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Rennen auf der Stelle
Geschichte eines „Kunden-Ping-Pongs“ im Jobcenter
Eine Frau geht zum Jobcenter. Soll und will sich umschulen lassen. Und hat
es fortan mit einer Behörde zu tun, die seit Hartz IV nicht mehr weiß, was
sie tun soll
4.12.2005 - Von Nadja Klinger – Der Tagesspiegel -
Die folgende Geschichte spielt dort, wo Geschichten endlich einmal gut
ausgehen sollten: in Deutschland, 2005. Sie ist voller tröstlicher
Hoffnungen. Voll mit niederschmetternden Auskünften. Mit Papier,
Gesetzestexten, Telefonaten, Wartezeit. Über ihr schwebt die unheilvolle
Zahl von viereinhalb Millionen Erwerbslosen. Die Geschichte spielt in der
Arbeitsmarktreform.
Drei Mal füllt Angelika Irling den Antrag aus. Zuerst Ende letzten Jahres,
2004. Denn ab Januar 2005 wird sie nicht mehr arbeitslos sein, sondern
Arbeitslosengeld-II-Empfängerin. Im Jobcenter Berlin-Mitte werden Leinen
gespannt. Eine Menschenreihe schlängelt sich wie bei der Einreise in die
Vereinigten Staaten von Amerika durchs Foyer. Ordner streifen herum wie
Terrorismusfahnder. „Wenn ich in der Schlange stehe, denke ich an
Karl-Eduard von Schnitzler“, sagt Angelika Irling. Der Scharfmacher des
DDR-Fernsehens hatte im „Schwarzen Kanal“ den Zuschauern einst den bösen
Westen gezeigt. „Ich fühle mich, als stünde ich in einem seiner
Fernsehbilder.“
Das zweite Mal bearbeitet sie die 18 Antragsseiten, als sie wegen Hartz IV
aus der Zweiraumwohnung in Prenzlauer Berg in ein Zimmer nach Mitte zieht.
Es ist Frühling. Normalerweise können Akten per Post in andere Stadtteile
geschickt werden. Wenn Reform ist, ist nichts normal.
Nach dreieinhalb Monaten Arbeitslosengeld II, im April, hat Angelika Irling
einen ersten Termin beim Arbeitsvermittler. Herr Pinsler hat
Beschäftigungsmaßnahmen im Schubfach. Irling, die jahrelang Sekretärin war,
will in den sozialen Bereich wechseln. Sie hat sich beworben, kann weder
Ausbildung noch Berufserfahrung vorweisen. Obwohl er sie zum ersten Mal
sieht, nichts über sie weiß, zieht Herr Pinsler eine RBM-Stelle,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen heißen nun so, aus dem Schubfach. Er sei
optimistisch, sagt er, dass Irling von dort an eine Ausbildung käme. Ab Juni
dann arbeitet sie in einer Seniorenfreizeitstätte in Kreuzberg.
Schon nach zwei Wochen rät ihr der Bildungsträger, der sie dort beschäftigt,
die Sache mit der Ausbildung anzugehen. Er finde, dass sie sich sehr für die
Altenpflege eignet. „Suchen Sie sich eine Schule, dann gebe ich Ihnen den
Bildungsgutschein“, sagt Herr Pinsler im Jobcenter.
So ein Bildungsgutschein ist ein seltsames Papier. Man muss damit losgehen
und jemanden finden, der einen ausbildet. Ist die Suche erfolgreich, hat man
die Chance, dass das Jobcenter Geld für die Ausbildung gibt.
Bildungsgutschein klingt, als bekäme jemand etwas geschenkt. Man bedankt
sich.
Die DRK-Fachschule für Altenpflege in Berlin- Friedrichshain will Angelika
Irling nehmen. Sie soll ein Heim suchen, das die Praxisausbildung übernimmt.
Irling rennt und rennt und findet eins.
Inzwischen zieht das Jobcenter um. Im neuen Haus findet man ihre Unterlagen
nicht mehr. Gut, dass mir das nicht passiert ist, denkt Irling. Sie ist 38,
hat einen Sohn. Das bisschen Geld, das sie zum Leben bekommt, braucht sie
pünktlich.
