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Erwerbslose unter Pauschalverdacht
Humanistische Union kritisiert Änderungsgesetz zu Hartz IV
9.6.2006 - Pressemitteilung der Humanistischen Union - Als
Einschüchterungsversuch und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von
Millionen erwerbsloser und hilfebedürftiger Menschen kritisiert die
Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union die geplanten Änderungen im so
genannten Fortentwicklungsgesetz für "Hartz IV".
Die in dem Gesetz enthaltenen Verschärfungen weist die Humanistische Union
als sozialpolitisch und sozialstaatlich nicht vertretbar zurück. Bei
dreimaligen Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres werden die Leistungen
künftig komplett inklusive der Unterkunftskosten gestrichen. Betroffen wären
davon auch Kinder und Partner in der Bedarfsgemeinschaft, die für die
Pflichtverletzung nicht verantwortlich sind. Sie müssten die gesamten
Wohnkosten aus ihren Leistungen tragen, um den Verlust der Wohnung zu
vermeiden. Gleichzeitig sollen Betroffene nicht mehr über die Rechtsfolgen
einer wiederholten Pflichtverletzung belehrt werden. Der Gesetzgeber
beschneidet hier die Rechtsstaatlichkeit, um einfacher gegen "unwillige"
Erwerbslose vorgehen zu können.
Im Einzelnen kritisiert die Humanistische Union (HU) die geplante
Beweislastumkehr für das Nichtvorliegen einer eheähnlichen und
"lebenspartnerschaftsähnlichen" Lebensgemeinschaft. Wegen der
Schwierigkeiten in der Verwaltungspraxis, eine solche Gemeinschaft
nachzuweisen, sollen nun die Antragsteller detailliert über ihre intimen
Verhältnisse Auskunft geben müssen. Aus Gründen des Datenschutzes - auch der
davon betroffenen Dritten - lehnt die HU dies ab. Eine (eidesstattliche)
Erklärung des Antragstellers muss hier genügen. Den Gesetzgeber fordert die
HU auf, sich bei den Kriterien für das Vorliegen einer eheähnlichen
Gemeinschaft strikt an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts und
des Bundessozialgerichts zu halten. Danach lässt ein Zusammenleben von einem
Jahr nicht pauschal die Vermutung zu, es handele sich um eine eheähnliche
Lebensgemeinschaft.
Für problematisch hält die Humanistische Union auch die flächendeckende
Einrichtung von Außendiensten und die Möglichkeit, private Stellen, zum
Beispiel Call-Center, mit einer Überprüfung der Leistungsbezieher zu
beauftragen. Erwecken Außendienstmitarbeiter den Eindruck, ihnen müsse
Zutritt zur Wohnung gewährt werden, handelt es sich um einen unzulässigen
Grundrechtseingriff. Es muss klar gestellt werden, dass Wohnungen nur mit
Zustimmung der Betroffenen betreten werden dürfen. Telefonische Auskünfte
können nur auf freiwilliger Basis eingeholt werden.
Die geplante Erweiterung automatisierter Datenabgleiche und neue
Auskunftsmöglichkeiten etwa beim Kraftfahrtbundesamt oder dem Melderegister
zur Verhinderung und Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sind aus Sicht der
Humanistischen Union als flächendeckende Vorgehensweise unverhältnismäßig
und verletzen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Gerechtfertig
sind solche Maßnahmen nur bei konkretem Verdacht auf Missbrauch.
Franz-Josef Hanke, Mitglied des Bundesvorstandes der HU erklärt hierzu: "Aus
dem Gesetzentwurf spricht beispielloses Misstrauen gegen die Antragsteller
und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Mit den beträchtlich ausgeweiteten
Kontrollbefugnissen und Sanktionsmöglichkeiten unterstellt ihnen der
Gesetzgeber pauschal Leistungsmissbrauch."
Erklärtes Ziel der Großen Koalition in Berlin ist, durch das Gesetz 1,48
Milliarden Euro einzusparen. Einbringen sollen dieses Geld die Empfänger von
Arbeitslosengeld II (ALG II). Aber nicht Leistungsmissbrauch im großen Stil
sei nach Hankes Ansicht für die Ausgabensteigerung beim ALG II
verantwortlich, sondern die weiterhin schwierige Situation am Arbeitsmarkt,
immer weniger Existenz sichernde Vollzeitstellen und das Sichtbarwerden
bislang verdeckter Armut. Dafür bestrafe der Gesetzgeber die Erwerbslosen,
anstatt etwas gegen die Ursachen der Misere zu tun.
Für Rückfragen:
Martina Kant (Bundesgeschäftsführerin)
Tel.: (030) 204 502 56
E-Mail: info@humanistische-union.de
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