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Mieterbund rechnet mit mehr Zwangsumzügen bei ALG II


27.12.2005 - Ruprecht Hammerschmidt – Berliner Zeitung - Knapp ein Jahr nach der Hartz-IV-Reform rechnet der Deutsche Mieterbund (DMB) mit deutlich mehr Zwangsumzügen als bisher angenommen. "Im kommenden Jahr werden voraussichtlich in rund 500 000 Fällen Bescheide verschickt werden, die Betroffene auffordern, ihre Wohnkosten anzupassen", sagte der Direktor des DMB, Franz-Georg Rips, der Berliner Zeitung. Bisher waren die Mieterschützer von bundesweit rund 100 000 Zwangsumzügen ausgegangen.

Inzwischen habe sich jedoch gezeigt, dass deutlich mehr als die erwarteten drei Prozent der knapp fünf Millionen Leistungsempfänger zu teuer wohnen, sagte Rips. Ursprünglich war nur mit vier Millionen Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) gerechnet worden.

In der Wohnungswirtschaft wird teilweise bereits eine Umzugsquote von fünf bis acht Prozent erwartet. Das Stadtforschungsinstitut Topos geht allein für Berlin von 40 000 erforderlichen Umzügen aus. In der Hauptstadt leben etwa 300 000 Menschen von ALG II.

Nicht jeder Bescheid der Jobcenter führt nach Darstellung des Mieterbundes aber automatisch zu einem Zwangsumzug: Nach den Vorschriften werden ALG-II-Empfänger, die die festgelegten Mietgrenzen überschreiten, von den Behörden aufgefordert, die Wohnkosten zu senken. Viele Betroffene werden sich eine billigere Wohnung suchen müssen. Es sei aber auch möglich, die Differenz zwischen der Höchstmiete und den tatsächlich anfallenden Kosten anders auszugleichen - etwa indem ein Zimmer untervermietet oder eine niedrigere Miete ausgehandelt wird.

"Oftmals kürzen die Behörden bei Überschreitungen zunächst nur die Leistungen", sagte Rips. Dies sei "trickreich", denn die Mieter blieben zwar zunächst in ihrer Wohnung. Oft liefen dann jedoch Mietrückstände auf. Erreichen diese insgesamt zwei Monatsmieten, darf der Eigentümer fristlos kündigen. "Im Ergebnis führt dieses Vorgehen ebenso zum Verlust der Wohnung", sagte der Mieterbund-Direktor.

Der DMB rechnet damit, dass sich viele Betroffene gegen die Bescheide zur Wehr setzen werden. "Allein wegen der Wohnkosten erwarten wir rund 50 000 Klagen im kommenden Jahr", sagte Rips. Dies sei ein deutliches Zeichen dafür, dass die Hartz IV-Regelung dringend korrigiert werden müsse. "Wenn Gerichte massenhaft angerufen werden, ist dies immer ein Zeichen für ein schlechtes Gesetz."

Gegen den Bescheid, die Wohnkosten zu senken, können betroffene Langzeitarbeitslose innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bis über diesen entschieden ist, vergehen meist mehrere Monate. Bleibt die Arbeitsagentur bei ihrer Einschätzung, dass die Wohnkosten angepasst werden müssen, kann dagegen ebenfalls innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden.

Die Miet-Obergrenzen sind je nach Kommune unterschiedlich, da sich auch das Mietniveau zum Teil stark unterscheidet. Weil die Kosten für die neuen Regelungen stärker steigen als angenommen und die Kommunen ohnehin wenig Geld zu verteilen haben, legen sie die Vorschriften nach Erkenntnissen des Mieterbundes oftmals streng aus.

Rips kritisierte, dass die Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. "Bei Hartz IV befinden wir uns im Bereich der Willkür", sagte er. Staatliches Handeln müsse für den Einzelnen berechenbar sein. In Kassel etwa werde nur eine monatliche Heizkosten-Pauschale in Höhe von 0,80 Euro pro Quadratmeter übernommen - unabhängig von den tatsächlichen Belastungen. Die meisten anderen Kommunen zahlten dagegen die anfallenden Kosten in voller Höhe. Solche gravierenden Unterschiede seien nur möglich, weil die Regelungen nicht klar ausgestaltet sind.

Auch andere Regeln müssten präzisiert werden. So sei immer noch unklar, wer die Kosten für die Warmwasserversorgung und den Strom zu tragen habe. Offen sei auch die Frage, ob jede Überschreitung der Angemessenheit ein Auszugsverlangen rechtfertigt. Der DMB stehe auf dem Standpunkt, dass es unverhältnismäßig sei, bei einer Überschreitung von bis zu zehn Prozent einzugreifen, sagte Rips.

Weil die Zahl der Empfänger von ALG II voraussichtlich auf einem sehr hohen Niveau bleiben werde, sei es notwendig, dass die Kommunen ausreichend bezahlbaren Wohnraum vorhielten. Deshalb müsse der "Ausverkauf von Wohnungen im öffentlichen Eigentum ein Ende finden".

Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/512059.html


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