ARBEITSLOSENRECHT
 

Hartz IV wurde „fortentwickelt“
Bundestag beschloss Veränderungen – Was auf Arbeitslose zukommt

2.6.2006 - Thomas Maron -Frankfurter Rundschau - Die große Koalition hat mit dem "Fortentwicklungsgesetz" zu Hartz IV Verschärfungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) beschlossen. Wer dreimal in zwölf Monaten angebotene Arbeit ablehnt, muss ab August damit rechnen, dass ihm die Leistungen komplett gestrichen werden.

Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass die Zahl derer, die Alg II erhalten, deutlich sinkt. Das Gesetz sieht vor, dass eine zweimalige "Pflichtverletzung" innerhalb eines Jahres die Kürzung des Regelsatzes und der Mietzahlungen um 60 Prozent nach sich zieht. Bisher konnte um 60 Prozent lediglich gekürzt werden, wenn innerhalb von drei Monaten zweimal Arbeit abgelehnt wurde. Nach drei Monaten galt eine einmalige Ablehnung quasi als gesühnt. Jetzt wird diese "Bewährungszeit" auf zwölf Monate ausgedehnt. Außerdem wird ab sofort schon ab dem ersten Verstoß die Unterkunftszahlung gekürzt. Die Union setzte in dieser Woche eine dritte Sanktionsstufe durch, die es dem Vermittler bei dreimaliger Verweigerung ermöglicht, Leistungen komplett zu streichen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder forderte zudem einen generellen, nicht bezahlten Arbeitszwang für Alg-II-Empfänger im gemeinnützigen Bereich als Gegenleistung für den Erhalt von Sozialleistungen.

Flexiblere Kürzungen

Bisher war die komplette Streichung von Alg II bereits bei Jugendlichen unter 25 vorgesehen, und zwar schon nach der ersten "Pflichtverletzung". Weil dies den Arbeitsvermittlern zu rigoros erschien und die Sorge bestand, dass die Entscheidungen vor Gericht keinen Bestand haben, zögerten die Vermittler mit den Sanktionen. Damit die Zurückhaltung aufgegeben wird, kann jetzt flexibler gekürzt werden.

Die Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen, die laut Bundesrechnungshof bei der Vermittlung wegen organisatorischer Probleme völlig überfordert sind, sollen ihre Kapazitäten für Kontrollen deutlich aufstocken. So wird jede Arge gesetzlich verpflichtet, einen "Außendienst" einzurichten, der Verdachtsfällen von Leistungsmissbrauch nachgeht. Außerdem werden den "Trägern der Leistungen der Grundsicherung" bessere Zugriffsmöglichkeiten auf die Datensätze des Kraftfahrtbundesamtes, des Bundesamtes für Finanzen und der Meldebehörden eingeräumt. Datenschutzrechtlich sollen die Möglichkeiten geschaffen werden, Telefonabfragen und -kontrollen von Call-Centern durchführen zu lassen.

Wer mit anderen in einem Haushalt zusammenlebt, wird künftig damit rechnen müssen, sein Single-Dasein beweisen zu müssen. Hegen die Kontrolleure den Verdacht, dass eine eheähnliche Gemeinschaft verschwiegen wird, gilt fortan eine Beweislastumkehr, künftig übrigens auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Arbeitslose, die vor dem Alg-II-Bezug noch nie Sozialleistungen erhielten, sollen ein "Sofortangebot" der Arbeitsagenturen erhalten, dessen Ablehnung zu sanktionieren ist. Damit soll die Arbeitswilligkeit geprüft werden.

Kritik des Rechnungshofes

Die Arbeitsgemeinschaften und Optionsgemeinschaften werden bei der Umsetzung der Vorgaben unter zusätzlichen Druck geraten. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass im Schnitt über drei Monate vergehen, bis Vermittler erstmals mit Arbeitssuchenden sprechen. Zudem seien schon jetzt ein Viertel der vergebenen Ein-Euro-Jobs "nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral".

Auch die Anrechnung von Ersparnissen wird geändert. Der Grundfreibetrag für Vermögen wird von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Im Gegenzug wird das Schonvermögen für die Altersvorsorge, von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht.

Quelle:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/thema_des_tages
/?em_cnt=896309



Nähere Informationen

Kurzübersicht der Bremer Arbeitnehmerkammer zu den wesentlichen Änderungen des SGB II- Fortentwicklungsgesetztes (PDF, 37 KB)
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Gesetzentwurf, Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Sitzungs-Protokolle finden Sie auf der von der Bremer Arbeitnehmerkammer eingerichteten Sonder-Seite:

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/04_gesetze/gesetzgebung/
2006/2006_05_09_sgbii_fortentwicklung.htm