 |
|
Gibt es überhaupt Armut in Deutschland?
Diskussion im Tagesspiegel
17.12.2006 - Es gibt noch immer viele Menschen in Deutschland, die
die Verarmungstendenzen weiter Bevölkerungsteile nicht wahrhaben wollen.
Einen Kronzeugen zitierte jüngst der Tagesspiegel. Alt-Bundeskanzler Helmut
Schmidt erklärte im Interview mit der Zeitung, dass „das Jammern über „Armut
in Deutschland“ endlich aufhören“ müsse. In Wirklichkeit gehe es heute
vielen derjenigen, die als arm bezeichnet würden besser, „als es uns in
ihrem Alter gegangen ist. Wer heute von Hartz IV lebt, hat meist einen
höheren Lebensstandard als in meiner Jugend ein Facharbeiter mit Frau und
Kindern.“
Eine Woche später pflichtet ihm eine Leserin bei. „Der sogenannte Regelsatz
wird ständig durch statistische Erhebungen angepasst, das heißt, an den
aktuellen Kosten gemessen. 50 Prozent davon waren schon immer für Ernährung
vorgesehen. 35 Prozent sollen für den sonstigen Bedarf des täglichen Lebens
sein (Kleidung, Haushaltsbedarf). Die restlichen 15 Prozent sind für die
persönlichen Bedürfnisse gedacht (Kino, Frisör, Genussmittel). Die
Grundnahrungsmittel waren noch nie so preiswert wie heute (Delikatessen
müssen wohl nicht aus Steuergeldern finanziert werden). Die heutigen Preise
für den Grundbedarf an Kleidung waren noch nie seit Bestehen der
Bundesrepublik so niedrig. Wer preisbewusst einkauft, kann ohne weiteres
auskommen!“
Darauf antwortete ihr der Bundesvorsitzender Arbeitsgemeinschaft für
Arbeitnehmerfragen der SPD und Bundestagsabgeordnete Ottmar Schreiner. Die
Antwort ist geeignet einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht zu
werden.
Sehr geehrte Frau Gorgs,
Ihre Ausführungen sind leider in mehrerlei Hinsicht nicht zutreffend. Der
Regelsatz wird nicht „ständig durch statistische Erhebungen angepasst“.
Datenquelle für die Festsetzung des Regelsatzes ist die alle fünf Jahre vom
Statistischen Bundesamt durchgeführte „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“
(EVS). In den Zwischenjahren ist die Regelsatzbemessung an den aktuellen
Rentenwert gekoppelt. Die Rentenanpassungen sind aber in ganz erheblichem
Maße von politischen Vorgaben abhängig. Das zeigen schon die Nullrunden in
den letzten Jahren. Die Bundesregierung selbst geht davon aus, dass auch
künftig mindestens bis zum Jahr 2009 keine Rentenerhöhungen erfolgen werden.
Es findet also nicht einmal ein Inflationsausgleich statt. Der Realwert der
Regelsätze würde damit jährlich sinken, nach Schätzungen im Jahr 2006 um 2,5
Prozent. Der Realwertverlust würde sich dann bis 2009 auf mindestens weitere
6 Prozent belaufen. Dabei sind nicht einmal die durch die Anhebung der
Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte verursachten zusätzlichen
Lebenshaltungskosten eingerechnet. Wird die gegenwärtige
Fortschreibungsregel beibehalten, führt dies zu einer systematischen
Aushöhlung des ohnehin äußerst kümmerlichen Leistungsniveaus der
Hartz-IV-Regelsätze.
Zu bedenken ist auch, dass für die Bemessung des Regelsatzes das
Verbrauchsverhalten des einkommensschwächsten Fünftels der
Einpersonenhaushalte (ohne Haushalte mit Sozialhilfebezug) zugrunde gelegt
wird. Bei der gewählten Bezugsgruppe volljähriger Alleinstehender handelt es
sich zu einem überproportional hohen Anteil um ältere Menschen, die in der
Regel geringere Ausgaben tätigen. Würde stattdessen das einkommensschwächste
Fünftel von Paarhaushalten mit einem Kind herangezogen, so ergäbe sich schon
allein deshalb ein mit knapp 400 Euro (jetzt 345 Euro) deutlich höherer
Regelsatz. Nicht richtig ist auch, dass „50 Prozent davon schon immer für
Ernährung vorgesehen waren“. Die Gütergruppe „Nahrungsmittel, Getränke“
umfasst ganze 132,71 Euro im Monat, das ist erheblich weniger als die Hälfte
des Regelsatzes. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in einer
umfangreichen Studie dargelegt, dass die Regelsätze um mindestens 20 Prozent
zu niedrig bemessen sind.
Besonders problematisch ist, dass die Fortschreibung der Regelsätze den
besonderen Bedarf von Kindern in hohem Maße vernachlässigt. Für Kinder bis
15 Jahren werden 60 Prozent des Regelsatzes, das sind 207 Euro pro Monat,
gewährt. Davon entfallen monatlich u. a. 79,63 Euro für Nahrungsmittel und
Getränke, 13,88 Euro für Kleidung, 1,41 Euro für Spielzeug, 0,44 Euro zum
Ansparen für ein Fahrrad, 1,33 Euro für Schulhefte, Schreibzeug und
Malsachen, 1,36 Euro für Zoo-, Kino- und Theaterbesuche. Das Kindergesicht
der Armut ist besonders bedrückend. Inzwischen sind über 2,5 Millionen
Kinder davon betroffen. Der Kinderregelsatz soll das soziale und kulturelle
Existenzminimum sichern. Wie soll das gehen bei zum Beispiel 1,36 Euro für
Zoo-, Kino- und Theaterbesuche?
Vielleicht überdenkt mancher ja seine Haltung zur Armut, wenn er den von der
Regierung festgelegten Regelsatz für Erwachsene einmal für sich selbst
durchspielt: Zum Beispiel 9,90 Euro im Monat für Körperpflege und Friseur,
5,95 Euro für Möbel und Einrichtungen, 3,50 Euro für Reparaturen in der
Wohnung, 5,98 Euro für Bücher usw. Könnten Sie davon menschenwürdig leben?“
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/lesermeinung/archiv/17.12.2006/2950133.asp
|
|