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Schwarzrote Nesthocker
Junge Arbeitslose sollen bei den Eltern wohnen bleiben und bekommen weniger
Geld
14.2.2006 - Ulrike Winkelmann - die tageszeitung (taz)
- Wer arbeitslos ist, muss länger Kind
bleiben. Schon am Freitag will die schwarz-rote Koalition ihre Vereinbarung
durch den Bundestag bringen, wonach jungen Leuten der Anspruch auf
Arbeitslosengeld II gekürzt wird. Wer unter 25 ist, bekommt nur noch 80
Prozent des ALG-II-Satzes von 345 Euro, also 276 Euro, und zählt somit so
viel wie ein über 13-jähriges Kind. Eine Wohnung bekommt nur noch bezahlt,
wer "aus schwer wiegenden sozialen Gründen" nicht mehr bei den Eltern wohnen
kann. 500 Millionen Euro pro Jahr will Arbeitsminister Franz Müntefering
(SPD) dadurch sparen.
Diese Kürzung bei jungen Arbeitslosen war von Union und SPD im November 2005
bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden. Sie soll schon am 1.
April in Kraft treten und wird deshalb jetzt von Müntefering zusammen mit
einem kleinen Bündel an Hartz-IV-Ausbesserungsmaßnahmen recht eilig durchs
parlamentarische Verfahren gezerrt.
Die Wohlfahrtsverbände, die gestern in den gesetzlichen Anhörungen ihre
Meinung kundtun durften, beschränkten ihre Kritik weitgehend auf den Begriff
"schwer wiegend": Grundsätzlich seien die Kürzungen in Ordnung, jedoch
sollten junge Leute schon bei einfachen "sozialen Gründen" von zu Hause
ausziehen dürfen.
Heftige Einwände kamen gestern vor allem von den Grünen. Die Sozialexperten
Markus Kurth und Brigitte Pothmer erklärten: "Es war ein Schwerpunkt der
Hartz-Gesetzgebung, Berufsanfängern die eigenständige Lebensführung zu
ermöglichen und bei der Integration in das Erwerbsleben zu helfen." Die
Neuregelung sei "inakzeptabel".
Der Juso-Vorsitzende Björn Böhning ergänzte: "Es ist schon verwunderlich,
dass junge Arbeitslose weniger wert sein sollen als alle anderen." Es sei
auch "erstaunlich, dass Jugendliche jetzt einen Rechenfehler der Regierung
ausbaden müssen", die bei der Verabschiedung der Hartz-IV-Reform schlicht
die Ausgaben zu niedrig angesetzt habe.
Den als links geltenden SPD-Abgeordneten war dagegen kein Wort des
Widerstands zu entlocken. Teils waren sie überrascht von Münteferings
Vorstoß, teils bereits auf Linie gebracht: "Ich halte das für richtig",
sagte etwa die Sozialpolitikerin Andrea Nahles. Der arbeitsmarktpolitische
der SPD Sprecher Klaus Brandner verteidigte wie gewohnt Münteferings
Vorlage: Junge Arbeitslose würden mit der neuen Regelung nicht schlechter
gestellt als arbeitslose Ehepartner, die ebenfalls nur 80 Prozent ALG II
kriegen.
Großzügig vergaß Brandner dabei, wie es in den Verhandlungen um die
Hartz-Reformen 2003 überhaupt dazu gekommen war, dass junge Erwachsene einen
eigenständigen Anspruch auf volle Unterstützung erhielten. Zwar verlangte
die Union die Unterhaltspflicht von Eltern für Kinder (soweit sie ihre
Erstausbildung abgeschlossen haben) auch unter ALG-II-Bedingungen. Doch
Rot-Grün wollte die absehbaren Einbußen von Arbeitslosen eben auch mit einem
Mehr an Emanzipation verbinden - Stichwort "fordern und fördern". In diesem
Zusammenhang schrieb Brandner im Oktober 2003 an seine Fraktionskollegen
einen Beruhigungsbrief: "Es ist und war nie daran gedacht, eine
Unterhaltspflicht von Eltern oder Kindern einzuführen."
Die jetzige Regierung begründet die Kürzung nun damit, dass ein Großteil der
ungeplanten Mehrkosten, die Hartz IV seit Anfang 2005 verursacht hat, auf
das Konto junger Leute gehe. Sie zögen in Scharen von zu Hause aus, um es
sich mit ALG II auf dem eigenen Sofa gemütlich zu machen. Tatsächlich sind
junge Leute laut einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung die Gewinner der Hartz-IV-Reform: Viele beziehen erstmals
überhaupt oder aber mehr Geld als zuvor. Dies war allerdings auch so
gedacht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt gegenwärtig 266.000 unter 25-jährige
ALG-II-Bezieher - sie machen etwa die Hälfte aller arbeitslos gemeldeten
unter 25-Jährigen aus. Doch geben die BA-Statistiken keinen Hinweis darauf,
dass junge Menschen massenweise eigene Hausstände gründen. Die Zahl der
"1-Personen-Bedarfsgemeinschaften" ist zwar gewachsen: von 1.855.000 im
Januar auf 2.212.000 im September 2005. Doch hat sich der Anteil der
1-Personen-Bedarfsgemeinschaften an allen ALG-II-Haushalten nicht erhöht: Er
pendelt stabil um 57 Prozent. Münteferings Ministerium bestätigte gestern,
es lägen keine konkreten Zahlen über den unterstellten ALG-II-Missbrauch
durch junge Leute vor.
Quelle:
http://www.taz.de/pt/2006/02/14/a0140.1/text
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