ARBEITSLOSENRECHT
 

Änderung des SGB II - Einschnitte von 2,5 Milliarden Euro

26.2.2006 - Frieder Claus – Diakonisches Werk Württemberg - Die unsägliche Missbrauchskampagne des abgegangenen Superministers Clement hat nun zu den angekündigten Verschärfungen geführt. Während Hartz IV Leistungseinschnitte von ca. 3,5 Mrd. Euro für Langzeitarbeitslose brachte, werden mit diesem Gesetz weitere 2,5 Mrd. Euro abgebaggert. Die Opfer der Massenarbeitslosigkeit sind auch hier wieder die Sündenböcke, die für den maladen Staatshaushalt - den gewollt schlanken Staat - haften.

Folgende Punkte wurden am 17. Februar 2006 vom Bundestag beschlossen:

  • Angleichung der Regelleistung Ost an das Westniveau (345 Euro). Statt 1.1. nun ab 1.7.06

  • eine Leistungsbeschränkung für unter 25jährige, durch Kürzung des Regelsatzes auf 80%

  • Einschränkung des Freizügigkeitsrechtes für unter 25jährige – sie dürfen nur noch mit Sondergenehmigung ausziehen. Bei Auszug ohne Genehmigung erhalten sie bis zum 25. Lebensjahr keinerlei Unterkunftskosten. Dies betrifft auch Folgeumzüge!

  • ein "Sonderunterhaltsrecht" für die Eltern arbeitsloser Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Mit der Einbeziehung von unter 25jährigen in die Bedarfsgemeinschaft wird faktisch auch der befristete Zuschlag nach § 24 SGB II für sie abgeschafft

  • die Übernahme von Mietkaution und Mietschulden als Darlehen im SGB II. Damit verlieren alle Geringverdiener knapp über dem AlgII-Bedarf die Möglichkeit der Übernahme von Mietschulden (die Regelung über die Sozialhilfe wird ausgeschlossen)

  • Leistungsausschluss für alle Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten

  • Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher (damit Ausfall von
    2 Milliarden Euro jährlich in den Rentenkassen)

  • Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher und Aufstocker.

Die Verschärfungen richten sich weitgehend gegen Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren, lassen einen dramatischen Anstieg der Obdachlosigkeit befürchten und beinhalten eine ganze Reihe an Verfassungsbrüchen. Kurzum: ein Gesetz, das aus sozialstaatlicher Sicht nicht hinnehmbar ist.

Nun muss noch der Bundesrat am 10. März zustimmen. Sie können deshalb Ihre Landtagsabgeordnete in die Pflicht nehmen, diese untragbaren Maßnahmen zu verhindern.
Diese sollen sich dafür einsetzen, die untragbaren Härten im Bundesrat abzulehnen. Die Vorlage finden Sie unter: http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/060226_Anl1_SGBII-AendG_Schr_MdL_Entw.rtf

Das Gesetz soll (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat) am 1. April 2006 in Kraft treten, die Bestimmungen zu den veränderten Regelleistungen und der Zurechnung von unter 25jährigen zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern ab 1. Juli 2006, die rentenrechtlichen Regelungen ab 1. Jan. 2007.

Das Auszugsverbot für unter 25jährige gilt schon ab 17. Februar.

Die Bundesagentur für Arbeit wies darauf hin, dass die Software A2LL die Änderungen vermutlich erst ab dem 1. Jan. 2007 berücksichtigen könne. Der Softwaremoloch scheint wieder mal über dem Gesetz zu stehen aber mehr soziale Sensibilität zu haben, als die Abgeordneten.
 

Weitere Informationen:

Die Beschlussvorlage, die am 17. Februar im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, finden Sie unter http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/16-11-080neu.pdf

Stellungnahmen der Verbände: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/anhoerungen/b1GesetzAendSGBII/index.html

Unter
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2 finden sich die gesamten Anträge zum Änderungsgesetz