STELLUNGNAHMEN
 

Nach eineinhalb Jahren immer noch keine verständlicheren Bescheide
Hartz-IV-Ombudsrat legt Schlussbericht vor

23.6.2006 – Die Tageschau - Seit Dezember 2004 beobachtet der Hartz-IV-Ombudsrat die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen. In mehreren Bereichen hat das unabhängige und ehrenamtliche Gremium dabei Probleme ausgemacht. Sie sind in einem Abschlussbericht aufgelistet. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Organisation:
Als grundlegendes Problem in der Verwirklichung der Hartz-IV-Reform sieht der Ombudsrat die aus einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses entstandene Organisation der Arbeitsvermittlung. Nach wie vor kosteten unklare Zuständigkeiten und Abstimmungsschwierigkeiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Sozialämtern zu viel Zeit. Der Rat fordert eine deutlich flexibler ausgerichtete Neuorganisation der bestehenden Strukturen und zieht dafür ebenfalls die Einrichtung einer neuen Behörde in Betracht. Dabei setzt er sich für eine stärkere Übertragung der Verantwortung von der Bundesagentur für Arbeit auf kommunale Arbeitsgemeinschaften (in der Regel sind dies die so genannten Jobcenter) ein.

Kosten: Den Grund für die unerwartet hohen Kosten der sozialen Grundsicherung sieht der Ombudsrat in noch bestehenden Lücken der Gesetzgebung, die den Menschen mehr Zugang zu Leistungen ermöglicht haben. Seiner Ansicht nach macht der Anteil der durch Leistungsmissbrauch verursachten Kosten wenig aus. Eine Einschränkung der Kosten könne die Regierung durch klarere gesetzliche Vorgaben zu der Bewilligung von Sozialleistungen erreichen - etwa für Familien, die in mehreren Haushalten leben.

Regelsätze: Die Angleichung der Hartz-IV-Leistungen in Ostdeutschland auf das Westniveau wird auf eine Empfehlung des Ombudsrats zum 1. Juli 2006 umgesetzt. Bisher erhielten Hartz-IV-Empfänger im Osten lediglich 331 Euro im Monat, künftig werden es auch dort 345 Euro sein.

Bürgerfreundlichkeit: Der Ombudsrat moniert, dass die Bürgerfreundlichkeit mehr als anderthalb Jahre nach der Einführung des Arbeitslosengelds II nicht verbessert worden sei. Die Bescheide seien weiterhin in einer Sprache abgefasst, die für die Mehrheit der Betroffenen schwer verständlich sei. Außerdem sollte nach Wunsch des Ombudsrats jeder Bürger sein Anliegen künftig innerhalb von zwei Arbeitstagen vorbringen und klären können.

Der Abschlussbericht (44 Seiten) >>Download (PDF, 99 KB)

Kurzfassung (3 Seiten) >>Download (PDF, 26 KB)