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Arbeitsloser darf Ein-Euro-Job ablehnen
Berliner Sozialgericht: Jobcenter handelte "klar rechtswidrig"
1.8.2005 -
Marlies Emmerich, Berliner Zeitung - Ein 24-Jähriger kann nach einem
Eilentscheid des Sozialgerichts nicht gezwungen werden, einen Ein-Euro-Job
anzunehmen. Der Erwerbslose muss wegen seiner Ablehnung des Jobs auch nicht
mit der üblichen Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen. Vielmehr, so das
Gericht, habe der Mann einen "klar rechtswidrigen Zustand" von sich aus
beendet. Laut Gerichtssprecher Michael Kanert ist das Urteil eine "absolute
Ausnahme". Noch nie zuvor habe das Gericht bei Auseinandersetzungen um
Ein-Euro-Jobs eine Eilentscheidung gefällt. Dies sei normalerweise nicht
üblich.
Der Mann war vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg in die nicht genauer
beschriebene Maßnahme "Integration für Jugendliche ohne Beruf mit
Förderbedarf" vermittelt worden. Der Arbeitslose hatte zuvor erfolgreich die
Berufsfachschule für Wirtschaftsassistenten absolviert und später die
Fachhochschulreife nachgeholt. Eine Prüfung zum Studiengang "freie bildende
Kunst" hat der Erwerbslose ebenfalls bestanden. Das Gericht stellt fest:
"Der Antragsteller macht geltend, er gehöre weder zum Personenkreis
besonders förderungsbedürftiger Jugendlicher, noch erfülle die
Arbeitsgelegenheit den vorgeschriebenen Zweck. Die zugewiesenen Aufgaben
beschränken sich auf Hilfstätigkeiten bei der Reinigung und im Bürobereich."
Es sei aber zwingend erforderlich, dass das Jobcenter "eindeutig und
verbindlich" Arbeitsinhalte, genaue wöchentliche Arbeitszeit und
Arbeitszeitverteilung festlege. Nur mittels einer solchen, vorherigen
Prüfung könne beurteilt werden, ob die Arbeitsgelegenheit wirklich eine
zusätzliche, gemeinnützige und arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Tätigkeit
sei.
Das rasche Urteil - es wurde innerhalb von drei Wochen gefällt - begründet
das Sozialgericht damit, dass es dem Mann nicht zugemutet werden könne,
Sanktionen wie die Kürzung des Arbeitslosengeldes II "auch nur kurzfristig
hinzunehmen." Da der Erwerbslose kein Vermögen habe, würde die 30-prozentige
Kürzung ihn in einem "weit über den Normalfall hinausgehenden Ausmaß"
treffen. Das Gericht wirft dem Jobcenter "eine so gravierende Verletzung
maßgeblicher Standards" vor, die dazu berechtige, die Maßnahme abzubrechen.
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/470479.html
Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli
2005 (pdf, 28 KB):
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/sg-berlin_beschluss_zusatzjobs.pdf
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