 |
|
"Anhörungsbögen" flattern in die Wohnung
Jobcenter überprüfen
jetzt Mietkosten von ALG-II-Beziehern
28.1.2006 -
Von Karin Nölte - Neues Deutschland - Frühestens im Sommer dieses
Jahres könnte es in Berlin dazu kommen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld
II aufgefordert werden, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Vorher
werde alles versucht, dies zu verhindern, versicherte gestern
Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei PDS). In ihrer Verwaltung
sei jetzt eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, an der Verantwortliche
aus allen Jobcentern beteiligt sind. Dieses Gremium begleite intensiv das
gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Zusammenhang mit der vom rot-roten
Senat beschlossenen Durchführung. Wie berichtet, gelten Höchstwerte für die
Bruttowarmmiete gestaffelt nach Haushaltsgrößen, jedoch wird in Berlin keine
Senkung der Wohnkosten verlangt von schwer Kranken, Behinderten,
Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern, über 60-Jährigen nach längerer
Wohndauer oder bei einmaligen, kurzfristigen Hilfen. In weiteren
Einzelfällen können die vom Bund vorgegebenen Richtwerte um bis zu zehn
Prozent überschritten werden.
Im ersten »Hartz-IV«-Jahr hat die öffentliche Hand die Wohnkosten voll
übernommen, nach Auskunft der Senatorin werden die Jobcenter von nun die
Kosten überprüfen, was etwa ein halbes Jahr dauere. Allen ALG-II-Beziehern
mit überhöhter Miete werde ein »Anhörungsbogen« zugesandt. Darin werden die
Betroffenen zunächst informiert, wer in welchem Umfang die Richtwerte
überschreiten kann. Dann wird Auskunft ersucht, ob die Differenz zwischen
Richtwert und Miete selbst gezahlt werden kann oder ob eine Untervermietung
zur Kostensenkung möglich wäre. Über die Regelung von Härtefällen sollen
anschließend die Jobcenter mit den Betroffenen sprechen.
Der »Anhörungsbogen« verweist ferner auf die Möglichkeit, sich beim
Vermieter um die Senkung der Grundmiete zu bemühen. Einzelne
Wohnungsbaugesellschaften zeigten durchaus Entgegenkommen, um ihre
Mieterklientel zu halten, sagte Knake-Werner. So biete die Lichtenberger
Wohnungsbaugesellschaft Betroffenen bis zu drei Jahren eine reduzierte Miete
an.
Die von der öffentlichen Hand übernommenen Wohnkosten sind durch »Hartz IV«
in Berlin um 50 Millionen auf über eine Milliarde Euro pro Jahr angewachsen
– nur 30 Prozent davon trägt der Bund, den Großteil das Land. Vor allem
durch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften seien die Kosten unerwartet
»rasant« gestiegen, erklärte die Senatorin. Man sei von 270 000
Bedarfsgemeinschaften ausgegangen, doch dann wurden 320 000 gezählt.
Knake-Werner wies das »Vorurteil« zurück, dass vor allem Jugendliche sich
selbstständig gemacht haben und so mehr Single-Haushalte zu unterstützen
seien. Dies sei »statistisch nicht nachweisbar.
Quelle:
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84857&IDC=5&DB=
Weitere Informationen:
Hartz IV und Wohnen in Berlin, Hinweise und Tipps für Betroffene
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2005-08-08hartziv_und_wohnen_in_berlin.htm
|
|