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Kostenexplosion bei Hartz IV?
Bundesarbeitsministerium widerspricht

29.6.2006 – Frank Steger – Seit Monaten ist von überbordenden Ausgaben bei Hartz IV die Rede. Der Hinweis auf eine „Kostenexplosion“ soll begründen, dass weitere Einschnitte beim Arbeitslosengeld II (ALG II) unumgänglich seien. Wie stichhaltig ist das Argument?

Unstrittig unter Experten ist, dass Bund und Länder die Ausgaben für ALG II-Empfänger unterschätzt haben. Der Bund kalkulierte in seinen Haushaltsansätzen an der Realität vorbei. Die Kommunen hatten rund 90 Prozent der früheren Sozialhilfeempfänger als „erwerbsfähig“ ausgewiesen und damit nach Hartz IV verschoben. Gerechnet wurde aber nur mit 75 Prozent. Auch die „verschämten Armen“ hatte niemand auf der Rechnung. Viele Arme, die bisher den Gang zum Sozialamt scheuten, stellen jetzt Anträge auf ALG II beim Jobcenter. Kostentreibend wirkt auch die immer stärker werdende Ausbreitung von Niedriglöhnen. Inzwischen bekommen mehr als 900 000 Menschen ALG II, weil ihr Lohn zum Leben nicht ausreicht.

Bei einem Vergleich der realen Ausgaben vor und nach der Reform muss berücksichtigt werden, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland weiter zugenommen hat. Auch nach dem alten System wären die Kosten gestiegen - laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf 43,5 Milliarden Euro im Jahr 2005. Im neuen System betrugen die Gesamtausgaben im gleichen Jahr 44,4 Milliarden Euro. Bei der Betrachtung der Differenz muss man im Blick haben, dass nunmehr auch Rentenbeiträge für ehemalige Sozialhilfeempfänger übernommen werden.

Weniger bekannt ist, dass die Kosten für das Arbeitslosengeld I deutlich zurückgehen. Bis Ende des Jahres wird die Bundesagentur für Arbeit einen Überschuss von mindestens 4 Milliarden Euro realisieren. Das hat auch damit zu tun, dass seit Februar die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes deutlich verkürzt wurde. Arbeitslose fallen jetzt in der Regel spätestens nach zwölf Monaten ins ALG II - und wirken dort kostensteigernd.

Bei näherem Hinsehen erweist sich die „Kostenexplosion“ also eher als leichte Steigerung, die durch Rückgänge bei den Ausgaben für das Arbeitslosengeld I mehr als ausglichen wird.

Dokument: Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit und Soziales durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006) - Ausschussdrucksache 16(11)197
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