 |
|
Arbeitslose können Berliner
Bibliotheken ab 2006 kostenfrei nutzen
21.12.2005 - Künftig sollen Berlinerinnen und
Berliner, die von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Grundsicherung leben müssen, die öffentlichen Bibliotheken des Landes
kostenlos nutzen können. Dort bekommen Sie nicht nur Bücher, sondern auch
Tageszeitungen und Zeitschriften, CDs und andere Tonträger.
Bisher musste für den Bibliotheksausweis ein Jahresbeitrag von 5 Euro
entrichtet werden. Die neue Regelung tritt nach Angaben des Senats
voraussichtlich im Frühjahr 2006 in Kraft. Als Nachweis für den Anspruch auf
kostenfreie Nutzung gelten die entsprechenden Leistungsbescheide oder die
Kundenkarte des
Berlin-Ticket S der BVG.
Das Berlin-Ticket S ist unentgeltlich bei den Leistungsstellen (Jobcenter,
Sozialamt, Grundsicherungsamt) erhältlich. Es berechtigt zum Erwerb des
Sozialtickets der BVG und dient darüber hinaus an mittlerweile 20 Berliner
Bühnen und Kultureinrichtungen als Nachweis zum Erwerb eines ermäßigten
3-Euro-Tickets für nicht verkaufte Karten an der
Abendkasse.
Adressen, Öffnungszeiten, Leihfristen der
Öffentlichen Bibliotheken Berlins
>> hier |
|