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Nach
eineinhalb Jahren immer noch keine verständlicheren Bescheide
Hartz-IV-Ombudsrat
legt Schlussbericht vor
23.6.2006 – Die Tageschau - Seit Dezember 2004 beobachtet der
Hartz-IV-Ombudsrat die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen. In mehreren
Bereichen hat das unabhängige und ehrenamtliche Gremium dabei Probleme
ausgemacht. Sie sind in einem Abschlussbericht aufgelistet. Hier die
wichtigsten Punkte im Überblick:
Organisation:
Als grundlegendes Problem in der Verwirklichung der Hartz-IV-Reform sieht
der Ombudsrat die aus einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses
entstandene Organisation der Arbeitsvermittlung. Nach wie vor kosteten
unklare Zuständigkeiten und Abstimmungsschwierigkeiten zwischen der
Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Sozialämtern zu viel Zeit. Der
Rat fordert eine deutlich flexibler ausgerichtete Neuorganisation der
bestehenden Strukturen und zieht dafür ebenfalls die Einrichtung einer neuen
Behörde in Betracht. Dabei setzt er sich für eine stärkere Übertragung der
Verantwortung von der Bundesagentur für Arbeit auf kommunale
Arbeitsgemeinschaften (in der Regel sind dies die so genannten Jobcenter)
ein.
Kosten:
Den Grund für die unerwartet hohen Kosten der sozialen Grundsicherung sieht
der Ombudsrat in noch bestehenden Lücken der Gesetzgebung, die den Menschen
mehr Zugang zu Leistungen ermöglicht haben. Seiner Ansicht nach macht der
Anteil der durch Leistungsmissbrauch verursachten Kosten wenig aus. Eine
Einschränkung der Kosten könne die Regierung durch klarere gesetzliche
Vorgaben zu der Bewilligung von Sozialleistungen erreichen - etwa für
Familien, die in mehreren Haushalten leben.
Regelsätze:
Die Angleichung der Hartz-IV-Leistungen in Ostdeutschland auf das Westniveau
wird auf eine Empfehlung des Ombudsrats zum 1. Juli 2006 umgesetzt. Bisher
erhielten Hartz-IV-Empfänger im Osten lediglich 331 Euro im Monat, künftig
werden es auch dort 345 Euro sein.
Bürgerfreundlichkeit:
Der Ombudsrat moniert, dass die Bürgerfreundlichkeit mehr als anderthalb
Jahre nach der Einführung des Arbeitslosengelds II nicht verbessert worden
sei. Die Bescheide seien weiterhin in einer Sprache abgefasst, die für die
Mehrheit der Betroffenen schwer verständlich sei. Außerdem sollte nach
Wunsch des Ombudsrats jeder Bürger sein Anliegen künftig innerhalb von zwei
Arbeitstagen vorbringen und klären können.
Der Abschlussbericht (44 Seiten)
>>Download (PDF, 99 KB)
Kurzfassung
(3 Seiten)
>>Download (PDF, 26 KB)
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