 |
|
Missbrauch? Fehlkalkulation!
DGB-Arbeitsmarktexperten zu Mehrkosten bei Hartz IV
22.11.2005 - In der öffentlichen Diskussion um Hartz IV stehen in den
letzten Wochen nicht die unzureichende Förderung für Langzeitarbeitslose im
Vordergrund, sondern die vermeintlich explodierenden Kosten. Teilweise wird
sogar der Eindruck erweckt, das Gesetz habe eine Ausweitung des Sozialstaats
bewirkt.
Die Behauptung, bei Hartz IV seien
die Ausgaben „explodiert“, aber ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass die
Finanzkalkulation im Bundesetat 2005 unrealistisch niedrig war und jetzt von
der Realität eingeholt wird.
Die in der Presse auftauchenden Mehrkosten von 10 bis 12 Mrd. Euro beziehen
sich (nur) auf die Ausgaben für Arbeitslosengeld II/Sozialgeld im Vergleich
zum Etatansatz 2005. Der Bund kalkulierte bei den Leistungen für den
Lebensunterhalt mit 14,6 Mrd. Euro. Bis zum Jahresende werden in diesem
Bereich nun aber Gesamtausgaben von bis zu 25,6 Mrd. Euro erwartet.
Die Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bundesvorstand nennt in einem
Papier die Gründe, warum die Kosten von Hartz IV im Vergleich zur
Kalkulation im Jahr 2004 gestiegen sind:
Auszug:
-
Unerwartet hohe
Fallzahlen:
Während der Gesetzgeber vor dem Start von Hartz IV von 2,5 Mio.
Bedarfsgemeinschaften mit 3,4 Mio. Alg II-Empfängern
(Jahresdurchschnitt 2005) ausging, sind es mittlerweile knapp 3,7 Mio.
Bedarfsgemeinschaften mit 4,9 Mio. Alg II-Empfängern. Die 1,7 Mio. nicht
erwerbsfähigen Sozialgeldempfänger kommen noch hinzu. Die
Bundesregierung hat teilweise veraltete Daten zur Grundlage ihrer
Kalkulation gemacht. Noch schwerwiegender hat sich ausgewirkt, dass
die Kommunen rund 90% der bisherigen Sozialhilfeempfänger als
erwerbsfähig in das neue ALG II „entlassen“ haben und nicht 75% wie vom
Bund kalkuliert.
-
Verdeckte Armut offen
gelegt: Neben
den bisherigen Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern sind auch
Menschen neu im Hartz IV-System, die bisher keine Sozialhilfe bezogen
haben. Sie haben bisher Sozialhilfeansprüche aus Unwissenheit oder
„verschämter“ Armut nicht realisiert oder weil sie einen
Unterhaltsrückgriff auf ihre Verwandten befürchteten. Die
Bundesregierung weist im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht (2005)
selbst darauf hin, dass auf 3 Sozialhilfeempfänger/innen 1,5 bis 2
„verdeckte“ Arme kommen, die mit einem Einkommen unterhalb der
Sozialhilfeschwelle leben. Diese Menschen in das System zu integrieren
ist sozialpolitisch sinnvoll.
-
Die
Langzeitarbeitslosigkeit steigt seit 2001 kontinuierlich an.
Im Hartz IV-Planungsjahr 2003 gab es im Jahresdurchschnitt 1,53 Mio.
Langzeitarbeitslose, 2004 waren es 1,68 und in diesem Jahr werden es
voraussichtlich rund 1,8 Mio. sein.
-
Die personelle Ausstattung in den
Arbeitsgemeinschaften (Argen) von BA und Kommunen sowie die Schulung
des Personals waren auf diese zusätzliche Belastung durch höhere
Fallzahlen in keiner Weise eingestellt.
-
Die Hartz IV-Reform
wurde zum 1.1.2005 ohne ausreichende Vorbereitung umgesetzt. Die
Fehler in der Aufbauorganisation, die hohe Fehlerquote bei den
Leistungsbescheiden, die Anfälligkeit des EDV-Systems und die
schwerpunktmäßige Befassung mit den passiven Leistungen haben sämtlich
dazu geführt, dass die Komponente des „Förderns“ bis heute
unterentwickelt ist. Viele Job-Center haben erst zum Jahresende ein
„Arbeitsmarktprogramm 2005“ zur Eingliederungsförderung vorgelegt;
teilweise fehlt es noch immer.
