TIPPS UND HILFEN
 

Wer eine Ich-AG gründen will, muss sich sputen
Die Förderung gibt es nur noch bis Ende Juni

7.1.2006 - Christina Fischer – Berliner Zeitung - Die Bundesregierung hat sowohl für die Ich-AG als auch für das Überbrückungsgeld einen Stichtag festgelegt. Beides gibt es nur noch bis zum 30. Juni 2006. Wer sich also auf diese Weise selbstständig machen möchte, muss das bis zur Jahresmitte auf den Weg gebracht haben. Danach wird es zwar auch eine Unterstützung für Existenzgründer geben - es ist von der Zusammenlegung beider Förderinstrumente die Rede - doch Details dazu sind noch nicht bekannt.

Was ist für eine Ich-AG notwendig?

Wer den Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG beantragen möchte, muss arbeitslos sein und Arbeitslosengeld I beziehen. Ein Gewerbeschein ist vorzulegen. Freiberufler zeigen beim zuständigen Finanzamt die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit an. Ganz wichtig: Die Arbeitsagentur möchte auch einen Business-Plan sehen. Daraus muss hervorgehen, auf Grund welcher Geschäftsidee man welche Gewinne erwartet. Das ist keineswegs nur als notwendiges Übel oder Gefallen für die Arbeitsagentur zu betrachten. Vielmehr lässt sich daran prüfen, ob sich die Ich-AG überhaupt lohnt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Gefördert wird maximal drei Jahre. Im ersten Jahr erhält man 600 Euro, im zweiten 360 Euro, im dritten 240 Euro monatlich. Alles steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass das jährliche Einkommen 25 000 Euro nicht übersteigt, und dass man mindestens 15 Stunden in der Woche selbstständig tätig ist. Sollte in einem Förderjahr doch die 25 000-Euro-Grenze überschritten werden, so müssen die Zuschüsse für die zurückliegenden zwölf Monate nicht zurückgezahlt werden. Im dreijährigen Förderzeitraum dürfen Mitarbeiter eingestellt werden. Diese Personalkosten werden als Betriebsausgaben gegen gerechnet und schmälern den Gewinn, was der Einhaltung des förderfähigen Jahreseinkommens zugute kommt.

Welche Vor- und Nachteile sind zu beachten?

Man hat für drei Jahre Planungssicherheit, weil die Zuschüsse garantiert sind. Beim Beitrag für die Rentenversicherung - dazu ist man gesetzlich verpflichtet - gibt es günstige Sonderkonditionen. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Natürlich sollte man auch für den Krankheitsfall vorsorgen. Auch da gibt es günstige Mindestbeiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Falls die Ich AG sich nicht rechnet, kann man innerhalb von vier Jahren auf einen noch bestehenden Restanspruch Arbeitslosengeld zurückgreifen.

Zu bedenken ist, dass von der Fördersumme von insgesamt 14 400 Euro die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Die Ich AG ist weniger für größere Geschäftsideen geeignet. Aber man kann notwendige Investitionen mit dem Startgeld (Kredithöchstbetrag 50 000 Euro) oder dem Mikro-Darlehen (Höchstbetrag 25 000 Euro) der KfW Mittelstandsbank finanzieren. Beides ist bei der Hausbank zu beantragen. Vorteil: Die KfW übernimmt für die Hausbank 80 Prozent des Ausfallrisikos.

Wann ist Überbrückungsgeld günstiger?

Wer ein vergleichsweise hohes Arbeitslosengeld bezieht, ist unter Umständen mit dem Überbrückungsgeld besser bedient. Es wird sechs Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Dieser Zuschuss ist ausschließlich für den Lebensunterhalt in der Startphase und nicht für Investitionen gedacht. Für Letzteres stehen wiederum die Förderprogramme der KfW zur Verfügung. Bei höherem Kapitalbedarf sollte man bei der Hausbank nach dem Unternehmerkredit fragen, der sich durch lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anfangsjahre und günstige Zinsen auszeichnet. Für das steuerfreie Überbrückungsgeld gibt es keine Einkommensobergrenze.

Welche Bedingungen gelten?

Die Arbeitsagentur verlangt ein Fachgutachten, aus dem hervorgeht, dass sich die Geschäftsidee trägt. Solche Stellungnahmen erhält man bei Vorlage eines hieb- und stichfesten Unternehmenskonzeptes samt Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau sowie Kapital- und Finanzierungsplan entweder vom Steuerberater oder von einem Unternehmensberater. IHK und Handwerkskammer bieten umfangreiche Unterstützung an.

http://www.BerlinOnline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/515462.html