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Welches Auto darf ein ALG II-Bezieher
fahren?
Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen
26.1.2006 - Zum so genannten Schonvermögen, das auf Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld nicht angerechnet wird, gehört auch ein angemessenes
Kraftfahrzeug. So sieht es Paragraf 12 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II vor.
Doch was ist „angemessen“? Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Mehr im heutigen Artikel des Handelsblatt:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1177742
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