-
Auch die
Kompliziertheit des Gesetzes hat dazu geführt, dass die Job-Center
den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Leistungsbescheide gelegt haben.
Trotzdem wurden bei der Einkommensanrechnung und der Prüfung von
Unterhaltsverpflichtungen vielfach Fehler gemacht. Eine Überprüfung der
Arge Köln durch die BA-Revision ergab, dass jede zweite Akte fehlerhaft
oder unvollständig war.
Zwei
weitere Kostentreiber sind bedeutsam, ohne hingegen in der öffentlichen
Diskussion eine Rolle zu spielen:
-
Niedriglöhne treiben Kosten - ALG II als Kombilohn.
ALG II bekommt auch, wer – ohne arbeitslos zu sein – ein zur Deckung des
eigenen und des Lebensunterhalts seiner Familie nicht ausreichendes
Einkommen hat. Von 4,9 Mio. ALG II-Empfängern sind „nur“ 60% arbeitslos.
Immerhin 650.000 ALG II Empfänger erhalten die Fürsorgeleistung neben
einem nicht existenzsichernden Erwerbseinkommen. Mit der zum 01.
Oktober 2005 erfolgten Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen steigt
diese Zahl noch an. Damit wirkt ALG II ökonomisch als Kombilohn:
Unzureichendes Erwerbseinkommen unterhalb der Sozialhilfeschwelle wird
durch ALG II bis zur Bedürftigkeitsschwelle aufgestockt.
Hier rächt sich volkswirtschaftlich die
seit Jahren zu beobachtende Zunahme von Jobs im Niedriglohnsektor.
Betriebe zahlen niedrigere Löhne, der Staat muss als Ausfallbürge
einspringen; eine sowohl sozial-, wie fiskal- und ordnungspolitisch
negative Entwicklung.
-
Die so
genannten 1-Euro Jobs. Rund 250.000 ALG II Empfänger arbeiten in
Zusatzjobs (1-Euro Jobs). Dafür erhalten sie neben einer
Aufwandsentschädigung von meist 1 Euro pro Stunde weiterhin ihr ALG II.
Dies bedeutet fiskalisch eine hohe Gesamtbelastung des Etats, ohne dass
mit diesen Arbeitsgelegenheiten Einnahmen bei Steuern oder
Sozialversicherung verbunden wären. Dies hebt 1-Euro-Jobs negativ von
anderen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung ab. Noch schlimmer:
Die Eingliederungschancen nach Abschluss einer solchen Maßnahme sind
äußerst schlecht. Die 1-Euro Jobs drohen zur kostspieligen Warteschleife
zu werden, die einer Beschäftigungstherapie ähnelt.
Ergebnis:
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Kostentreiber
kann nicht von einer spürbaren Ausweitung von Sozialleistungen durch Hartz
IV oder einem massenhaften Missbrauch von Leistungen gesprochen werden. Das
ALG II liegt mit 345 Euro (Ost 331 Euro) plus angemessene Miete auf dem
Niveau der bisherigen Sozialhilfe, wobei bisher gezahlte einmalige Beihilfen
(Bekleidungsgeld, Winterbeihilfe etc.) durch pauschalierte Leistungen in
den Monatsregelsatz einbezogen wurden. Wer also jetzt das ALG II-Niveau
senken will, will dies unterhalb des bis Ende 2004 geltenden
Sozialhilfeniveaus tun. Wo Hartz IV für die bisherigen Sozialhilfeempfänger
mit Verbesserungen verbunden ist (großzügigere Vermögensfreibeträge plus
Einbeziehung in die Sozialversicherung) ist die Wirkung begrenzt bzw.
hinsichtlich des Erwerbs von eigenen (geringen) Rentenansprüchen mit
späteren Minderausgaben des Staates für Altersarmut verbunden.
Das gesamte Papier können Sie
hier als PDF-Datei (145 KB) herunterladen.
|
|