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Mieterbund rechnet mit mehr Zwangsumzügen bei ALG II
27.12.2005 -
Ruprecht
Hammerschmidt – Berliner Zeitung -
Knapp ein Jahr nach der Hartz-IV-Reform rechnet der Deutsche Mieterbund
(DMB) mit deutlich mehr Zwangsumzügen als bisher angenommen. "Im kommenden
Jahr werden voraussichtlich in rund 500 000 Fällen Bescheide verschickt
werden, die Betroffene auffordern, ihre Wohnkosten anzupassen", sagte der
Direktor des DMB, Franz-Georg Rips, der Berliner Zeitung. Bisher waren die
Mieterschützer von bundesweit rund 100 000 Zwangsumzügen ausgegangen.
Inzwischen habe sich jedoch gezeigt, dass deutlich mehr als die erwarteten
drei Prozent der knapp fünf Millionen Leistungsempfänger zu teuer wohnen,
sagte Rips. Ursprünglich war nur mit vier Millionen Empfängern von
Arbeitslosengeld II (ALG II) gerechnet worden.
In der Wohnungswirtschaft wird teilweise bereits eine Umzugsquote von fünf
bis acht Prozent erwartet. Das Stadtforschungsinstitut Topos geht allein für
Berlin von 40 000 erforderlichen Umzügen aus. In der Hauptstadt leben etwa
300 000 Menschen von ALG II.
Nicht jeder Bescheid der Jobcenter führt nach Darstellung des Mieterbundes
aber automatisch zu einem Zwangsumzug: Nach den Vorschriften werden
ALG-II-Empfänger, die die festgelegten Mietgrenzen überschreiten, von den
Behörden aufgefordert, die Wohnkosten zu senken. Viele Betroffene werden
sich eine billigere Wohnung suchen müssen. Es sei aber auch möglich, die
Differenz zwischen der Höchstmiete und den tatsächlich anfallenden Kosten
anders auszugleichen - etwa indem ein Zimmer untervermietet oder eine
niedrigere Miete ausgehandelt wird.
"Oftmals kürzen die Behörden bei Überschreitungen zunächst nur die
Leistungen", sagte Rips. Dies sei "trickreich", denn die Mieter blieben zwar
zunächst in ihrer Wohnung. Oft liefen dann jedoch Mietrückstände auf.
Erreichen diese insgesamt zwei Monatsmieten, darf der Eigentümer fristlos
kündigen. "Im Ergebnis führt dieses Vorgehen ebenso zum Verlust der
Wohnung", sagte der Mieterbund-Direktor.
Der DMB rechnet damit, dass sich viele Betroffene gegen die Bescheide zur
Wehr setzen werden. "Allein wegen der Wohnkosten erwarten wir rund 50 000
Klagen im kommenden Jahr", sagte Rips. Dies sei ein deutliches Zeichen
dafür, dass die Hartz IV-Regelung dringend korrigiert werden müsse. "Wenn
Gerichte massenhaft angerufen werden, ist dies immer ein Zeichen für ein
schlechtes Gesetz."
Gegen den Bescheid, die Wohnkosten zu senken, können betroffene
Langzeitarbeitslose innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bis über
diesen entschieden ist, vergehen meist mehrere Monate. Bleibt die
Arbeitsagentur bei ihrer Einschätzung, dass die Wohnkosten angepasst werden
müssen, kann dagegen ebenfalls innerhalb eines Monats Klage eingereicht
werden.
Die Miet-Obergrenzen sind je nach Kommune unterschiedlich, da sich auch das
Mietniveau zum Teil stark unterscheidet. Weil die Kosten für die neuen
Regelungen stärker steigen als angenommen und die Kommunen ohnehin wenig
Geld zu verteilen haben, legen sie die Vorschriften nach Erkenntnissen des
Mieterbundes oftmals streng aus.
Rips kritisierte, dass die Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes in den einzelnen
Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. "Bei Hartz IV befinden wir
uns im Bereich der Willkür", sagte er. Staatliches Handeln müsse für den
Einzelnen berechenbar sein. In Kassel etwa werde nur eine monatliche
Heizkosten-Pauschale in Höhe von 0,80 Euro pro Quadratmeter übernommen -
unabhängig von den tatsächlichen Belastungen. Die meisten anderen Kommunen
zahlten dagegen die anfallenden Kosten in voller Höhe. Solche gravierenden
Unterschiede seien nur möglich, weil die Regelungen nicht klar ausgestaltet
sind.
Auch andere Regeln müssten präzisiert werden. So sei immer noch unklar, wer
die Kosten für die Warmwasserversorgung und den Strom zu tragen habe. Offen
sei auch die Frage, ob jede Überschreitung der Angemessenheit ein
Auszugsverlangen rechtfertigt. Der DMB stehe auf dem Standpunkt, dass es
unverhältnismäßig sei, bei einer Überschreitung von bis zu zehn Prozent
einzugreifen, sagte Rips.
Weil die Zahl der Empfänger von ALG II voraussichtlich auf einem sehr hohen
Niveau bleiben werde, sei es notwendig, dass die Kommunen ausreichend
bezahlbaren Wohnraum vorhielten. Deshalb müsse der "Ausverkauf von Wohnungen
im öffentlichen Eigentum ein Ende finden".
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/512059.html
Hartz IV und Wohnen in Berlin,
Hinweise und Tipps für Betroffene
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