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Sozialtarif der Telekom: Rückerstattung überzahlter Gebühren möglich

8.2.2006 - Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren befreit wurden, haben Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom in Höhe von 6,94 Euro für ALGII- und BaföG-Beziehende oder 8,72 Euro für Schwerbehinderte monatlich. Da die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aber meist mehrere Monate braucht, bis die Rundfunkgebührenbefreiung erteilt ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu dem Problem, dass Betroffene trotz amtlich anerkannter Hilfebedürftigkeit noch für längere Zeit den vollen Telekom-Tarif bezahlen müssen. Nach einem Bericht der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) hat nun eine ALG-II-Bezieherin, die Beschwerde beim Vorstandsvorsitzenden der Telekom einreichte, die Gebühren rückwirkend erstattet bekommen, die sie aufgrund der langen Bearbeitungszeit der GEZ an die Telekom zu viel gezahlt hatte.

Die BAG-SHI hat ein Musterschreiben veröffentlicht, das als Vorlage für Anträge auf Rückerstattung überzahlter Telekom-Gebühren verwendet werden kann.

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Weitere Infos:

Spartipp: Sozialtarif der Telekom und Befreiung von Rundfunkgebühren
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