslosengeld-II-Behörde geben, raten die Erwerbslosenorganisationen
umgehend eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen.
Frank Jäger,
BAG-SHI e.V.
Harald Thomé, Tacheles e.V.
Hintergrund:
Pressemitteilung der BA
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