ARBEITSLOSENRECHT
 

SGB II - Gesetzesänderung ab 1. Juli
Änderungen für unverheiratete unter 25-jährige ALG II-Empfänger

30.6.2006 -
Nach bisherigem Recht bildeten minderjährige unverheiratete Kinder mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Sie erhielten 80 Prozent der Regelleistung. Sobald sie volljährig wurden, bildeten sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft und erhielten 100 Prozent der Regelleistung, auch wenn sie weiterhin bei den Eltern wohnten. Nach den neuen Sozialgesetzbuch II - Änderungen werden ab dem 1. Juli unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen.

Das bedeutet:

  • Einkommen und Vermögen der Eltern wird bei der Prüfung und Berechnung von Ansprüchen der Kinder berücksichtigt.
  • Kindergeld wird bei den unter 25-jährigen als Einkommen angerechnet.
  • Unverheiratete unter 25-jährige, die bei ihren Eltern leben, bekommen nur noch 80 Prozent der Regelleistung.
  • Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz kann nun auch für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt werden, die im Haushalt ihrer Eltern leben, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Bereits seit 1. April 2006 müssen unverheiratete unter 25-jährige ALG II - Empfänger die Zustimmung des Leistungsträgers einholen, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft gründen und eine eigene Wohnung beziehen wollen. Nur wer aus zwingenden Gründen - zum Beispiel beruflichen oder schwerwiegenden sozialen - aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss, erhält noch 100 Prozent der Regelleistung und eine eigene Wohnung.