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TIPPS UND HILFEN | ||
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Hartz IV im Berliner Mietspiegel 2005 - Von den insgesamt knapp 1,2 Millionen Wohnungen, die der Mietspiegel erfasst, liegen etwa 940 000 innerhalb der Bemessungsgrenzen der Berliner „Ausführungsvorschrift Wohnen“ zu Hartz IV – das sind 79 Prozent. Bezogen auf den Gesamtbestand von rund 1,9 Millionen Wohnungen, sind es jedoch nur 50 Prozent, die ALG II-Haushalten zur Verfügung stehen. - Besonders für die die wachsende Zahl der allein stehenden ALG II-Bedarfsgemeinschaften wird es am Wohnungsmarkt eng. So stehen den 171 000 ALG II-Singles lediglich knapp 296 000 Wohnungen bis 50 Quadratmeter gegenüber. „Das mag zunächst relativ viel erscheinen, doch müssen bei der Wohnungssuche auch die etwa 800 000 anderen Ein-Personen-Haushalte Berlins berücksichtigt werden.“, gibt Mieter-Echo Autor Andrej Holm zu bedenken. - Je besser die Ausstattung, desto geringer der Anteil von Hartz IV-Wohnungen. Wohnungen mit Standarddefiziten liegen durchgängig unterhalb der Richtwerte. Das gleiche gilt für die Plattenbauten des Ostens, die zwischen 1973 und 1990 gebaut wurden. Dagegen wird modernisierter Altbau für Hartz IV-Empfänger zunehmend unbezahlbar. Schon jetzt gelten 40 Prozent dieser Wohnungen nach den Kriterien des Senats als nicht „angemessen“. Für Wohnungen, die nach 1991 gebaut wurden, gilt dies so gar durchgängig. Nicht viel besser sieht es im Bereich der Wohnungen aus, die im Westteil der Stadt nach 1973 entstanden. - Altbauwohnungen mit Minderausstattung weisen das größte Mietsteigerungspotential auf. Die fortlaufende Modernisierung in diesem Teil des Wohnungsbestandes kann das Verhältnis zwischen „angemessenen“ und zu teuren Wohnungen deutlich verändern und die Wohnmöglichkeiten für Hartz IV-Betroffene weiter einschränken. Der komplette Artikel: http://www.bmgev.de/mieterecho/311/19-hartz-IV-msp-ah.html
Mietspiegeltabelle 2005 zum
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