TIPPS UND HILFEN
 
Einen „guten Vertrag“ aushandeln
KOS gibt Tipps zur Eingliederungsvereinbarung


12.1.2006 - Die Koordinationsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hat Tipps zum Abschluss einer so genannten Eingliederungsvereinbarung herausgegeben. Nach dem Gesetz muss jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige eine Vereinbarung abschließen, die sowohl Eingliederungsleistungen des Job-Centers als auch eigene Bemühungen des Arbeitsuchenden festlegt. In der Praxis sind die "Vereinbarungen" oft nur inhaltsleere Formvordrucke mit wenig „Förderung“ und viel „Forderung“. Dazu die KOS: „Der Weg, sich per Widerspruch und Klage gegen unsinnige oder rechtswidrige Eingliederungsvereinbarungen zu wehren, ist steinig und beschwerlich. Deshalb ist es wichtig, dass Erwerbslose einen möglichst "guten Vertrag" für sich aushandeln.“

Checkliste zur Eingliederungsvereinbarung >>
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Tipps zur Eingliederungsvereinbarung >>
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