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"Anhörungsbögen" flattern in die Wohnung
Jobcenter überprüfen jetzt Mietkosten von ALG-II-Beziehern

28.1.2006 - Von Karin Nölte - Neues Deutschland - Frühestens im Sommer dieses Jahres könnte es in Berlin dazu kommen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgefordert werden, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Vorher werde alles versucht, dies zu verhindern, versicherte gestern Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei PDS). In ihrer Verwaltung sei jetzt eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, an der Verantwortliche aus allen Jobcentern beteiligt sind. Dieses Gremium begleite intensiv das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Zusammenhang mit der vom rot-roten Senat beschlossenen Durchführung. Wie berichtet, gelten Höchstwerte für die Bruttowarmmiete gestaffelt nach Haushaltsgrößen, jedoch wird in Berlin keine Senkung der Wohnkosten verlangt von schwer Kranken, Behinderten, Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern, über 60-Jährigen nach längerer Wohndauer oder bei einmaligen, kurzfristigen Hilfen. In weiteren Einzelfällen können die vom Bund vorgegebenen Richtwerte um bis zu zehn Prozent überschritten werden.

Im ersten »Hartz-IV«-Jahr hat die öffentliche Hand die Wohnkosten voll übernommen, nach Auskunft der Senatorin werden die Jobcenter von nun die Kosten überprüfen, was etwa ein halbes Jahr dauere. Allen ALG-II-Beziehern mit überhöhter Miete werde ein »Anhörungsbogen« zugesandt. Darin werden die Betroffenen zunächst informiert, wer in welchem Umfang die Richtwerte überschreiten kann. Dann wird Auskunft ersucht, ob die Differenz zwischen Richtwert und Miete selbst gezahlt werden kann oder ob eine Untervermietung zur Kostensenkung möglich wäre. Über die Regelung von Härtefällen sollen anschließend die Jobcenter mit den Betroffenen sprechen.

Der »Anhörungsbogen« verweist ferner auf die Möglichkeit, sich beim Vermieter um die Senkung der Grundmiete zu bemühen. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften zeigten durchaus Entgegenkommen, um ihre Mieterklientel zu halten, sagte Knake-Werner. So biete die Lichtenberger Wohnungsbaugesellschaft Betroffenen bis zu drei Jahren eine reduzierte Miete an.

Die von der öffentlichen Hand übernommenen Wohnkosten sind durch »Hartz IV« in Berlin um 50 Millionen auf über eine Milliarde Euro pro Jahr angewachsen – nur 30 Prozent davon trägt der Bund, den Großteil das Land. Vor allem durch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften seien die Kosten unerwartet »rasant« gestiegen, erklärte die Senatorin. Man sei von 270 000 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen, doch dann wurden 320 000 gezählt. Knake-Werner wies das »Vorurteil« zurück, dass vor allem Jugendliche sich selbstständig gemacht haben und so mehr Single-Haushalte zu unterstützen seien. Dies sei »statistisch nicht nachweisbar.

Quelle:
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84857&IDC=5&DB=

Weitere Informationen:

Hartz IV und Wohnen in Berlin, Hinweise und Tipps für Betroffene
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2005-08-08hartziv_und_wohnen_in_berlin.htm