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Ein-Euro-„Jobs“: rechtswidrig und ersetzbar
Pressemappe der Berliner Kampagne gegen Hartz IV
18.2.2006 - Ein Kernelement von Hartz IV sind die so
genannten Ein-Euro-Jobs, offizielle Bezeichnung: „Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung (MAE)“. In kurzer Zeit wurden mehr als 300 000
dieser vermeintlichen Jobs in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens
geschaffen. Allein in Berlin sind zurzeit etwa 32 000 MAE-Kräfte tätig, von
diesen wiederum 17.000 im öffentlichen Dienst. Sie arbeiten ohne
Arbeitsvertrag und ohne Arbeitnehmerrechte, in der Regel 30 Stunden die
Woche, gegen eine „Mehraufwandsentschädigung“ von 1,50 € in der Stunde.
Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat anlässlich eines Pressegesprächs
zum Missbrauch von Ein-Euro-Jobs eine umfangreiche Materialsammlung
vorgelegt. Neben Hinweisen zu der rechtlichen Seite der Ein-Euro-Jobs und
zur Praxis von Job-Centern und Maßnahmeträgern, die häufig massiv gegen
geltende gesetzliche Vorgaben verstoßen, umfasst die Infomappe detaillierte
Antworten der Rechtsanwältin Sandra Kunze auf häufig gestellte Fragen zu
Arbeitsgelegenheiten und Überlegungen zu Alternativen.
Die Materialsammlung (39 Seiten) kann von den Internetseiten der
Hartzkampagne herunter geladen werden
>> Download (PDF, 420 KB).
Mehr zur Berliner Kampagne gegen Hartz IV unter
http://www.hartzkampagne.de
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