Im neuen Haus ist nicht mehr Arbeitsvermittler Pinsler für sie zuständig.
Der neue heißt Kohlmann. Er gibt ihr den Bildungsgutschein. Das könnte er
sich sparen. Er erklärt, dass sich inzwischen das Gesetz geändert hat: „Das
Jobcenter sorgte jetzt nur noch für die Ausbildung, aber nicht für den
Lebensunterhalt.“
So verwirrt und entmutigt wie Angelika Irling sein Büro verlässt, sieht sie
viele Menschen durch die Türen des Hauses kommen. Die meisten gehen benommen
über den Flur nach Hause. Sie verstehen kaum genug von den Regeln der
Arbeitsmarktreform, um zu erkennen, wann Unrecht geschieht. In ihren Köpfen
fechten sie wilde Kämpfe aus, in den Beraterzimmern halten sie still.
Angelika Irling läuft nicht weg, sondern in die Leistungsabteilung. Dort
sitzt Frau Hagenbruch, Urlaubsvertretung der zuständigen Sachbearbeiterin
Frau Riebe. „Klar erhalten Sie Arbeitslosengeld II“, sagt sie. Vermittler
Kohlmann in seinem Büro runzelt erneut die Stirn. Die Nachricht erstaunt ihn
sehr.
Es ist Ende August. Irling rennt und rennt. Die DRK-Schule füllt den
Bildungsgutschein aus, gibt ihr einen Vertrag ohne Unterschrift, da die
Direktorin im Urlaub ist. Anfang Oktober soll es losgehen.
Anfang September unterschreibt die Direktorin nicht. Sie will erst den
Vertrag vom Pflegeheim sehen. Angelika Irling bringt ihn. Die Direktorin
unterschreibt wieder nicht. An dem Papier ist etwas nicht korrekt. Irling
kann nur rennen und rennen, weil die Seniorenfreizeitstätte sie immer wieder
von der Arbeit weglässt. Das Pflegeheim bittet um vier Wochen Geduld, bis
der korrekte Vertrag fertig ist. Noch drei Wochen bis Oktober. Geduld?
Angelika Irling tut das Einzige, was sie tun kann: sie hofft.
Mitte September erscheint sie mit dem ausgefüllten Bildungsgutschein und dem
nicht unterschriebenen Schulvertrag im Jobcenter bei Herrn Kohlmann. Der
sitzt da wie beim letzten Mal, als hätte er sich die ganze Zeit nicht
bewegt. Das hat er aber sehr wohl. Und dabei herausgefunden, dass er Recht
hatte. Im dritten Sozialgesetzbuch Kapitel 2, Paragraf 7, Absatz 5 steht ein
Satz, der besagt, dass Angelika Irling bei der Agentur für Arbeit keinen
Anspruch zur Sicherung des Lebensunterhalts hat, weil es für die Ausbildung,
die sie antreten will, Bafög gibt.
Kohlmann hat Recht, zugleich ein Problem. Die Frau, um die er sich zu
kümmern hat, ist über 30. Ihr steht kein Bafög mehr zu. Der
Bildungsgutschein, den er ihr vor Wochen aushändigte, ist ein leeres
Versprechen.
Es gibt eine Schule, den Praxisbetrieb, den Ausbildungstermin. Die Dinge
haben sich so gefügt, dass eine arbeitslose Frau die Chance hat, Pflegerin
zu werden – was in der alternden Bundesrepublik als aussichtsreicher Beruf
gilt. Jedoch kann Kohlmann diese Frau nicht fördern. Traut er sich
angesichts dessen, etwas von ihr zu fordern? Er erteilt einen Rat:
„Überlegen Sie sich die Sache mit der Ausbildung noch mal.“ Frau Hagenbruch
in der Leistungsabteilung sagt Minuten später: Eben weil der Frau kein Bafög
zustünde, bekäme sie Arbeitslosengeld II. Schließlich würde die Ausbildung
sie aus der Arbeitslosigkeit führen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Mitarbeiter des Jobcenters verschiedene
Ansichten vertreten. Sicherheitshalber fragt Hagenbruch im Nebenzimmer nach.
