ARBEITSLOSENRECHT
 

Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts
Alg II-Bezieher müssen Hausbesuche nicht grundsätzlich hinnehmen

9.2.2006 - "Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes verfassungsrechtlich geschütztes Gut.“, heißt es in einer Presseinformation des Landessozialgerichts Hessen. vom 6. Februar. „Deshalb müssen Bezieherinnen und Bezieher von Alg II Haus-Besuche der Arbeitsagentur bzw. ihrer Kommune als Träger der Grundsicherung nur dann gestatten, wenn diese berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen geltend machen können und ein Hausbesuch geeignet ist, diese Zweifel aufzuklären."

Der Beschluss bezieht sich auf den Fall einer Wiesbadenerin, die einem Hausbesuch nicht ohne weiteres zustimmte, worauf die Stadt  ihren Antrag auf Alg II ablehnte. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Presseinformation (PDF, 78 KB)
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Beschluss im Wortlaut (PDF, 60 KB, 16 Seiten)
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