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SGB II - Gesetzesänderung ab
1. Juli
Änderungen für unverheiratete unter 25-jährige ALG II-Empfänger
30.6.2006 -
Nach
bisherigem Recht bildeten minderjährige unverheiratete Kinder mit ihren
Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Sie erhielten 80 Prozent der Regelleistung.
Sobald sie volljährig wurden, bildeten sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft
und erhielten 100 Prozent der Regelleistung, auch wenn sie weiterhin bei den
Eltern wohnten. Nach den neuen Sozialgesetzbuch II - Änderungen
werden ab dem 1. Juli unverheiratete unter 25-jährige in die
Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen.
Das bedeutet:
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Einkommen und Vermögen
der Eltern wird bei der Prüfung und Berechnung von Ansprüchen der Kinder
berücksichtigt.
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Kindergeld wird bei den
unter 25-jährigen als Einkommen angerechnet.
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Unverheiratete unter
25-jährige, die bei ihren Eltern leben, bekommen nur noch 80 Prozent der
Regelleistung.
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Der Kinderzuschlag nach
dem Bundeskindergeldgesetz kann nun auch für unverheiratete Kinder unter
25 Jahren gezahlt werden, die im Haushalt ihrer Eltern leben, wenn
dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Bereits
seit 1. April 2006 müssen unverheiratete unter 25-jährige ALG II - Empfänger
die Zustimmung des Leistungsträgers einholen, wenn sie eine
Bedarfsgemeinschaft gründen und eine eigene Wohnung beziehen wollen. Nur wer
aus zwingenden Gründen - zum Beispiel beruflichen oder schwerwiegenden
sozialen - aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss, erhält noch 100
Prozent der Regelleistung und eine eigene Wohnung.
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