 |
|
Änderung des SGB II - Einschnitte von 2,5 Milliarden
Euro
26.2.2006 - Frieder Claus – Diakonisches Werk Württemberg - Die
unsägliche Missbrauchskampagne des abgegangenen Superministers Clement hat
nun zu den angekündigten Verschärfungen geführt. Während Hartz IV
Leistungseinschnitte von ca. 3,5 Mrd. Euro für Langzeitarbeitslose brachte,
werden mit diesem Gesetz weitere 2,5 Mrd. Euro abgebaggert. Die Opfer der
Massenarbeitslosigkeit sind auch hier wieder die Sündenböcke, die für den
maladen Staatshaushalt - den gewollt schlanken Staat - haften.
Folgende Punkte wurden am 17. Februar 2006 vom Bundestag beschlossen:
-
Angleichung der Regelleistung Ost an das
Westniveau (345 Euro). Statt 1.1. nun ab 1.7.06
-
eine Leistungsbeschränkung für unter
25jährige, durch Kürzung des Regelsatzes auf 80%
-
Einschränkung des Freizügigkeitsrechtes
für unter 25jährige – sie dürfen nur noch mit Sondergenehmigung
ausziehen. Bei Auszug ohne Genehmigung erhalten sie bis zum 25.
Lebensjahr keinerlei Unterkunftskosten. Dies betrifft auch Folgeumzüge!
-
ein "Sonderunterhaltsrecht" für die
Eltern arbeitsloser Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Mit der Einbeziehung
von unter 25jährigen in die Bedarfsgemeinschaft wird faktisch auch der
befristete Zuschlag nach § 24 SGB II für sie abgeschafft
-
die Übernahme von Mietkaution und
Mietschulden als Darlehen im SGB II. Damit verlieren alle
Geringverdiener knapp über dem AlgII-Bedarf die Möglichkeit der
Übernahme von Mietschulden (die Regelung über die Sozialhilfe wird
ausgeschlossen)
-
Leistungsausschluss für alle Ausländer
mit Aufenthaltsgenehmigung, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland
aufhalten
-
Halbierung der
Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher (damit
Ausfall von
2 Milliarden Euro jährlich in den Rentenkassen)
-
Abschaffung der
Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige Arbeitslosengeld
II-Bezieher und Aufstocker.
Die Verschärfungen richten sich weitgehend gegen Jugendliche
und junge Erwachsene bis 25 Jahren, lassen einen dramatischen Anstieg der
Obdachlosigkeit befürchten und beinhalten eine ganze Reihe an
Verfassungsbrüchen. Kurzum: ein Gesetz, das aus sozialstaatlicher Sicht
nicht hinnehmbar ist.
Nun muss noch der Bundesrat am 10. März zustimmen. Sie können deshalb Ihre
Landtagsabgeordnete in die Pflicht nehmen, diese untragbaren Maßnahmen zu
verhindern.
Diese sollen sich dafür einsetzen, die
untragbaren Härten im Bundesrat abzulehnen. Die Vorlage finden Sie unter:
http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/060226_Anl1_SGBII-AendG_Schr_MdL_Entw.rtf
Das Gesetz soll (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat) am 1.
April 2006 in Kraft treten, die Bestimmungen zu den veränderten
Regelleistungen und der Zurechnung von unter 25jährigen zur
Bedarfsgemeinschaft der Eltern ab 1. Juli 2006, die rentenrechtlichen
Regelungen ab 1. Jan. 2007.
Das
Auszugsverbot für unter 25jährige gilt schon ab 17. Februar.
Die Bundesagentur für Arbeit wies darauf hin, dass die Software A2LL die
Änderungen vermutlich erst ab dem 1. Jan. 2007 berücksichtigen könne. Der
Softwaremoloch scheint wieder mal über dem Gesetz zu stehen aber mehr
soziale Sensibilität zu haben, als die Abgeordneten.
Weitere Informationen:
Die Beschlussvorlage, die am 17. Februar im Deutschen
Bundestag verabschiedet wurde, finden Sie unter
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/16-11-080neu.pdf
Stellungnahmen der Verbände:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/anhoerungen/b1GesetzAendSGBII/index.html
Unter
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2
finden sich die gesamten Anträge zum Änderungsgesetz
|
|