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Vermuteter Sozialmissbrauch beim ALG II
haltlos
Untersuchungen liegen nur zur Sozialhilfe vor: Umfang 2 bis 3
Prozent
14.3.2006 -
Sozialmissbrauch wird seit Monaten für die vermeintliche Kostenexplosion
beim Arbeitslosengeld II verantwortlich gemacht. Zunächst wurde der Anteil
der Missbrauchsfälle auf zehn, später sogar auf 20 Prozent geschätzt.
Inzwischen zeitigt die Kampagne erste Erfolge. Die Senkung der Regelleistung
für unter 25-jährige wurde beschlossen - mit Unterstützung großer Teile der
Gesellschaft.
Es passt den Kampagnen-Machern gut ins Konzept, dass es empirische
Untersuchungen und differenzierte Statistiken zum behaupteten
missbräuchlichen Bezug der Hartz-IV-Leistungen noch nicht gibt.
Dr. Rudolf Martens
zeigt in
einem Beitrag für die Zeitschrift „Soziale Sicherheit“, dass bisherige Untersuchungen zum Missbrauch bei der Sozialhilfe den vermuteten
Missbrauchsanteil beim ALG II als völlig haltlos erscheinen lassen. Das Gros
der Studien kam danach zu Missbrauchsfällen im Umfang von 2 bis 3 Prozent.
Martens weist zu
recht darauf hin, dass behördliches Fehlverhalten, das – im Vergleich zu
Fehlverhalten von Leistungsempfängern – auch „Missbrauch“ genannt werden
könnte, im Übrigen kaum in den Blick genommen wird. Schließlich sollten bei
der politischen Diskussion um Missbrauch bei Sozialleistungen auch die
Dimensionen bedacht und richtig eingeordnet werden: „Während es hierbei um
Beträge von einigen Millionen Euro geht, geht es beim Steuerbetrug um
zweistellige Milliardenbeträge. Die Deutsche Steuergewerkschaft beklagt:
Tricks und Steuerakrobatik kosteten den Staat zehn bis 20 Milliarden Euro;
dazu kämen noch 60 bis 70 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung“, so
Martens.
Vermuteter Sozialmissbrauch und gefühlte Kostenexplosion beim
Arbeitslosengeld II,
Ein Vergleich mit empirischen Befunden zum Missbrauch
von Sozialhilfe
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