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Missbrauch? Fehlkalkulation!
DGB-Arbeitsmarktexperten zu Mehrkosten bei Hartz IV

22.11.2005 - In der öffentlichen Diskussion um Hartz IV stehen in den letzten Wochen nicht die unzureichende Förderung für Langzeitarbeitslose im Vordergrund, sondern die vermeintlich explodierenden Kosten. Teilweise wird sogar der Eindruck erweckt, das Gesetz habe eine Ausweitung des Sozialstaats bewirkt.

Die Behauptung, bei Hartz IV seien die Ausgaben „explodiert“, aber ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Finanzkalkulation im Bundesetat 2005 unrealistisch niedrig war und jetzt von der Realität eingeholt wird.

Die in der Presse auftauchenden Mehrkosten von 10 bis 12 Mrd. Euro beziehen sich (nur) auf die Ausgaben für Arbeitslosengeld II/Sozialgeld im Vergleich zum Etatansatz 2005. Der Bund kalkulierte bei den Leistungen für den Lebensunterhalt mit 14,6 Mrd. Euro. Bis zum Jahresende werden in diesem Bereich nun aber Gesamtausgaben von bis zu 25,6 Mrd. Euro erwartet.

Die Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bundesvorstand nennt in einem Papier die Gründe, warum die Kosten von Hartz IV im Vergleich zur Kalkulation im Jahr 2004 gestiegen sind:

Auszug:

  • Unerwartet hohe Fallzahlen: Während der Gesetzgeber vor dem Start von Hartz IV von 2,5 Mio. Bedarfsgemein­schaften mit 3,4 Mio. Alg II-Empfängern (Jahresdurchschnitt 2005) ausging, sind es mittlerweile knapp 3,7 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit 4,9 Mio. Alg II-Empfängern. Die 1,7 Mio. nicht erwerbsfähigen Sozialgeld­empfänger kommen noch hinzu. Die Bundesregierung hat teilweise veral­tete Daten zur Grundlage ihrer Kalku­lation gemacht. Noch schwerwie­gender hat sich ausgewirkt, dass die Kommunen rund 90% der bisherigen Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig in das neue ALG II „entlassen“ haben und nicht 75% wie vom Bund kalku­liert.
     

  • Verdeckte Armut offen gelegt: Neben den bisherigen Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern sind auch Menschen neu im Hartz IV-System, die bisher keine Sozialhilfe bezogen haben. Sie haben bisher Sozialhilfe­ansprüche aus Unwissenheit oder „verschämter“ Armut nicht realisiert oder weil sie einen Unterhaltsrückgriff auf ihre Verwandten befürchteten. Die Bundesregierung weist im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht (2005) selbst darauf hin, dass auf 3 Sozialhilfeempfänger/innen 1,5 bis 2 „verdeckte“ Arme kommen, die mit einem Einkommen unterhalb der Sozialhilfeschwelle leben. Diese Menschen in das System zu integ­rieren ist sozialpolitisch sinnvoll.
     

  • Die Langzeitarbeitslosigkeit steigt seit 2001 kontinuierlich an. Im Hartz IV-Planungsjahr 2003 gab es im Jahres­durchschnitt 1,53 Mio. Langzeitar­beitslose, 2004 waren es 1,68 und in diesem Jahr werden es voraussichtlich rund 1,8 Mio. sein.
     

  • Die personelle Ausstattung in den Arbeitsgemeinschaften (Argen) von BA und Kommunen sowie die Schulung des Personals waren auf diese zusätzliche Belastung durch höhere Fallzahlen in keiner Weise eingestellt.
     

  • Die Hartz IV-Reform wurde zum 1.1.2005 ohne ausreichende Vorbereitung umgesetzt. Die Fehler in der Aufbauorganisation, die hohe Fehler­quote bei den Leistungsbescheiden, die Anfälligkeit des EDV-Systems und die schwerpunktmäßige Befassung mit den passiven Leistungen haben sämt­lich dazu geführt, dass die Kompo­nente des „Förderns“ bis heute unter­entwickelt ist. Viele Job-Center haben erst zum Jahresende ein „Arbeits­marktprogramm 2005“ zur Einglie­derungsförderung vorgelegt; teilweise fehlt es noch immer.
     

