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ALG II: Bund plant Kürzungen für junge
Arbeitslose
Regelsatz soll für unter 25-jährige von 345 auf 276 Euro gesenkt werden
13.2.2006 - Wolfgang Lieb - Nachdenkseiten - Arbeitslose Jugendliche bis 25
Jahren erhalten statt 345 nur noch 276 Euro. Wer als Jugendlicher von zu
Hause auszieht, braucht die Zustimmung der Arbeitsagentur, sonst bekommt er
keinerlei Leistungen für seine Unterkunft mehr. Das Vermögen und Einkommen
der Eltern ist künftig auch für den Unterhalt der bis zu 25-Jährigen
heranzuziehen. Der Beitrag für die Rentenversicherung für
Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird von 78 auf 40 Euro gesenkt, d.h. deren
Rente sinkt noch mehr.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den durch die große Koalition
vorgelegten Gesetzentwurf als Missachtung eines menschwürdigen Daseins und
als Entrechtung von jungen Erwachsenen. Die Novelle ist aber wohl auch ein
Testlauf für eine generelle Absenkung der Transferleistungen für Bedürftige.
Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/99 – vom 7. Februar wollen die Fraktionen
von CDU/CSU und SPD
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auch volljährige Kinder,
die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in die Bedarfsgemeinschaft
der Eltern einbeziehen. Die Regelleistungen nach Hartz IV werden für
Jugendliche unter 25 Jahren auf 80%, d.h. von 345 auf 276 Euro gesenkt,
selbst dann, wenn sie nicht mehr zu Hause leben.
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Das Vermögen und
Einkommen der Eltern ist künftig nicht mehr nur für den Lebensunterhalt
minderjähriger Kinder einzusetzen, sondern auch für erwachsene Kinder,
die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Zukünftig
sollen Partner von Hilfeempfängern für nicht von ihnen stammende Kinder
voll unterhaltspflichtig werden.
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Jugendliche unter 25,
die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen vorher die
Zustimmung der Arbeitsagentur einholen. Ohne deren Zustimmung entfallen
Leistungen für Unterkunft und Heizung oder für eine Erstausstattung.
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Der Beitrag für die
gesetzliche Rentenversicherung von Alg II-Beziehern wird ab Juli 2007
von 78 auf 40 Euro pro Monat gesenkt. Dies führt zu geringeren
Leistungsansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Von dieser Novelle werden Einsparungen in Höhe von
mehreren Milliarden Euro erwartet.
Damit wird der Kampf gegen die vom ehemaligen Arbeitsminister Clement so
apostrophierten „Sozialschmarotzer“ und „Parasiten“ eröffnet.
Der Verdacht liegt nahe, dass es sich dabei um einen Testlauf handelt, die
Regelleistungen des Alg II und der Sozialhilfe generell abzusenken, wie das
die Wirtschaftsverbände und ihre neoliberalen Wirtschaftsexperten fordern.
Diese halten die bisherigen Regelleistungen für viel zu hoch, um einen
existenziellen Druck auf die Aufnahme jeder Arbeit zu jedem Lohn auszuüben.
Quelle:
http://nachdenkseiten.de
Gesetzentwurf im Wortlaut
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/99 – vom 7. Februar (PDF, 160 KB)
>> Download
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