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Scheinpraktikum - Was ist rechtens?
2.5.2006 - Berliner Zeitung - In vielen Firmen ersetzen so genannte
Praktikanten regelmäßig all jene, denen aus Kostengründen gekündigt wurde.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es möglich. Vermehrt werden auch
Arbeitslose in ihrem gelernten Beruf statt zur Probe als Praktikant
beschäftigt - Fernkraftfahrer, Kinderbetreuerinnen oder Sekretärinnen. Sie
arbeiten für kein oder nur sehr wenig Geld und finanzieren den Rest über
Erspartes, Hartz IV, über Eltern oder Freunde. Zu dieser Praktikanten-Praxis
haben nun mehrere Gerichte Stellung bezogen. Fazit: Vieles, was Praktikum
heißt, ist gar keins. "Scheinpraktikanten" haben Rechte - und vor allem
Anspruch auf Lohn.
Was ist ein
Scheinpraktikum?
Nicht alles, was der Arbeitgeber Praktikum nennt, ist laut Arbeitsrecht
tatsächlich eins. Wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse und
Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund
steht, handelt es sich nicht um ein Praktikum, sondern um ein
Arbeitsverhältnis, das angemessen entlohnt werden muss. Das Unternehmen
macht sich ansonsten des "Lohnwuchers" schuldig (§138 II BGB). Das kann auch
für freiwillige Praktika während des Studiums gelten. Wichtig:
Berufsanfänger in der Anlernphase sind rechtlich keine Praktikanten - auch
wenn sie sich erst in den Beruf einarbeiten müssen.
Welche Kriterien
müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitsverhältnis vorliegt?
Der so genannte Praktikant ist voll in den Arbeitsprozess eingebunden, hat
feste Arbeitszeiten, betreut eigene Projekte, telefoniert mit Kunden,
Zulieferern und Auftraggebern, kommuniziert im Auftrag des Arbeitgebers mit
internen und externen Beteiligten oder bekommt regelmäßig allgemeine
Arbeiten übertragen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es schwierige oder
weniger schwierige Tätigkeiten sind, sondern lediglich auf die
Arbeitsleistung. Auch wenn man den ganzen Tag nur am Kopierer steht, kann
eine Arbeitsleistung vorliegen.
Wie kann man
nachweisen, dass es sich um ein Scheinpraktikum handelt?
Man kann das von einem Arbeitsgericht feststellen lassen. Der Betroffene
sollte bereits während des Praktikums dokumentieren, was für Arbeiten er
erledigt hat. Ein grober Überblick reicht, es muss nicht jede Arbeitsstunde
nachvollzogen werden. Zeugen, Arbeitskollegen, Kunden etc. stützen vor
Gericht die eigenen Ausführungen.
Wann spricht man von
Sittenwidrigkeit?
Wenn Arbeitsleistung und Entlohnung in einem krassen Missverhältnis stehen.
In der Regel gilt: Liegt der gezahlte Lohn ein Drittel unter dem Gehalt, das
für die Arbeit üblich gewesen wäre, handelt der Arbeitgeber sittenwidrig.
Welche Kosten kommen
auf den Praktikanten zu, der vor Gericht geht?
Bei einem Prozess am Arbeitsgericht teilen sich grundsätzlich beide Parteien
die eigenen Kosten. In der Regel kann man allerdings Prozesskostenhilfe
beantragen sowie die Erstattung der Kosten eines Beratungsgesprächs beim
Anwalt.
Müssen
Scheinpraktikanten unbedingt vor Gericht gehen, um ihr Recht zu bekommen?
Manchmal erreicht man mit einer Drohung gegenüber dem Arbeitgeber schon,
dass dieser die Sozialbeiträge abführt und einen halbwegs angemessenen Lohn
zahlt.
Hat man Anspruch auf
Urlaub?
Jeder Arbeitnehmer, also auch "Praktikanten", haben einen Anspruch auf
bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen pro Jahr, allerdings
nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (sog.
"Wartezeit"). Ist das Arbeitsverhältnis kürzer, entsteht ein Anspruch auf
Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs, also mindestens zwei Tage pro
vollen Monat.
Sind Überstunden in
Ordnung?
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und kann
auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden
werktäglich nicht überschritten werden. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag
beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Weitere
Informationen:
Das Magazin "Karriere" verleiht Praktikums-Gütesiegel an Unternehmen, die
eine anständige Aufwandsentschädigung zahlen, mit Praktikanten keine sonst
eingesparten Vollzeitstellen ersetzen und nicht mit falschen Versprechen
einer Festanstellung locken. Einen Link zur Liste der derzeit 271 fairen
Firmen gibt es auf
http://www.karriere.de unter dem Menüpunkt "Fair
Company".
Erfahrungsberichte und Bewertungen einzelner Praktikanten sammelt der Verein
Fairwork auf seiner Homepage:
http://www.fairwork-verein.de unter dem Menüpunkt
"Was wir tun". Der Verein berät auch Betroffene, entwickelt Initiativen und
organisiert Informationsveranstaltungen.
Quelle:
Berliner Zeitung
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