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Beschluss des Hessischen
Landessozialgerichts
Alg II-Bezieher müssen Hausbesuche
nicht grundsätzlich hinnehmen
9.2.2006 - "Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein
hohes verfassungsrechtlich geschütztes Gut.“, heißt es in einer
Presseinformation des Landessozialgerichts Hessen. vom 6. Februar. „Deshalb
müssen Bezieherinnen und Bezieher von Alg II Haus-Besuche der Arbeitsagentur
bzw. ihrer Kommune als Träger der Grundsicherung nur dann gestatten, wenn
diese berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen geltend machen
können und ein Hausbesuch geeignet ist, diese Zweifel aufzuklären."
Der Beschluss bezieht sich auf den Fall einer Wiesbadenerin, die einem
Hausbesuch nicht ohne weiteres zustimmte, worauf die Stadt ihren Antrag auf
Alg II ablehnte. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Presseinformation (PDF, 78 KB)
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Beschluss im Wortlaut (PDF, 60 KB, 16 Seiten)
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