TIPPS UND HILFEN
 

Welches Auto darf ein ALG II-Bezieher fahren?
Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen

26.1.2006 - Zum so genannten Schonvermögen, das auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht angerechnet wird, gehört auch ein angemessenes Kraftfahrzeug. So sieht es Paragraf 12 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II vor. Doch was ist „angemessen“? Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Mehr im heutigen Artikel des Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1177742