TIPPS UND HILFEN
 

Datenschutz bei Hartz IV
Berliner und Brandenburger Datenschutzbeauftragte geben Ratgeber heraus

12.12.2006 -
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben einen Ratgeber zu Hartz IV erarbeitet, der Antworten auf Fragen zum Ausfüllen des ALG II-Antrags, zu den umfangreichen persönlichen Angaben, zur Vorlage von Kontoauszügen, zu Hausbesuchen und zu vielen weiteren Themen enthält.

Der Ratgeber soll sowohl die Betroffenen als auch die mit der Umsetzung der Hartz IV-Regelungen befassten Behörden bei der Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme unterstützen.

Die 32 Seiten umfassende Broschüre können Sie telefonisch bestellen (0 30 - 1 38 89-0 oder 03 32 03 - 3 56-0) oder hier herunterladen:
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