ARBEITSLOSENRECHT
 

Ein-Euro-„Jobs“: rechtswidrig und ersetzbar
Pressemappe der Berliner Kampagne gegen Hartz IV

18.2.2006 - Ein Kernelement von Hartz IV sind die so genannten Ein-Euro-Jobs, offizielle Bezeichnung: „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)“. In kurzer Zeit wurden mehr als 300 000 dieser vermeintlichen Jobs in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens geschaffen. Allein in Berlin sind zurzeit etwa 32 000 MAE-Kräfte tätig, von diesen wiederum 17.000 im öffentlichen Dienst. Sie arbeiten ohne Arbeitsvertrag und ohne Arbeitnehmerrechte, in der Regel 30 Stunden die Woche, gegen eine „Mehraufwandsentschädigung“ von 1,50 € in der Stunde.

Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat anlässlich eines Pressegesprächs zum Missbrauch von Ein-Euro-Jobs eine umfangreiche Materialsammlung vorgelegt. Neben Hinweisen zu der rechtlichen Seite der Ein-Euro-Jobs und zur Praxis von Job-Centern und Maßnahmeträgern, die häufig massiv gegen geltende gesetzliche Vorgaben verstoßen, umfasst die Infomappe detaillierte Antworten der Rechtsanwältin Sandra Kunze auf häufig gestellte Fragen zu Arbeitsgelegenheiten und Überlegungen zu Alternativen.

Die Materialsammlung (39 Seiten) kann von den Internetseiten der Hartzkampagne herunter geladen werden
>> Download (PDF, 420 KB).

Mehr zur Berliner Kampagne gegen Hartz IV unter
http://www.hartzkampagne.de