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Länder wollen Armen den Zugang zu Gerichten
erschweren
Unterschriftensammlung gegen Vorhaben bis Mitte September
21.8.2006 -
Im Herbst wird der Deutsche Bundestag über
Gesetzentwürfe beraten, die armen Bürgern den Zugang zu Sozialgerichten und
zur Erlangung von Prozesskostenhilfe erschweren sollen. Hintergrund: Den
Ländern sind die Prozesskostenhilfe und die Kosten für
Sozialgerichtsverfahren zu teuer. Auf Initiative Baden-Württembergs und
Niedersachsens hat die Ländermehrheit des Bundesrats Reformentwürfe in den
Bundestag eingebracht.
Die Neue Richtervereinigung in Frankfurt am Main hält den Gesetzentwurf zur
Prozesskostenhilfebegrenzung für verfassungswidrig und zynisch. Die "Erlacher
Höhe", eine Einrichtung der württembergischen
Diakonie, sammelt bis zum 15. September Unterschriften gegen die
Entwürfe. Damit sollen die Abgeordneten des Bundestages bewegt werden, sich
dem Ansinnen der Länder zu verweigern.
Aus der Begründung:
„Die
geplanten Gesetzesänderungen (BT-Drucksachen 16/1028 und 16/1994)
widersprechen dem Rechtsstaatsgedanken unserer Verfassung in eklatanter
Weise und verletzen Art. 3 Abs.1 und Art. 19 Abs. 4 GG, wonach jeder
Bürgerin und jedem Bürger effektiver Rechtsschutz zu gewähren ist.
Auch für Menschen, die am Existenzminimum (z.B. mit 345 € ALG II) leben
müssen, darf Rechtsschutz keine Frage des Geldes sein!
Es kann nicht sein, dass auf Kosten von armen Menschen öffentliche
Haushalte, in diesem Fall von der Justiz, saniert werden.
Würde beinhaltet das Recht, Rechte zu haben!“
Das Berliner Arbeitslosenzentrum unterstützt die Aktion. Bitte
unterschreiben auch Sie!
Unterschriftenliste zum Ausdrucken (PDF, 26 KB)
>> Download
Nähere Informationen:
>> Prozesskostenhilfe: Länder setzen Rotstift an, Artikel aus epd sozial vom
21.8.2006
>> Statement der Erlacher Höhe (PDF, 30 KB)
>> Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung
Die Gesetzentwürfe:
>> Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1028) (PDF,
145 KB)
>> Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1994) (PDF,
712 KB)
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