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Datenschutz bei Hartz IV
Berliner und
Brandenburger Datenschutzbeauftragte geben Ratgeber heraus
12.12.2006 -
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das
Recht auf Akteneinsicht Brandenburg und der Berliner Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit haben einen Ratgeber zu Hartz IV
erarbeitet, der Antworten auf Fragen zum Ausfüllen des ALG II-Antrags, zu
den umfangreichen persönlichen Angaben, zur Vorlage von Kontoauszügen, zu
Hausbesuchen und zu vielen weiteren Themen enthält.
Der Ratgeber soll sowohl die Betroffenen als auch die mit der Umsetzung der
Hartz IV-Regelungen befassten Behörden bei der Lösung der
datenschutzrechtlichen Probleme unterstützen.
Die 32 Seiten umfassende Broschüre können Sie telefonisch bestellen (0 30 -
1 38 89-0 oder 03 32 03 - 3 56-0) oder hier herunterladen:
Download (PDF, 300 KB)
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