  • Auch die Kompliziertheit des Gesetzes hat dazu geführt, dass die Job-Center den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Leistungsbescheide gelegt haben. Trotzdem wurden bei der Einkom­mensanrechnung und der Prüfung von Unterhaltsverpflichtungen vielfach Fehler gemacht. Eine Überprüfung der Arge Köln durch die BA-Revision ergab, dass jede zweite Akte fehlerhaft oder unvollständig war.

Zwei weitere Kostentreiber sind bedeutsam, ohne hingegen in der öffentlichen Diskussion eine Rolle zu spielen:

  • Niedriglöhne treiben Kosten - ALG II als Kombilohn. ALG II bekommt auch, wer – ohne arbeitslos zu sein – ein zur Deckung des eigenen und des Lebensunterhalts seiner Familie nicht ausreichendes Einkommen hat. Von 4,9 Mio. ALG II-Empfängern sind „nur“ 60% arbeitslos. Immerhin 650.000 ALG II Empfänger erhalten die Fürsorge­leistung neben einem nicht existenz­sichernden Erwerbseinkommen. Mit der zum 01. Oktober 2005 erfolgten Auswei­tung der Hinzuverdienstgrenzen steigt diese Zahl noch an. Damit wirkt ALG II ökonomisch als Kombilohn: Unzureichen­des Erwerbseinkommen unterhalb der Sozialhilfeschwelle wird durch ALG II bis zur Bedürftigkeitsschwelle aufgestockt.
    Hier rächt sich volkswirtschaftlich die seit Jahren zu beobachtende Zunahme von Jobs im Niedriglohnsektor. Betriebe zahlen niedrigere Löhne, der Staat muss als Ausfallbürge einspringen; eine sowohl sozial-, wie fiskal- und ordnungspolitisch negative Entwicklung.
     

  • Die so genannten 1-Euro Jobs. Rund 250.000 ALG II Empfänger arbeiten in Zusatzjobs (1-Euro Jobs). Dafür erhal­ten sie neben einer Aufwandsent­schädigung von meist 1 Euro pro Stunde weiterhin ihr ALG II. Dies bedeutet fiska­lisch eine hohe Gesamtbelastung des Etats, ohne dass mit diesen Arbeitsge­legenheiten Einnahmen bei Steuern oder Sozialversicherung verbunden wären. Dies hebt 1-Euro-Jobs negativ von anderen Formen öffentlich geförderter Beschäfti­gung ab. Noch schlimmer: Die Einglie­derungschancen nach Abschluss einer solchen Maßnahme sind äußerst schlecht. Die 1-Euro Jobs drohen zur kostspieligen Warteschleife zu werden, die einer Beschäftigungstherapie ähnelt.

Ergebnis: Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Kostentreiber kann nicht von einer spürbaren Ausweitung von Sozialleistungen durch Hartz IV oder einem massenhaften Missbrauch von Leistungen gesprochen werden. Das ALG II liegt mit 345 Euro (Ost 331 Euro) plus angemessene Miete auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe, wobei bisher gezahlte einmalige Beihilfen (Bekleidungsgeld, Winter­beihilfe etc.) durch pauschalierte Leistungen in den Monatsregelsatz einbezogen wurden. Wer also jetzt das ALG II-Niveau senken will, will dies unterhalb des bis Ende 2004 geltenden Sozialhilfeniveaus tun. Wo Hartz IV für die bisherigen Sozialhilfe­empfänger mit Verbesserungen verbunden ist (großzügigere Vermögensfreibeträge plus Einbeziehung in die Sozialversicherung) ist die Wirkung begrenzt bzw. hinsichtlich des Erwerbs von eigenen (geringen) Rentenan­sprüchen mit späteren Minderausgaben des Staates für Altersarmut verbunden.

Das gesamte Papier können Sie
hier als PDF-Datei (145 KB) herunterladen.