 |
|
Wann ist ein Paar ein Paar?
Fragen und Antworten zu “eheähnlicher Gemeinschaft“, Unverletzlichkeit der
Wohnung und Hausbesuchen der Ämter
24.11.2005 -
Von Rolf Winkel (111 Tipps für Arbeitslose) – Süddeutsche Zeitung
Ein nackter Mann, der sich auf den
Balkon einer Liebhaberin flüchtet. Zwei Kuhlen im Doppelbett eines Singles.
Herrenhemden im Kleiderschrank einer allein lebenden Dame. All das
interessiert seit eh und je manche Privatdetektive, neuerdings jedoch auch
die Politik: Es geht um eheähnliche Gemeinschaften und die Erschleichung von
Sozialleistungen.
Warum wollen die Ämter es wissen, wenn jemand in Gemeinschaft lebt?
Dann können sie unter Umständen Sozialleistungen einsparen, vor allem geht
es dabei um das Alg II und die Sozialhilfe. Die Sozialgesetze regeln
ausdrücklich, dass Partner ohne Trauschein keine Vorteile gegenüber
verheirateten Paaren haben dürfen.
Was bedeutet das konkret?
Zwei Partner, die eheähnlich zusammenleben, gelten genau wie Ehepaare als
eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Prüft das Amt, ob ein Anspruch auf Alg
II besteht, rechnet es Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte der Partner
zusammen. Das kann zur Folge haben, dass einer der Partner selbst dann keine
Leistungen erhält, wenn er keinerlei Einkünfte hat. Das ist der Fall, wenn
der andere Partner so viel verdient oder ein Vermögen hat, dass nach den
gesetzlichen Regeln beide davon leben können.
Wann gilt eine Gemeinschaft als eheähnlich?
Das steht in keinem Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem
Grundsatzurteil vom 17. November 1992 (Az.: 1 BvL 8/87) ausgeführt, dass
sehr enge Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Frau und ein Mann,
die nicht miteinander verheiratet sind, füreinander in die Pflicht genommen
werden können. Das sei nur möglich, “wenn sich die Partner einer
Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlten, dass sie zunächst
den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches
Einkommen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse verwenden".
Wie kann man feststellen, ob eine derart enge Partnerschaft vorliegt?
Hierzu haben die Karlsruher Richter einige Hinweistatsachen aufgeführt.
Ausschlaggebend sind beispielsweise "die lange Dauer des Zusammenlebens, die
Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die
Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu
verfügen". Konkret: Lebt ein Paar noch keine drei Jahre zusammen, hat es
keine gemeinsamen Kinder und auch kein gemeinsames Konto, gilt es in der
Regel nicht als eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Ist es wichtig, ob eine sexuelle Beziehung vorliegt?
Nein, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 klarstellte. Danach
setzt eine eheähnliche Gemeinschaft "nicht voraus, dass zwischen den
Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen". Weiter heißt es: "Wenn es
Arbeitsämter an dem gebotenen Respekt vor der Intimsphäre der Partner
eheähnlicher Gemeinschaften fehlen lassen sollten, obliegt es den
Fachgerichten, hiergegen Rechtsschutz zu gewähren."
Kommt es darauf an, ob Kühl- oder Kleiderschrank gemeinsam genutzt
werden?
Auch das ist nicht von Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt,
dass nur dann eine eheähnliche Gemeinschaft gegeben ist, wenn die Partner
für einander einstehen wollen, also ihre Beziehung über eine "reine
Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht".
Doch nach wie vor forschen Ämter nach einer zweiten Zahnbürste oder dem
Herrenhemd im Schrank einer allein stehenden Dame...
Wahrscheinlich wird diese Suche nach dem jüngsten (Intim-)Report aus dem
Bundeswirtschaftsministerium noch zunehmen. Findet das Amt etwas, ist dies
aber rechtlich kaum verwertbar. Erst am 22. April dieses Jahres hat das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt geurteilt, es sei äußerst fraglich, "ob
bei einem Hausbesuch entscheidungserhebliche Tatsachen gefunden werden
können, weil die Intimsphäre zur Feststellung einer eheähnlichen
Gemeinschaft nicht ausgeforscht werden darf".
Dürfen Bezieher von Alg II einen Hausbesuch ablehnen?
Ja, es steht ihnen hierbei das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
zur Seite. Bleibt die Türe verschlossen, darf das Amt dies nicht als
"Geständnis" für das Bestehen einer unehelichen Lebensgemeinschaft werten,
entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Der Sprecher der
Bundesagentur für Arbeit sagt: "Die Privatwohnung der Leistungsbezieher ist
im Prinzip tabu, es sei denn, der Hilfeempfänger lässt den Besucher vom Amt
freiwillig herein." Jedoch meint eine Mehrheit von Juristen, dass
Alg-II-Bezieher einen angemeldeten Besuch vom Amt tolerieren müssen, da sie
eine Mitwirkungspflicht an den Ermittlungen des Amts trifft.
Wer trägt die Beweislast, ob eine eheähnliche Partnerschaft vorliegt?
Die höheren Gerichte, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, sehen die
Behörden in der Beweispflicht. So urteilte das Oberverwaltungsgericht
Schleswig am 2. Januar 2002, dass die Beweislast nicht dem
Sozialhilfeempfänger aufgebürdet werden darf - auch wenn es den Ämtern
schwer fällt, das Vorhandensein einer eheähnlichen Gemeinschaft
nachzuweisen. Dies aber sei die "konsequente Folge der durch die angeführte
höchstrichterliche Rechtsprechung ausgedeuteten Rechtslage", so das
Oberverwaltungsgericht Schleswig. Es verweist damit auf die oben ausgeführte
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch könnte sich die
Rechtslage bald ändern. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist
vorgesehen, die Beweislast umzukehren, wenn dies rechtlich möglich ist. Dann
müssten die Paare beweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden.
Hat es Folgen für Ansprüche auf Alg II, wenn ein Leistungsbezieher in
einer Wohngemeinschaft lebt?
Ja, aber nur für die Höhe der Wohnkosten, welche die Ämter übernehmen. Wenn
zwei Menschen nicht in einer eheähnlichen, sondern einer Wohngemeinschaft
zusammenleben, gehen die Ämter davon aus, dass sie Wohn- und Heizkosten
teilen. Wer einen Mitbewohner verschweigt, setzt sich dem Verdacht aus, dass
er bei den Unterkunftskosten schwindelt. Möglicherweise liegt sogar ein
strafbarer Betrug vor.
Quelle:
Süddeutsche Zeitung
Weitere
Informationen
Definition: Eheähnliche Gemeinschaft
in „Grundsicherung für Arbeitsuchende
von A bis Z“
Von Johannes Steffen, Arbeitnehmerkammer Bremen, Sozialpolitik
mehr
WANTED: „Eheähnliche Gemeinschaft“
Artikel in der Erwerbslosenzeitung „quer“ von August 2005 zur aktuellen
Rechtsprechung
mehr
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Thema „eheähnliche Gemeinschaft“
finden Sie in der Entscheidungsdatenbank zu SGB II und SGB XII von Tacheles
e. V., Wuppertal
mehr
|
|