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Berlin 2005: 7000 Verfahren gegen Job-Center
Ein Drittel der
Klagen erfolgreich - Weitere Prozess-Welle vermutlich im Sommer
22.12.2005 - Von Sigrid Kneist – Der Tagesspiegel - Wie keine andere
Sozialreform zuvor hat die Einführung von Hartz IV die Gerichte beschäftigt.
Bis zum Jahresende werden beim Berliner Sozialgericht knapp 7000 Klagen und
Eil-Verfahren gegen Bescheide der Job-Center eingegangen sein. Nach Angaben
von Gerichtssprecher Michael Kanert sind davon bereits 4000 Verfahren
abgeschlossen – rund ein Drittel davon für die Kläger erfolgreich. In vielen
Fällen wehren sich Arbeitslose dagegen, wie die Job-Center beispielsweise
das Einkommen der Partner oder eigenes Vermögen auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet haben. Auch spielte häufig eine Rolle, ob die Betroffenen in
einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Klagen zu Ein-Euro-Jobs waren eher
selten.
Wegen der hohen Zahl der Hartz-IV-Fälle ist das Sozialgericht, bei dem unter
anderem Klagen gegen Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern oder
Berufsgenossenschaften landen, an „das Limit der Belastungen“ gestoßen. Wie
Kanert sagte, wurde deswegen innerhalb eines Jahres die Zahl der Richter,
die sich mit Hartz IV und dem Arbeitslosengeld II beschäftigen,
verdreifacht. Von Januar an widmen sich dann 17 Richter diesem
Themenkomplex. Zwei weitere Stellen wird es im Laufe des kommenden Jahres
geben. Wegen der zahlreichen Klagen müssen Betroffene auch bei anderen
Sachgebieten mit längeren Bearbeitungszeiten ihrer Klagen rechnen.
Mit einer weiteren Flut von Hartz-IV- Verfahren rechnet Kanert ab Mitte des
kommenden Jahres. Zu diesem Zeitpunkt wird in Berlin erstmals die
Angemessenheit der Wohnungen überprüft. Bis dahin gelten laut einem
Beschluss des Senats Übergangsfristen, in denen auch zu hohe Mieten
akzeptiert werden. Werden danach aber die festgelegten Mietobergrenzen
überschritten, können die Job-Center die Betroffenen dazu auffordern, sich
eine billigere Wohnung zu suchen.
Sozialgerichtssprecher Kanert führt die hohe Klagezahl auch darauf zurück,
dass es bei Hartz IV noch eine große Rechtsunsicherheit bei Job-Centern und
Rechtsanwälten gebe. „Die Materie ist inzwischen so kompliziert wie das
Steuerrecht“, sagt Kanert.
Die meisten Fälle aber, in denen Arbeitslose gegen die Entscheidungen der
Job-Center vorgehen, landen erst gar nicht vor Gericht. Bis Ende September
zählte die Regionaldirektion für Arbeit in Berlin knapp 50 000 Widersprüche,
die beim so genannten Kundenreaktionsmanagement der Job-Center eingegangen
sind: In knapp der Hälfte der Fälle mussten die fehlerhaften Bescheide
korrigiert werden. „Die Zahl ist sehr hoch“, sagt Olaf Möller, Sprecher der
Regionaldirektion. Um diese zu senken, werde es weitere Schulungen für die
Mitarbeiter zur korrekten Berechnung der Leistungen geben. Außerdem äußerte
er die Hoffnung, dass die weitere Erfahrung der Mitarbeiter dazu führen
wird, die Fehlerquote zu senken. Allerdings führt die Regionaldirektion seit
Oktober keine berlinweite Statistik mehr über Widersprüche; die Daten werden
dann nur noch gesondert in den zwölf Job-Centern registriert. Derzeit
beziehen in Berlin rund 316 000 Haushalte Arbeitslosengeld II.
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