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Kostenexplosion bei Hartz IV?
Bundesarbeitsministerium widerspricht
29.6.2006 – Frank Steger – Seit Monaten ist von
überbordenden Ausgaben bei Hartz IV die Rede. Der Hinweis auf eine
„Kostenexplosion“ soll begründen, dass weitere Einschnitte beim
Arbeitslosengeld II (ALG II) unumgänglich seien. Wie stichhaltig ist das
Argument?
Unstrittig unter Experten ist, dass Bund und Länder die Ausgaben für ALG
II-Empfänger unterschätzt haben. Der Bund kalkulierte in seinen
Haushaltsansätzen an der Realität vorbei. Die Kommunen hatten rund 90
Prozent der früheren Sozialhilfeempfänger als „erwerbsfähig“ ausgewiesen und
damit nach Hartz IV verschoben. Gerechnet wurde aber nur mit 75 Prozent.
Auch die „verschämten Armen“ hatte niemand auf der Rechnung. Viele Arme, die
bisher den Gang zum Sozialamt scheuten, stellen jetzt Anträge auf ALG II
beim Jobcenter. Kostentreibend wirkt auch die immer stärker werdende
Ausbreitung von Niedriglöhnen. Inzwischen bekommen mehr als 900 000 Menschen
ALG II, weil ihr Lohn zum Leben nicht ausreicht.
Bei einem Vergleich der realen Ausgaben vor und nach der Reform muss
berücksichtigt werden, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland
weiter zugenommen hat. Auch nach dem alten System wären die Kosten gestiegen
- laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf 43,5 Milliarden Euro im
Jahr 2005. Im neuen System betrugen die Gesamtausgaben im gleichen Jahr 44,4
Milliarden Euro. Bei der Betrachtung der Differenz muss man im Blick haben,
dass nunmehr auch Rentenbeiträge für ehemalige Sozialhilfeempfänger
übernommen werden.
Weniger bekannt ist, dass die Kosten für das Arbeitslosengeld I deutlich
zurückgehen. Bis Ende des Jahres wird die Bundesagentur für Arbeit einen
Überschuss von mindestens 4 Milliarden Euro realisieren. Das hat auch damit
zu tun, dass seit Februar die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes deutlich
verkürzt wurde. Arbeitslose fallen jetzt in der Regel spätestens nach zwölf
Monaten ins ALG II - und wirken dort kostensteigernd.
Bei näherem Hinsehen erweist sich die „Kostenexplosion“ also eher als
leichte Steigerung, die durch Rückgänge bei den Ausgaben für das
Arbeitslosengeld I mehr als ausglichen wird.
Dokument: Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit und Soziales durch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006) - Ausschussdrucksache
16(11)197
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