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Datenschützer gegen schärfere Hartz-Kontrollen
Telefonumfragen und
Beweislastumkehr bei Paaren sehr fragwürdig
27.12.2005 - Jakob Schlandt – Berliner Zeitung - Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat massive Bedenken
gegen die Regierungspläne zur schärferen Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern
erhoben. "Die angestrebte Verpflichtung zur Teilnahme an Telefonumfragen ist
sehr fragwürdig", sagte Schaar der Berliner Zeitung. "Ich glaube nicht, dass
man die Empfänger einer staatlichen Leistung verpflichten kann, ein Telefon
zu haben und auch dran zu gehen." Laut Koalitionsvertrag wollen Union und
SPD Empfänger des Arbeitslosengeldes II verpflichten, in Telefonabfragen
Auskunft über ihre Lebenssituation zu geben.
Schaar hat gegen dieses Vorhaben schwere
datenschutzrechtliche Einwände. Es sei nicht geklärt, wie ein Anrufer als
Mitarbeiter der Behörden identifiziert werden könne. Schaar regte an, statt
weiterer Änderungen an den Hartz-Gesetzen die bereits existierenden
Regelungen konsequent umzusetzen. So sei gegen Nachforschungen durch
Sozialkontrolleure nichts einzuwenden, solange Grundrechte wie die
Unverletzlichkeit der Wohnung geachtet würden. "Insbesondere wenn bei
Ungereimtheiten gezielt nachgeforscht wird, geht das in Ordnung", so Schaar.
Er warnte allerdings davor, Langzeitarbeitslose unter Generalverdacht zu
stellen.
Auch die Idee der Beweislastumkehr in der Frage
eheähnlicher Partnerschaften stößt auf den Widerstand des Datenschützers.
Nach den Plänen der Koalition müssen gemeinsam wohnende Leistungsempfänger
künftig nachweisen, dass sie nicht in einem eheähnlichen Verhältnis lebten.
Gelinge dies nicht, müssten sie Leistungskürzungen hinnehmen. "Das ist
vermutlich nicht zu Ende gedacht worden", sagte Schaar. "Wie soll man denn
einen solchen Beweis führen, ohne das Intimleben preiszugeben? Das ist nicht
praktikabel, bei allem Verständnis für die Sorgen des Finanzministers."
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