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Amtlich bestätigt: Mehr Verlierer als Gewinner
Bundesagentur für Arbeit legt Berechnungen zu Hartz IV vor

7.10.2005 – Wolfgang Clement hat zuletzt in dem Report "Vorrang für die Anständigen“ erneut behauptet, dass die Arbeitsmarktreform kein "sozialer Kahlschlag“ sei. "Im Gegenteil“, so der scheidende Arbeitsminister, "viele Empfänger von Arbeitslosengeld II stehen deutlich besser da als zuvor.“ Dass mehr Menschen durch die Reform verloren haben, verschweigt er geflissentlich. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat jetzt eine Untersuchung vorgelegt, die darlegt, wie sich die Einkommen von ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II verändert haben. Der Minister dürfte die Zahlen kennen:

·     17 Prozent erhalten keine Leistungen mehr, weil sie im Unterschied zu früher nach den neuen Regelungen nicht mehr als "bedürftig“ gelten. Dabei spielen anrechenbare Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung kaum eine Rolle. Entscheidender ist, dass Familieneinkommen jetzt stärker angerechnet werden als bisher.

·     Zu den Verlierern zählen deshalb vor allem Paarhaushalte mit und ohne Kinder, wenn einer der Partners erwerbstätig ist. So gelten bundesweit nur noch 72,2 Prozent dieser Haushalte als bedürftig. In Ostdeutschland sind es wegen der höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen gar nur noch 68 Prozent. Dagegen stehen rund 90 Prozent der früheren ALHI-Empfänger, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, weiterhin im Leistungsbezug.

·     Aber auch unter den 83 Prozent Arbeitslosenhilfehaushalten, die weiterhin als bedürftig eingestuft werden, überwiegen die Verlierer. Geschätzt werden 47 Prozent Gewinner und 53 Prozent Verlierer. Während im Westen immerhin 57 Prozent gewinnen, sind es im Osten Deutschlands sogar nur 35 Prozent.

·     Die Gewinne fallen dabei deutlich niedriger aus als die Verluste. Bei den Gewinnerhaushalten verbessert sich die Einkommenssituation im Vergleich zur Zeit vor der Reform im Durchschnitt um 107 Euro von 931 auf 1038 Euro. Das ist ein Einkommensplus von 11 Prozent. Die durchschnittlichen Haushaltseinkommen der Verlierer liegen nach der Reform aber gleich um 238 Euro niedriger als vorher. Sie sinken von 1180 auf 942 Euro netto. Das entspricht einem Verlust von 20 Prozent.

Mit Blick auf die Verschlechterungen bei den Einkommen der ehemaligen ALHI-Haushalte wird oft eingewandt, dass sich dafür aber die Situation der erwerbsfähigen ehemaligen Bezieher von Sozialhilfe verbessert habe.

Dazu das IAB:

"Für die bisherigen Sozialhilfeempfänger, die ihren Lebensunterhalt jetzt aus der neuen Leistung bestreiten, hat sich die Einkommenssituation kaum verändert. Durch die Anhebung der Regelsätze werden jetzt einmalige Leistungen, die früher gesondert beantragt werden mussten, regelmäßig abgegolten, so dass der monatliche Leistungssatz höher ausfällt. Dafür können Zuschüsse für besondere Anschaffungen nur noch in Ausnahmefällen beantragt werden.

Für die meisten bisherigen Bezieher von
Arbeitslosenhilfe ist dagegen vieles anders geworden: Familieneinkommen werden stärker angerechnet als bisher, die Leistungsansprüche orientieren sich nur noch am gesetzlich definierten Bedarf und nicht mehr am früher erzielten Erwerbseinkommen. Dadurch entfällt für einen Teil der früheren Arbeitslosenhilfebezieher der Leistungsanspruch wegen fehlender Bedürftigkeit ganz. Andere Haushalte müssen sich mit geringeren Transfers abfinden. Eine dritte Gruppe erhält aus der Grundsicherung höhere Leistungen als bisher aus Arbeitslosenhilfe und Wohngeld."

Download: IAB-Kurzbericht vom 7.10.2005: Simulationsberechnungen zum Arbeitslosengeld II (pdf, 449 KB)

ZEIT-Schaubild zu den Auswirkungen von Hartz IV auf frühere Arbeitslosenhilfe-Haushalte
 
ZEIT-Schaubild zu den Auswirkungen von Hartz IV auf frühere Sozialhilfe-Haushalte