Dann ruft sie Kohlmann an und klärt ihn auf. Sie habe einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II auf dem Tisch. Es ist der dritte für Angelika Irling,
denn ihre Unterlagen sind nicht wieder aufgetaucht.
Am 15. September gibt sie ihn ausgefüllt ab. Die Sachbearbeiterinnen gehen
Fragebögen, Kopien, Anhänge durch. Sie beglückwünschen die Antragstellerin.
Für einen Moment scheint es, als glimme die Arbeitsmarktreform als Sternchen
am Himmel über dem Jobcenter auf. „Nun werde ich meine RBM-Stelle kündigen“,
sagt Angelika Irling. Die Frauen blicken verdutzt.
Obgleich im Antrag öfter davon die Rede ist und eine Lohnbescheinigung des
Bildungsträgers beiliegt, haben sie die RBM-Stelle übersehen: „Wenn Sie in
RBM sind, können Sie keine Ausbildung beginnen.“
Eine Reform regelt die Angelegenheiten völlig neu. Man muss sich
reinfuchsen. Man muss sich ihr ausliefern, aber auch spüren, dass sie Sinn
hat. Nicht nur im Jobcenter Mitte nimmt sich Hartz IV zuweilen wie eine
absonderliche Sportart aus. Mitarbeiter sprechen von „Kunden- Ping-Pong“. Es
geht so: Einer teilt dem Arbeitslosen mit, dass er für eine bestimmte Sache
nicht zuständig ist, also versucht der es bei jemandem anderen, der sagt, er
sei auch nicht zuständig und der Kunde kehrt zurück. So geht das hin und
her.
Ehe sie Angelika Irling wegschicken, befragen die Sachbearbeiterinnen der
Leistungsabteilung den Teamleiter. Der setzt der Angelegenheit die Krone
auf. Eine Ausbildung zur Altenpflege werde sowieso nicht bewilligt, lässt er
ausrichten, da niemand garantieren könne, dass es dort je Arbeit gibt.
Irling wankt in sein Zimmer. „Würden Sie mir das schriftlich geben?“ Der
Teamleiter verneint.
Angelika Irling sitzt auf dem Flur, während Arbeitsvermittler Kohlmann im
Haus herumtelefoniert. Nach einer Stunde sagt er: „Wir konnten uns in der
Sache nicht einigen.“ Eine Bereichsleitersitzung ist anberaumt. Die
Mittagszeit verstreicht. Irling ruft die Chefin der Freizeitstätte an: Sie
warte noch immer im Jobcenter. Worauf? Sie antwortet: „Das kann man
niemandem erklären.“ Um eins teilt Kohlmann mit: „Auch die Bereichsleiter
können das Problem nicht lösen.“
Noch einmal behelligt sie den Teamleiter. Wenn sie eine schriftliche
Ablehnung will, soll sie das schriftlich beantragen, sagt er. Sie geht zur
Geschäftsleitung, erzählt der Sekretärin ihre Geschichte. Irling solle das
aufschreiben. Sie solle sich um einen Termin bei der Bereichsleiterin
bemühen, schriftlich. Irling schreibt und schreibt und schreibt. Und wartet.
Manuela von Nell, Bereichsleiterin Leistungen, spricht freundlich. Sie
spricht von Einzelfällen, Durchsetzungsbestimmungen, Leistungsausschluss.
Von Maßnahmeförderung, SBW, SGB und RBM, Erhebungsbögen, Trainingsmaßnahmen.
Sie fasst die Vorgänge an der Arbeitslosenfront in tückischen Begriffen
zusammen. Als läge zwischen ihrer und der restlichen Welt eine Grenze, die
man unbedingt mit Wörterbuch passieren sollte. Nell, die mit Hartz IV vom
Sozialamt ins Jobcenter wechselte, hat sich nicht darum gerissen, eine
andere Sprache zu sprechen als ihre Mitmenschen. Mitunter hört sie sich
selber und muss lachen. Aber das ist eher selten. Im Jobcenter reden alle
so.
