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Diakonie fordert Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfe und ALG II
Bundeskabinett bringt Änderung der Regelsatzverordnung auf den Weg

23.8.2006 "Sozialhilfe muss in jedem Einzelfall für die betroffenen Menschen das soziokulturelle Existenzminimum sichern." Das fordert Bernd Schlüter, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werks der EKD in Berlin. Anlass ist die heutige Entscheidung im Bundeskabinett über ein Gesetz zur Änderung der Sozialhilfe.

Mit der vorgesehenen Bindung der Sozialhilfe an eine über mehrere Jahre hinweg eingefrorene Rentenentwicklung werde in einer Zeit eines kräftig steigenden Bruttosozialprodukts der monatliche Regelsatz für Sozialhilfeempfänger über Jahre hinaus stagnieren. "Steigende Lebenshaltungskosten allein durch die künftig höhere Mehrwertsteuer sowie durch steigende Kosten für Gesundheitsversorgung werden dann nicht mehr aufgefangen", befürchtet Schlüter. Dies sei insofern nicht vertretbar, als die Sozialhilfe im Gegensatz zur Rente sowieso nur das Existenzminimum abdecke. "Auf diese Weise würden insbesondere Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und keine Möglichkeiten haben, ihre Bedarfe anderweitig zu decken, untragbare Härten zugemutet", so Schlüter.

Bereits jetzt stellt die Diakonie fest, dass viele ihrer Einrichtungen auf aktuelle Entwicklungen mit einem Ausbau der Nothilfen reagieren. Die Anzahl der Tafeln und Armenspeisungen hat deutlich zugenommen, denn die Nachfrage steigt von Monat zu Monat. Mit Besorgnis beobachten Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen, dass die Fürsorgeempfänger zunehmend von sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Ganz besonders hart trifft das die Kinder und Jugendlichen.

Ausführliche Stellungnahme des Diakonischen Werks (PDF, 95 KB)
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Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sozialhilfe und ALG II einheitlich bei 345 Euro

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Fragen/Antworten zur neuen Regelsatzbemessung im SGB XII
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