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Sozialtarif der Telekom: Rückerstattung
überzahlter Gebühren möglich
8.2.2006 - Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren befreit wurden, haben
Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom in Höhe von 6,94 Euro für ALGII-
und BaföG-Beziehende oder 8,72 Euro für Schwerbehinderte monatlich. Da die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aber meist mehrere Monate braucht, bis die
Rundfunkgebührenbefreiung erteilt ist, kommt es in der Praxis immer wieder
zu dem Problem, dass Betroffene trotz amtlich anerkannter Hilfebedürftigkeit
noch für längere Zeit den vollen Telekom-Tarif bezahlen müssen. Nach einem
Bericht der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI)
hat nun eine ALG-II-Bezieherin, die Beschwerde beim Vorstandsvorsitzenden
der Telekom einreichte, die Gebühren rückwirkend erstattet bekommen, die sie
aufgrund der langen Bearbeitungszeit der GEZ an die Telekom zu viel gezahlt
hatte.
Die BAG-SHI hat ein
Musterschreiben veröffentlicht, das als Vorlage für Anträge auf
Rückerstattung überzahlter Telekom-Gebühren verwendet werden kann.
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Weitere Infos:
Spartipp: Sozialtarif der Telekom und Befreiung von Rundfunkgebühren
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