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Hartz IV wurde „fortentwickelt“
Bundestag beschloss Veränderungen – Was auf Arbeitslose zukommt
2.6.2006 - Thomas Maron -Frankfurter Rundschau - Die große Koalition
hat mit dem "Fortentwicklungsgesetz" zu Hartz IV Verschärfungen für
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) beschlossen. Wer dreimal in zwölf
Monaten angebotene Arbeit ablehnt, muss ab August damit rechnen, dass ihm
die Leistungen komplett gestrichen werden.
Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass die Zahl derer, die Alg II erhalten,
deutlich sinkt. Das Gesetz sieht vor, dass eine zweimalige
"Pflichtverletzung" innerhalb eines Jahres die Kürzung des Regelsatzes und
der Mietzahlungen um 60 Prozent nach sich zieht. Bisher konnte um 60 Prozent
lediglich gekürzt werden, wenn innerhalb von drei Monaten zweimal Arbeit
abgelehnt wurde. Nach drei Monaten galt eine einmalige Ablehnung quasi als
gesühnt. Jetzt wird diese "Bewährungszeit" auf zwölf Monate ausgedehnt.
Außerdem wird ab sofort schon ab dem ersten Verstoß die Unterkunftszahlung
gekürzt. Die Union setzte in dieser Woche eine dritte Sanktionsstufe durch,
die es dem Vermittler bei dreimaliger Verweigerung ermöglicht, Leistungen
komplett zu streichen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder forderte zudem
einen generellen, nicht bezahlten Arbeitszwang für Alg-II-Empfänger im
gemeinnützigen Bereich als Gegenleistung für den Erhalt von
Sozialleistungen.
Flexiblere Kürzungen
Bisher war die komplette Streichung von Alg II bereits bei Jugendlichen
unter 25 vorgesehen, und zwar schon nach der ersten "Pflichtverletzung".
Weil dies den Arbeitsvermittlern zu rigoros erschien und die Sorge bestand,
dass die Entscheidungen vor Gericht keinen Bestand haben, zögerten die
Vermittler mit den Sanktionen. Damit die Zurückhaltung aufgegeben wird, kann
jetzt flexibler gekürzt werden.
Die Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen, die laut
Bundesrechnungshof bei der Vermittlung wegen organisatorischer Probleme
völlig überfordert sind, sollen ihre Kapazitäten für Kontrollen deutlich
aufstocken. So wird jede Arge gesetzlich verpflichtet, einen "Außendienst"
einzurichten, der Verdachtsfällen von Leistungsmissbrauch nachgeht. Außerdem
werden den "Trägern der Leistungen der Grundsicherung" bessere
Zugriffsmöglichkeiten auf die Datensätze des Kraftfahrtbundesamtes, des
Bundesamtes für Finanzen und der Meldebehörden eingeräumt.
Datenschutzrechtlich sollen die Möglichkeiten geschaffen werden,
Telefonabfragen und -kontrollen von Call-Centern durchführen zu lassen.
Wer mit anderen in einem Haushalt zusammenlebt, wird künftig damit rechnen
müssen, sein Single-Dasein beweisen zu müssen. Hegen die Kontrolleure den
Verdacht, dass eine eheähnliche Gemeinschaft verschwiegen wird, gilt fortan
eine Beweislastumkehr, künftig übrigens auch bei gleichgeschlechtlichen
Paaren. Arbeitslose, die vor dem Alg-II-Bezug noch nie Sozialleistungen
erhielten, sollen ein "Sofortangebot" der Arbeitsagenturen erhalten, dessen
Ablehnung zu sanktionieren ist. Damit soll die Arbeitswilligkeit geprüft
werden.
Kritik des Rechnungshofes
Die Arbeitsgemeinschaften und Optionsgemeinschaften werden bei der
Umsetzung der Vorgaben unter zusätzlichen Druck geraten. Der
Bundesrechnungshof stellte fest, dass im Schnitt über drei Monate vergehen,
bis Vermittler erstmals mit Arbeitssuchenden sprechen. Zudem seien schon
jetzt ein Viertel der vergebenen Ein-Euro-Jobs "nicht im öffentlichen
Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral".
Auch die Anrechnung von Ersparnissen wird geändert. Der Grundfreibetrag für
Vermögen wird von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Im Gegenzug wird
das Schonvermögen für die Altersvorsorge, von 200 auf 250 Euro pro
Lebensjahr erhöht.
Quelle:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/thema_des_tages
/?em_cnt=896309
Nähere Informationen
Kurzübersicht der Bremer Arbeitnehmerkammer zu den wesentlichen
Änderungen des SGB II- Fortentwicklungsgesetztes (PDF, 37 KB)
Download
Gesetzentwurf, Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und
Sitzungs-Protokolle finden Sie auf der von der Bremer Arbeitnehmerkammer
eingerichteten Sonder-Seite:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/04_gesetze/gesetzgebung/
2006/2006_05_09_sgbii_fortentwicklung.htm
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