Die Arbeitsmarktreform hat Manuela von Nell und ihren Kolleginnen neue,
helle Büros eingebracht. Die Büros der Arbeitsvermittler sind aber nur zu 60
Prozent besetzt. In der Leistungsabteilung sieht es ähnlich aus. Irgendwann
sollen knapp 630 Leute im Jobcenter arbeiten. Erst dann hat jeder Berater so
wenig Arbeitslose, dass er sich angemessen um jeden kümmern kann. Bis dahin
hat er das Gesetzbuch. Und Durchführungsbestimmungen der Agentur für Arbeit.
Sie ändern sich regelmäßig.
„Wir halten uns an den Wortlaut des Gesetzes “, sagt Bianka Marohn,
Teamleiterin Leistungsabteilung. Dabei entdecken sie, dass das neue Gesetz
Lücken hat wie im Fall von Angelika Irling. Sie erörtern das in
Teambesprechungen und Beratersitzungen, teilen es der Geschäftsleitung mit,
damit die das Problem zur Zentrale nach Nürnberg trägt. „Das ist der normale
Dienstweg“, sagt Marohn. Der normale Dienstweg ist zeitraubend lang. Der
Einzelne geht verloren. „Legen Sie Widerspruch ein, gehen Sie zum
Sozialgericht!“, rät Manuela von Nell Angelika Irling. „Ein Gerichtsurteil
würde uns auch helfen.“
Weder in der DRK-Fachschule, wo Irling ab Oktober ausgebildet werden soll,
noch in der Seniorenfreizeitstätte, wo sie arbeitet, noch unter Freunden
versteht man, was passiert. Ein Freund ruft in Nürnberg an und spricht mit
Siegfried Kokoska. Der arbeitet im Kundenreaktionsmanagement. Schon wieder
so ein tückischer Begriff: Die Beschwerden der aufgeregten Leute sollen
gemanagt werden.
Auch Kokoska hat seine Vorschriften. Verbindliches darf er am Telefon nicht
sagen. „Die Anrufer sind erregt und voller Erwartungen. Sie verstehen
meistens etwas anderes, als ich meine“, sagt er. Er merkt das an E-Mails
oder Briefen, die den Anrufen folgen. Es ist oft so bei Hartz-IV-
Geschichten: Nach gesundem Menschenverstand verlaufen sie unlogisch.
Der Mann in Nürnberg kann den Unmut der Leute verstehen. Aber er kann nicht
helfen. Der Freund von Angelika Irling bittet ihn, dafür zu sorgen, dass der
lange Weg über Widerspruch und Sozialgericht abgekürzt wird. „Das ist Sache
der Agenturen“, antwortet Siegfried Kokoska per Mail, „der unmittelbare
Kontakt mit der für Frau Irling zuständigen Stelle sei Ihnen gegebenenfalls
angeraten.“
Seit Oktober lernen in der Friedrichshainer DRK-Fachschule die Schüler,
unter denen Angelika Irling auch hätte sein können. Viele bekommen von
Jobcentern Geld zum Lebensunterhalt. „Das ist ungesetzlich“, sagt Bianka
Marohn.
Die Schulleiterin verspricht, noch ein paar Wochen auf Angelika Irling zu
warten. Sie hat gehört, dass es ab 2006 keine Bildungsgutscheine mehr gibt.
Dass der, den die Frau jetzt hat, ihre letzte Chance ist. Bianka Marohn und
Manuela von Nell haben davon nichts gehört. Sie telefonieren. „Es ist nicht
wahr“, sagt Marohn. Wahr ist: Ab 2006 werden nur noch zwei Jahre Ausbildung
finanziert. Die Pflegefachschule dauert drei. Im letzten Jahr müssen die
Schüler sehen, wie sie über die Runden kommen.
In besonderen Härtefällen, so steht es im dritten Sozialgesetzbuch, kann die
Arbeitsagentur Lebensunterhalt als Darlehen zahlen. Doch ein Härtefall ist
Angelika Irling nicht. Sie war nicht lange genug arbeitslos.
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/index.asp?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.12.2005/2215442.asp# |
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